Der 1. Bürgermeister der Sitzgemeinde, Klaus Bezold, erläutert, dass die Wahl des Verbandsvorsitzenden in geheimer Wahl mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Zum Vorsitzenden kann nur ein Bürgermeister gewählt werden.
In den Wahlausschuss wird neben der Verbandsrätin Manuela Hartwig die Geschäftsstellenleiterin Maria Waldhäuser berufen.
Der Wahlausschuss bittet um Wahlvorschläge.
Zur Wahl wird 1. Bgm Klaus Bezold vorgeschlagen. Die anschließende Wahl der Verbandsvorsitzenden bringt folgendes Ergebnis:
| Stimmberechtigt sind | 3 Personen |
| abgegebene Stimmzettel | 3 |
| davon gültige Stimmen | 3 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf 1. Bürgermeister Bezold drei Stimmen
Der Wahlausschussvorsitzende stellt fest, dass Bürgermeister Bezold mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum neuen Verbandsvorsitzenden des Schulverbandes Königsfeld gewählt ist.
Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Wahl des stellv. Vorsitzenden des Schulverbandes Königsfeld
Der Vorsitzende, Bürgermeister Bezold erläutert, dass auch die Wahl des Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden in geheimer Wahl mit Stimmzettel zu erfolgen hat. Zum Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden kann nur ein Bürgermeister gewählt werden.
Der Wahlausschuss übernimmt die Leitung und bittet um Vorschläge für den Stellvertretenden Vorsitzenden.
Zur Wahl wird 1. Bgm. Hartmut Stern vorgeschlagen. Die anschließende Wahl der Verbandsvorsitzenden bringt folgendes Ergebnis:
| Stimmberechtigt sind | 3 Personen |
| abgegebene Stimmzettel | 3 |
| davon gültiger Stimmen | 3 |
Von den gültigen Stimmen entfallen auf Bürgermeister Stern drei Stimmen
Der Verbandsvorsitzende stellt fest, dass Bürgermeister Stern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum neuen Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt ist.
Der Gewählte nimmt die Wahl an.
Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Königsfeld (Verbandssatzung)
Die Satzung muss neu beschlossen werden.
Die Schulverbandsversammlung beschließt den Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Königsfeld als Satzung. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Geschäftsordnung für die Schulverbandsversammlung
Zur Regelung des Geschäftsganges muss sich lt. der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbandes Königsfeld eine Geschäftsordnung geben.
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.