Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV durch den Landkreis
Der Landkreis hatte 2022 die Neuausschreibung für den ÖPNV wegen massiv gestiegener Kosten aufgehoben. Nun soll zusammen mit den Gemeinden ein neues Konzept entwickelt werden, um die freigestellten Schülerverkehre in den ÖPNV einzubinden. Nachfolgendes Schreiben ging bei den Gemeinden am 15.05.2026 ein.
„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Kreistag des Landkreises Bamberg hat in seiner Sitzung das zukünftige Taktverkehrsnetz beschlossen und damit einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung des öffentlichen Nahverkehrs vorgenommen.
Die Weiterentwicklung des ÖPNVs im Landkreis Bamberg soll gemeinsam mit den Städten und Gemeinden gestaltet werden. Die Erfahrungen und Einschätzungen der Kommunen vor Ort sind dabei ein wichtiger Bestandteil für eine bedarfsgerechte und praktikable Ausgestaltung des zukünftigen Angebots. Die örtlichen Erfahrungen, Anforderungen und Hinweise der Kommunen sind für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Mobilitätsplanung von zentraler Bedeutung.
Bei dem beschlossenen Taktverkehrsnetz handelt es sich zunächst um das grundlegende Liniennetz (ohne Schul- und Bedarfsverkehrsnetz). Über konkrete Bedienzeiten, Taktungen sowie weitere Detailausgestaltungen wird erst in den kommenden Sitzungen entschieden. Die grundlegenden Überlegungen zum Taktverkehrsnetz wurden im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 18.03.2026 vorgestellt.
Wie im Kreistag bereits angeboten, besteht die Möglichkeit, einzelne Linienführungen nochmals zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Wir bitten Sie daher, etwaige Anmerkungen zeitnah an die Verwaltung des Landkreises zu übermitteln, damit diese fachlich geprüft und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden können.
In der Anlage finden Sie sowohl die Präsentation aus der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 18.03.2026 als auch die Präsentation aus der Kreistagssitzung vom 17.05.2026.
Bezüglich der Bedarfsverkehre werden wir nochmals gesondert auf Sie zukommen, um hierzu gemeinsam die jeweiligen örtlichen Bedarfe, Möglichkeiten und weiteren Schritte zu besprechen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maciejonczyk“
Die Unterlagen sind den Gemeinderäten bereits mit Mail vom 30.06.2026 überlassen worden - zur Vorbereitung auf die gemeinsame Ratssitzung.
An der gemeinsamen Ratssitzung haben Verena Ott, Geschäftsbereich Regionalentwicklung und Herrn Dennis Flach - beide vom Landratsamt - teilgenommen, die Planungen zum ÖPNV vorgestellt und die Fragen der Räte beantworten.
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen spricht sich für die Einbindung des freigestellten Schülerverkehrs in den ÖPNV aus.
Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Hohenhäusling und Aufstellung eines vorhabenbez. Bebauungsplanes für die Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling "Großbatteriespeicher" im Parallelverfahren; Aufstellungsbeschluss
Die Fa. Field Deutschland GmbH, Hamburg hat für die Fl.Nr. 1366, Gem. Hohenhäusling die Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Hohenhäusling und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie den gesonderten Pressebericht zu diesem Tagesordnungspunkt im Anschluss an den Bericht aus dem Gemeinderat.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine „Gewerbliche Baufläche“ für ein Batteriesspeichersystem mit einer Nennleistung von max. 250 MW, einer Speicherkapazität von max. 1.000 MWh und ca. 120 Speichercontainern einschließlich erforderlicher Nebenanlagen für Transformatoren, Wechselrichter, Steuerungs-, Schalt- und Messeinrichtungen sowie sonstiger technischer Anlagen, örtlicher Verkehrsflächen und Anlagen zur Sicherstellung des Lärm- und Brandschutzes im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadelhofen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 1366, Gemarkung Hohenhäusling.
Im Planungsbereich wird eine Gewerbliche Fläche nach § 8 BauNVO festgesetzt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: „Gewerbliche Fläche für ein Batteriespeichersystem und weitere Anlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366, Gemarkung Hohenhäusling“.
Im Parallelverfahren wird zudem die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans „Gewerbliche Fläche für ein Batteriespeichersystem und weitere Anlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366, Gemarkung Hohenhäusling“ der Gemeinde Stadelhofen durchgeführt.
