Bericht der 1. Bürgermeisterin
Die 1. Bürgermeisterin dankt den beiden Bürgermeister-Stellvertretern für die Urlaubsvertretung und für die gute Zusammenarbeit.
| - | Vom 30.06. – 02.07.26 fand ein Bürgermeister-Seminar in Bad Windsheim statt. |
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| Themen: Kinder und Bildung, Personal und Organisation, Baurecht, Kommunalrecht, Zeitmanagement, Kommunalfinanzen |
| - | 09.07.26 Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde wegen Alternativstandorten für den geplanten Batteriespeicher in Hohenhäusling im Landschaftsschutzgebiet |
| - | Mit interessierten Bürgern aus Hohenhäusling und Gemeinderäten fand eine Fahrt zu einem Batteriespeicher nach Arzberg statt. |
| - | Das Rohrfest der Fa. Pfaffinger fand ebenfalls am 09.07.2026 statt. Die Baufirma danke der gesamten Ortschaft Steinfeld für die gute Zusammenarbeit |
| - | In Lichtenfels besuchte die 1. Bürgermeisterin ein Standesamtsseminar für Eheschließungen |
| - | Für die Pflasterarbeiten am Kirchberg suchte sich gebrauchte Pflastersteine. |
| - | Auf den Grundstücken Fl.Nr. 3111 und 3114 in Eichenhüll befinden sich illegale Müllablagerungen. Das LRA hat die Gemeinde zur Beseitigung und Entsorgung aufgefordert. Die Kosten muss die Gemeinde tragen, weil der Verursacher nicht bekannt ist. |
| - | Die 4 ILE-Bürgermeister haben sich zu einem Kennenlernen getroffen. |
| - | Am 14.07.26 nahm sie an der Regionalkonferenz zur Energiewende in Bayreuth teil. Es wurden verschiedene Modelle vorgestellt. Firmen und Institutionen unterstützen die Gemeinde dabei. |
| - | Am 14.07.2026 fand die gemeinsame ILE-Ratssitzung in Königsfeld statt mit einer Information zur Integration des freigestellten Schülerverkehrs in den ÖPNV und der Beschlussfassung über die Verlängerung der kommunalen Zusammenarbeit mit den VG-Gemeinden und Scheßlitz in der ILE statt. Die ILE wird somit um weitere fünf Jahre bis 30.04.2032 fortgeführt. |
| - | Am 15.07.2026 besuchte sie die Paradiestal-Grundschule und die Kita Stadelhofen zum Antrittsbesuch. |
| - | Außerdem fand ein Treffen auf Einladung und mit MdB Emmi Zeulner mit weiteren Bürgermeistern der VG, Wonsees, Weismain, Kasendorf, dem Landesgesundheitsamt und Frau Prof Engel von der Uni Bayreuth zum Thema Hausarztversorgung statt, um alle auf den gleichen Stand zu bringen. Lösungswege für die Sicherstellung der Hausarztversorgung wurden angedacht. Weitere Gespräche folgen. |
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nrn. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Eichenhüll-Kalk", Gemeinde Stadelhofen; Abwägungsbeschluss
Die Behördenbeteiligung und Beteilung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 07.05.2026 bis 08.06.2026 stattgefunden. Im Zuge der Beteiligung wurden 37 Träger öffentlicher Belange angeschrieben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 13.06.2026 bis 14.07.2026.
Die anwesende Architektin, Frau Kremer-Ott, erläuterte dem Gremium die vorgebrachten Einwendungen und trug die Beschlussvorschläge vor.
Über die Beschlussvorschläge wird im Gesamten abgestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15.07.2026 die eingegangenen Stellungnahmen geprüft - siehe Abwägungskatalog mit Abwägungsprotokoll vom 15.07.2026 in der Anlage.
Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wie im Abwägungskatalog ausgewiesen. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen, Bedenken oder sonstigen Einwände abgegeben.
Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil des Beschlusses.
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung "Eichenhüll - Kalk" werden entsprechend des als ANLAGE beigefügten Abwägungskataloges mit Abwägungsprotokoll in der Sitzung am 15.07.2026 abgewogen.
Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Eichenhüll-Kalk", Gemeinde Stadelhofen; Satzungsbeschluss
Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen zu dem Entwurf der Einbeziehungssatzung "Eichenhüll - Kalk" wurden in der Sitzung am 15.07.2026 behandelt und abgewogen. Auf die gefassten Beschlüsse wird verwiesen. |
| 2. | Der Gemeinderat von Stadelhofen beschließt aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) die Einbeziehungssatzung "Eichenhüll - Kalk" in der Fassung vom 15.07.2026 als Satzung. |
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| Die Einbeziehungssatzung besteht aus Planzeichnung mit Text und Begründung. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, von den gefassten Beschlüssen in Kenntnis zu setzen. |
Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Hohenhäusling und Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes für die Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling "Großbatteriespeicher" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss
Die Fa. Field Deutschland GmbH, Hamburg hat für die Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling die Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Hohenhäusling und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Gemeinderat hat nachfolgenden Beschluss gefasst.
Beschluss vom 20.04.2026:
Der Gemeinderat steht der Errichtung eines Großbatteriespeichers auf einer Teilfläche von rd. 5,7 ha des Grundstücks Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling positiv gegenüber.
Wegen der Nähe zum Gemeindeteil Hohenhäusling soll aber erst eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen für die Ortschaft zu erläutern.
Sobald dies geschehen ist, muss mit der Fa. Field Deutschland GmbH, Hamburg ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten verhandelt und abgeschlossen werden.
Erst danach kann der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden.
Die Informationsfahrt hat Ende Juni 2026 stattgefunden.
Mit dem Landrat und der Unteren Naturschutzbehörde haben Abstimmungsgespräche wegen alternativer Grundstücke stattgefunden. Batteriespeicher im Landschaftsschutzgebiet sind jedoch nicht zulässig.
Mit der Fa. Field wurden ebenfalls Alternativflächen geprüft, die jedoch aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht in Frage kommen.
Außerdem besteht Gesprächsbedarf mit den Nachbarkommunen.
2. Bürgermeister Grasser erklärt, dass viele Alternativen und offene Fragen seitens der Gemeinde geprüft wurden. Er spricht sich für eine Vertagung aus. Es geht darum, Belastungen zu minimieren und für die Gemeinde das Bestmöglichste herauszuholen. Die nächste Sitzung findet planmäßig am 28.07.2026 statt.
Beschluss:
Die Gemeinde vertagt die Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf die nächste Sitzung.
Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt, mit der Fa. Field Verhandlungen über ein mögliches Teilhabemodell zu führen.
Errichtung eines Ferienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 154, Gem. Steinfeld
Herr Tobias Spörlein beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 154 der Gemarkung Steinfeld ein Ferienhaus mit Carport zu errichten.
Die Erschließung hinsichtlich der Trinkwasserversorgung ist gesichert, der Anschluss erfolgt in nördlicher Richtung über die Fl.-Nr. 165/23 der Gemarkung Steinfeld.
DIe Ableitung des Abwassers erfolgt über den Anschluss in nördlicher Richtung über zur Siedlungsstraße Fl.-Nr. 165/23, Gemarkung Steinfeld. Für den Fall, dass der Bauwerber (ohne den Eiinbau einer Hebeanlage in südlicher Richtung über die Fl.-Nr. 146/2 und 146/1 zum Anschlusspunkt auf der Fl.-Nr. 117/11, Gemarkung Steinfeld entwässern möchte, ist das möglich. Für diese Variante muss eine Sondervereinbarung nach der BGS-EWS abgeschlossen werden, in der sich der Bauwerber zur Übernahme der Kosten des überlangen Hausanschlusses verpflichtet.
