Bekanntgabe der Aufstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für einen Großbatteriespeicher mit zugehörigem Umspannwerk im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadelhofen beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 750, 757 und 764, Gemarkung Schederndorf.
Im Planungsbereich wird ein Sonstiges Sondergebiet nach §11 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“
Im Parallelverfahren wird zudem die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“ der Gemeinde Stadelhofen durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Umspannwerk mit Großbatteriespeicher Schederndorf“.