Der Änderungsbereich umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbliche Fläche für ein Batteriespeichersystem und weitere Anlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366, Gemarkung Hohenhäusling“.
Die Kosten des Verfahrens übernimmt der Antragssteller.
Mit der Ausarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ein ausgewähltes Planungsbüro des Antragsstellers beauftragt.
Mit dem Antragsteller, Fa. Field, sind frühzeitig Verhandlungen zu führen über die Planung/Durchführung/Umsetzung von weitergehenden Maßnahmen zur Reduzierung von Beeinträchtigungen der Bürger Hohenhäusling, z.B. zusätzliche Lärm- und Brandschutzmaßnahmen. Klargestellt wird, dass diese zusätzlichen Maßnahmen auch über die gesetzlichen Regeln hinaus gefordert werden können und zu Lasten und auf Kosten der Fa. Field umgesetzt werden müssen.
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Eichenhüll, Flur-Nr. 3230/1, 1618/1 Gemarkung Stadelhofen
Die Bauherren beantragen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Eichenhüll. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung Eichenhüll-Kalk, für die der Satzungsbeschluss nach erfolgter Abwägung in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2026 getroffen wurde. Die Bekanntmachung für die Satzung muss noch veranlasst werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Eichenhüll, Fl.Nr. 3230/1 und 1618/1, Gemarkung Stadelhofen wird gemäß § 36 BauGB erteilt.
Errichtung eines Ferienhauses mit Carport, Fl.-Nr. 154, Gem. Steinfeld, Tobias Spörlein
Herr Tobias Spörlein beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 154 der Gemarkung Steinfeld ein Ferienhaus mit Carport zu errichten.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat am 15.07.2026 in öffentlicher Sitzung bereits über das Bauvorhaben beraten und das Einvernehmen erteilt.
Im Zuge des Bauantrags wurde vom Bauherrn allerdings auch ein Antrag auf Abweichung von Vorschriften der Bayer. Bauordnung gestellt.
Der Planer führt folgendes aus:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 154 ist geplant ein erdgeschossiges barrierefreies Ferienhaus mit Carport zu errichten. Da das Grundstück in Richtung Süden spitzer zuläuft, kann die östliche Abstandsfläche um 35 cm im Süden und 17 cm im Norden nicht komplett auf eigenem Grund und öffentlicher Wegfläche nachgewiesen werden. Dem Eigentümer der Fl.Nr. 146 wurde die Planung vorgelegt. Er hat dem Vorhaben mit seiner Unterschrift zugestimmt.
In diesem Zusammenhang werden auch auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 146/2 und 165/23, Gem. Steinfeld Abstandsflächen durch den Planer ausgewiesen.
Beschluss:
Mit der Abweichung von Vorschriften der Bayer. Bauordnung hinsichtlich der Abstandsflächen auf der Wegfläche Fl.Nr. 146/2, Gem. Steinfeld besteht Einverständnis.
Ebenso besteht seitens der Gemeinde Stadelhofen Einverständnis damit, dass Abstandsflächen im Bereich des neu zu errichtenden Carports auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 165/23, Gem. Steinfeld nachgewiesen werden.
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Stadelhofen auf Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs
In der Gemeinderatsitzung vom 30.03.2026 wurde der Beschluss gefasst, dass die Gemeinde Stadelhofen an der Sammelbeschaffung LF10 Bayern für ihre FF Stadelhofen teilnehmen wird, und dass die Verwaltung beauftragt wird den entsprechenden Zuschussantrag zu stellen.
Der aktuelle Stand ist, dass die Verwaltung den Zuschussantrag gestellt hat und das der LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V. in seiner Mail am 30.06.2026 geschrieben hat, dass
pünktlich zum zugesagten Termin „Ende Juni“ der Startschuss zur Abgabe der verbindlichen Teilnahmeerklärung gefallen ist.
Die Verwaltung muss bis zum 31.07.2026 das zugesandte Rückmeldeformular „Verbindliche Abrufanmeldung aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung“ ausfüllen und zurückschicken.
Es wurde mit der FF Stadelhofen gesprochen und diese hat die übermittelte Leistungsbeschreibung geprüft und erklärt, dass sie sich für das LF10 ohne Tragkraftspritze (TS) entschieden hat.