Das Grundstück liegt nicht direkt an der Straße an, sondern wird durch ein gemeindliches Grundstück hiervon getrennt. Für den Fall, dass der Bauwerber die Teilfläche aus dem Gemeindegrundstück nicht erwerben wird, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages nötig, der ihm die Zufahrt zur Fl.Nr. 154 und die Befestigung auf Kosten des Bauwerbers gestattet. Die Verhandlungen sind noch nicht abschließend geführt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat am 20.04.2026 in öffentlicher Sitzung bereits über das Bauvorhaben beraten und dem Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung eines Ferienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 154 der Gemarkung Steinfeld wird erteilt.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage, Fl.-Nr. 31/10 Gem. Stadelhofen
Frau Simone Linz und Herr Jürgen Linz möchten auf der Fl.-Nr. 31/10 Gem. Stadelhofen ein Einfamilienwohnhaus mit zwei Wohneinheiten und Garage errichten.
Das Landratsamt bitte um Stellungnahme über das gemeindliche Einvernehmen.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 31/10 Gem. Stadelhofen wird erteilt
Den beantragten Abweichungen und Befreiungen wird zugestimmt.
Antrag des SC Jura Steinfeld auf Genehmigung zur Errichtung einer Kleinkläranlage für das Sportgelände auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1634, Gem. Steinfeld
Der Gemeinderat stimmt zu Beginn der Sitzung der Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes zu.
In der Sitzung am 09.06.2026 hat der Gemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde genehmigt die Schotterung der Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1634, Gem. Steinfeld und die Bepflanzung dieser Fläche zur Errichtung von Stellplätzen wie vom SC Jura beantragt.
Die Kosten der Herstellung der Schotterung und der Unterhaltung dieser Fläche trägt der SC Jura.
Die Nutzung wird unbefristet eingeräumt.
Mögliche Schäden an parkenden Fahrzeugen durch den Spielbetrieb auf dem Sportplatz Fl.Nr. 1736, Gem. Steinfeld gehen zu Lasten des Nutzers SC Jura.
Die Gemeinde schließt mit dem SC Jura eine Nutzungsvereinbarung ab.
Mit Schreiben vom 14.07.2026 hat der SC Jura mitgeteilt, dass auf dem Sportplatzgrundstück eine WC-Anlage gebaut werden soll. Zur Entwässerung der Toiletten, soll auf dem Grundstück der Gemeinde Fl.Nr. 1634 eine Kleinkläranlage mit 5,5 m³ Nutzvolumen errichtet werden. Hierzu ist es nötig, den gemeindlichen Weg Fl.Nr. 763, Gem. Steinfeld mit einer Abwasserleitung zu queren.
Der SC Jura verpflichtet sich auf seine Kosten zur ordnungsgemäßen Überwachung, Wartung und regelmäßigen Entleerung der Kleinkläranlage. Sobald eine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Entwässerungsanlage besteht, soll der Sportplatz direkt an das gemeindliche Kanalnetz angeschlossen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt dem Sportverein SC Jura Steinfeld folgendes:
| 1. | Der SC Jura kann auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1634, Gem. Steinfeld eine Kleinkläranlage mit 5,5 m³ errichten. |
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| Der SC Jura verpflichtet sich, die Regeln der Technik beim Einbau und Anschluss der Kläranlage zu beachten. |
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| Ebenso verpflichtet er sich, alle erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen zum Betrieb der Kleinkläranlage in eigener Verantwortung vorzunehmen. |
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| Der SC Jura muss auf seine Kosten die ordnungsgemäße Überwachung, Wartung und regelmäßige Entleerung der Kleinkläranlage nach den und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vornehmen. |
| 2. | Die Kanalleitung vom Sportplatz-WC auf dem Grundstück Fl.Nr. 1736, Gem. Steinfeld zur Kleinkläranlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1634, Gem. Steinfeld kann unter Einhaltung der Regeln der Technik in der gemeindlichen Wegfläche Fl.Nr. 763, Gem. Steinfeld verlegt werden. |
| 3. | Der SC Jura wird vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit (nach Entwässerungssatzung), weil das künftig mit einer WC-Anlage bebaute Grundstück tatsächlich nicht an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen werden kann. |
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| Der SC Jura verpflichtet sich, sobald eine Anschlussmöglichkeit an das öffentliche Kanalnetz möglich ist, einen Anschluss zu schaffen. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Ziffern 1 – 3 notwendigen Verträge auszuarbeiten. Die 1. Bürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, die Verträge abzuschließen. |