Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.10.2025 gemäß §2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Batteriespeicher Fl.Nr. 1807, Gem. Wölkendorf“ beschlossen.
Des Weiteren wird beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für Batteriespeicher darzustellen.
Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.