Dies wird mit der Verbindlichen Abrufanmeldung dem LandesFeuerwehrVerband Bayern bis zum 31.07.2026 gemeldet.
Der LandesFeuerwehrVerband Bayern schreibt noch folgendes:
„Als Hinweis erlaube ich mir noch zu ergänzen, dass die feuerwehrtechnische Beladung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben wird. So versuchen wir bestmöglich den Produktionsprozessen der Fahrzeughersteller entgegenzukommen, um möglichst geringe Lagerzeiten zu erreichen.
Folgende Beladungsteile werden seitens der verfahrensdurchführenden Stelle (LFV Bayern) NICHT beschafft:
Atemschutz- und Funkausstattung, Sonderbeladung Tragkraftspritze inkl. Zubehör.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung die verbindliche Abrufanmeldung bis zum 31.07.2026 dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e. V. mit der Zusage über die Beschaffung für das LF10 ohne Tragkraftspritze (TS) übermitteln soll.
Antrag auf Ersatzbeschaffung für das Mehrzweckfahrzeug MZF der FF Steinfeld
Das aktuelle Mehrzweckfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld ist ein VW Bus T4 mit
Baujahr 1994. Die FF Steinfeld hat eine Anzahl von 37 aktiven Mitgliedern, davon 11 Atemschutzgeräteträger, 6 Anwärter aus der Jugendfeuerwehr und aktuell 4 auswärtige Kammeraden, die Dienst in der FF Steinfeld tätigen.
Die Feuerwehr Steinfeld hat mit Schreiben vom 12.07.2026 folgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrte Frau 1. Bürgermeisterin Mirjam Stark,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
hiermit beantragt die FF-Steinfeld die Ersatzbeschaffung für das 32 Jahre alte Mehrzweckfahrzeug „MZF Steinfeld 11/1“. Das zu ersetzende Fahrzeug, VW Bus T4, ist vom Baujahr 1994 und hat ca. 151.000km.
Das derzeit im Einsatz befindliche Mehrzweckfahrzeug hat das wirtschaftliche und technische Ende seiner Nutzungsdauer erreicht. Beim letzten TÜV Termin (2026) wurden erhebliche Rostschäden am Unterboden festgestellt, welche nur durch viel Aufwand behoben werden konnten. Aufgrund des Fahrzeugalters und des zunehmenden Instandhaltungsaufwandes, ist eine Ersatzbeschaffung dringend erforderlich, um die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherzustellen.
Das Mehrzweckfahrzeug dient als Führungsstelle für kleinere Einsätze, als Zugfahrzeug für den Pulverlöschanhänger P250, zur zentralen Atemschutzüberwachung bei größeren Einsätzen, zum Mannschaftstransport als nachrückendes Fahrzeug für Einsatzkräfte aus den Nachbardörfern, zum Transport von einsatztaktischen Mitteln (Verkehrsabsicherungssatz Autobahn, Unterbaumaterial für THL Einsätze), als Vorwarnfahrzeug für Einsatzstellen zur Sicherheit der Einsatzkräfte besonders auf der Autobahn, für Personaltransporte bei Dienstbesprechungen/Jugendarbeit/Ausbildung und für viele weitere Aufgaben welche in der Feuerwehr anfallen. Zukünftig sollen noch weitere sinnvolle einsatztaktische Mittel auf dem Fahrzeug verladen oder als Wechselbeladung vorgesehen werden.
Ein Info-Angebot mit aktuellen Preisen liegt dem Antrag bei. Die Bezuschussung durch den Freistaat Bayern beträgt momentan ca. 23.400,00 € im Raum mit erhöhtem Handlungsbedarf. Die Lieferzeiten betragen bei heutiger Auftragsbestätigung mindestens 20-24 Monate.
Aufgrund des schlechten Zustandes des aktuellen Fahrzeuges, bitten wir um eine zeitnahe Beschaffung des neuen Fahrzeuges mit einer Auslieferung spätestens im Jahr 2029.
Preisauflistung (o. MwSt.)
| - Fahrgestell | ca. 61.000,00€ |
| - Ausbau | ca. 50.000,00€ |
| - Beladung | ca. 9.500,00€ |
| Gesamtsumme | ca.120.500,00€ |
| Zuschuss | 23.400,00€ |
| Restsumme | ca. 97.100,00€ |
Wir, die Feuerwehr Steinfeld, als freiwilliger Dienstleister der Gemeinde Stadelhofen, sehen die Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges als nötigen Schritt zu Sicherung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes als gemeindliche Aufgabe gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG).
Für eine positive Zustimmung des Antrages bedanken wir uns im Voraus.
Freundliche Grüße
Matthias Türkon, 1. Kommandant
Daniel Schorn, 2. Kommandant
Anhang:
Info-Angebote
Kurze Vorstellung der FF-Steinfeld, zur Info:
Die Feuerwehr Steinfeld hat als technische Ausstattung die nachfolgenden Fahrzeuge:
| - | HLF10 (Hilfeleistungslöschfahrzeug), Baujahr 2019 |
| - | MZF (Mehrzweckfahrzeug), Baujahr 1994 |
| - | P250 (Pulverlöschanhänger mit 250kg ABC Löschpulver), Baujahr 2023; der Pulverlöscher wurde vom Landkreis Bamberg gekauft und bei uns stationiert; dieser kommt deshalb auch überregional zum Einsatz |
Einsatztechnisch werden wir zu ca. 30 Einsätzen im Jahr gerufen. Das Einsatzgeschehen betrifft hauptsächlich das Gebiet der VG Steinfeld mit den angrenzenden Ortschaften außerhalb der VG. Aufgrund der Stationierung des Pulverlöschanhängers werden wir hierfür auch überregional alarmiert. Auf der Autobahn A70 erstreckt sich unser Einsatzgebiet in Fahrtrichtung (FR) Bayreuth von der Anschlussstelle (AS) Roßdorf bis zur AS Schirradorf, in FR Bamberg von der AS Stadelhofen bis zur AS Scheßlitz.
Der Personalstand umfasst derzeit 37 aktive Mitglieder, davon 11 Atemschutzgeräteträger. Zudem 6 Anwärter in der Jugendfeuerwehr.
Aus den umliegenden Ortschaften werden wir aktuell mit 2 Kammeraden aus Hohenhäusling und 2 Kammeraden aus Treunitz unterstützt, welche über das MZF nachrücken können.
Für weitere Informationen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.
Gemeinderat Eberlein fragt nach, ob auch die Anschaffung eines gut gebrauchten Fahrzeugs seitens der Feuerwehr geprüft wurde.
Gemeinderat Grasser erinnert an die Häufigkeit von Einsätzen bei der Feuerwehr Steinfeld, die die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges rechtfertigen würde. Ein neues Fahrzeug hält auch wieder lange Zeit. Das MZF hat sich im Einsatz bestens gewährt. Der Pulverlöscher wird mit dem MZF zum Einsatz transportiert.
Gemeinderat Rudrof weist darauf hin, dass ein Feuerwehrfahrzeug sicher sein muss.
Gemeinderätin Endres bittet auch um den Einsatz eines sicheren Fahrzeugs, bittet aber auch um Suche nach einem gebrauchten Fahrzeug.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeuges MZF für die FF Steinfeld grundsätzlich zu.
Die Haushaltsmittel sollen im Finanzplan 2027 ff bereitgestellt werden.
Die Feuerwehr soll zusammen mit der VG-Verwaltung die Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung vorbereiten.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung; Zuschuss für den Einbau einer neuen Küche im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim)
Der Kirchenverwaltungsvorsitzende der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen stellt mit Schreiben vom 29.04.2026 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den Einbau einer neuen Küche im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim).
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Gewährung eines Zuschusses für die bereits durchgeführte Maßnahme des Einbaus einer neuen Küche im Pfarrzentrum Stadelhofen.
Die Installation der neuen Küche erfolgte im Rahmen notwendiger Modernisierungs- und Anpassungsmaßnahmen. Ziel der Maßnahme war die Verbesserung der funktionalen Ausstattung des Pfarrheims, insbesondere zur Unterstützung von Gemeindeveranstaltungen, sozialen Angeboten sowie der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit. Darüber hinaus trägt die neue Küchenausstattung zur Einhaltung aktueller hygienischer Standards und sicherheitstechnischer Anforderungen bei.
Die Arbeiten wurden fachgerecht ausgeführt und entsprechen den geltenden technischen sowie baurechtlichen Vorschriften. Sämtliche relevante Unterlagen, Rechnungen sowie Nachweise über die Durchführung der Maßnahme sind beigefügt.
Da es sich um eine bereits abgeschlossene Maßnahme handelt, bitten wir um wohlwollende Prüfung, ob eine nachträgliche Förderung im Rahmen der bestehenden Richtlinien möglich ist.
Wir danken Ihnen im Voraus für die Prüfung unseres Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Kirchenverwaltungsvorsitzender“
Die Rechnung lautet auf 12.900 €.
Eigentümer des Pfarrheims ist die Pfarrpründestiftung.
Es wird im Gremium darüber diskutiert, ob die Küche von der Gemeinde bezuschusst werden soll. Sie dient der Dorfgemeinschaft.
Außerdem sollte die Gemeinde „Zuschussrichtlinien“ erarbeiten und festlegen, was künftig bezuschusst werden und wie das Verfahren verläuft.
Beschluss:
Die Pfarrpründestiftung Stadelhofen erhält für den Einbau einer neuen Küche im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim) einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten, d.h. 1.290 €.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen; Zuschuss für die Erneuerung der Lautsprecheranlage in der Kirche St. Peter und Paul in Stadelhofen
Der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen stellt mit Schreiben vom 05.05.2026 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Lautsprecheranlage in der Kirche St. Peter und Paul in Stadelhofen.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Lautsprecheranlage in der Kirche St. Peter und Paul in Stadelhofen.
Die bestehende Beschallungsanlage entspricht nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Insbesondere ist die Sprachverständlichkeit im Kirchenraum erheblich eingeschränkt, was sich nachteilig auf die Durchführung von Gottesdiensten, kirchlichen Veranstaltungen sowie weiteren gemeindlichen Aktivitäten auswirkt.
Eine zuverlässige und gut verständliche Übertragung von Wortbeiträgen ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe aller Besucherinnen und Besucher.
Die geplante neue Lautsprecheranlage soll eine gleichmäßige und qualitativ hochwertige Beschallung des gesamten Kirchenraums gewährleisten. Dabei moderne technische Standards sowie akustische Anforderungen berücksichtigen.
Ziel ist es, sowohl die Sprachverständlichkeit deutlich zu verbessern als auch die Anlage energieeffizient und zukunftssicher auszulegen.
Die Maßnahme ist notwendig, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Kirche langfristig sicherzustellen. Entsprechende technische Beschreibungen können auf Wunsch vorgelegt werden.
Wir bitten um Prüfung unseres Antrags und um Mitteilung, ob eine Förderung möglich ist.
Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Schrenker Georg, KV Vorsitzender
Kirchengemeinde St. Peter und Paul, Stadelhofen“
Die Gesamtkosten lagen bei 10.887,60 €.
Beschluss:
Die Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen erhält für die Erneuerung der Lautsprecheranlage in der Kirche St. Peter und Paul einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten von 10.887,60 €, d.h. 1.088 €.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen; Zuschuss für die Erneuerung der Heizungsanlage im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim)
Der Vorsitzende des Kirchenvorstands der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen stellt mit Schreiben vom 07.05.2026 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Heizungsanlage im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim)
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Gewährung eines Zuschusses für die geplante Erneuerung der Heizungsanlage im Pfarrzentrum Stadelhofen.
Die derzeit installierte Heizungsanlage befindet sich in einem technisch überalterten Zustand und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz, Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit. In den vergangenen Jahren kam es vermehrt zu Störungen und Ausfällen, die einen zuverlässigen Betrieb zunehmend erschweren und zu erhöhtem Wartungs- sowie Reparaturaufwand führen. Darüber hinaus ist der Energieverbrauch der bestehenden Anlag im Vergleich zu modernen Heizsystemen deutlich erhöht, was sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch nachteilig ist.
Vor diesem Hintergrund ist die Erneuerung der Heizungsanlage dringend erforderlich. Geplant ist die Installation eines zeitgemäßen, energieeffizienten Heizsystems, das den aktuellen technischen Standards sowie den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) entspricht. Ziel der Maßnahme ist eine nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der CO²-Emissionen, eine langfristige Senkung der Betriebskosten sowie die Sicherstellung eines störungsfreien und wirtschaftlichen Betriebs.
Das Pfarrheim stellt einen zentralen Ort des kirchlichen und gesellschaftlichen Lebens in der Gemeinde dar. Es wird regelmäßig für Gottesdienste, pfarrliche Veranstaltungen sowie vielfältige Angebote der Kinder-, Jugend-, und Seniorenarbeit genutzt. Eine funktionierende und effiziente Heizungsanlage ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die ganzjährige Nutzung des Gebäudes und die Aufrechterhaltung des Gemeindelebens.
Die geplante Maßnahme dient somit nicht nur dem Erhalt der baulichen Substanz, sondern auch der nachhaltigen Sicherung der Nutzbarkeit der Einrichtung im Sinne des Gemeinwohls. Darüber hinaus leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung energie- und klimapolitischer Zielsetzungen auf lokaler Ebene.
Die Durchführung der Maßnahme ist durch Fachfirmen vorgesehen.
Wir bitten Sie daher höflich, unseren Antrag im Rahmen der geltenden Förderbestimmungen wohlwollend zu prüfen und uns mitzuteilen, ob und in welchem Umfang eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.
Für Rückfragen sowie die Übermittlung ergänzender Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mühe und die Prüfung unseres Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
Schrenker Georg, KV Vorsitzender“
Gemäß der vorliegenden Teilrechnung beträgt die Auftragssumme insgesamt 42.490,00 €.
In der Diskussion werden folgende Punkte besprochen:
| - | Für energetische Maßnahmen werden üblicherweise KfW-Zuschüsse gewährt, die nach Rückfrage bei der Kirchenstiftung allerdings nicht geflossen sind. Die Gründe sind nicht bekannt. |
| - | Der 10%-ige Zuschuss der Gemeinde ist nicht immer gewährt worden. Eine Abweichung z.B. bei energetischen Maßnahmen, wo auch andere Finanzierungsmöglichkeiten ergriffen werden könnten, ist denkbar. |
Beschluss:
Die Pfarrpründestiftung Stadelhofen erhält für die Erneuerung der Heizungsanlage im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim) einen Zuschuss von bis zu 7,5 % der tatsächlichen Kosten, max. 3.187,00 €.
Antrag der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen; Zuschuss für den Einbau von Fenstern im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim)
Der Kirchenpfleger der Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen stellt mit Schreiben vom 29.04.2026 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für bereits eingebaute Fenster im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim).
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Gewährung eines Zuschusses für die bereits durchgeführte Maßnahme des Einbaus neuer Fenster im Pfarrzentrum Stadelhofen, im Bereich des Pfarrheims.
Die Erneuerung der Fenster wurde im Zuge notwendiger Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Ziel der Maßnahme war insbesondere die Verbesserung der Energieeffizienz, die Reduzierung von Wärmeverlusten sowie die nachhaltige Sicherung der Bausubstanz. Darüber hinaus trägt die Maßnahme zu einer langfristigen Senkung der Betriebskosten und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen im Sinne geltender energie- und umweltpolitischer Vorgaben bei.
Die Arbeiten wurden fachgerecht ausgeführt und entsprechen den aktuellen technischen sowie baurechtlichen Anforderungen. Sämtliche relevanten Unterlagen, Rechnungen sowie Nachweise über die Durchführung der Maßnahme sind beigelegt.
Da es sich um eine bereits abgeschlossene Maßnahme handelt, bitten wir um wohlwollende Prüfung, ob eine nachträgliche Förderung im Rahmen der bestehenden Richtlinien möglich ist.
Für Rückfragen oder ergänzende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen im Voraus für die Prüfung unseres Antrags.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Schrenker
Kirchenpfleger“
Die Gesamtkosten der Rechnungen aus den Jahren 2024 und 2025 lagen abzüglich Skontos bei 16.797,20 €.
Beschluss:
Die Kath. Kirchenstiftung Stadelhofen erhält für den Einbau der Fenster im Pfarrzentrum Stadelhofen (Pfarrheim) einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % der tatsächlichen Kosten von 16.797,20 €, d.h. 1.260 €.
Bekanntgabe aus nichtöffentlicher Sitzung
Sanierung / Asphaltierung der Anschlussstelle von der Fl.-Nr. 2647 Gem. Stadelhofen zur St. 2190
Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen nimmt Kenntnis von der Maßnahme und stimmt nachträglich der Sanierung zu.
Verschiedenes; Defibrillator für Wotzendorf
Die Dorfgemeinschaft Wotzendorf möchte einen Defibrillator anschaffen und hat beim Landkreis einen Zuschuss dafür beantragt. Evtl. sind auch die örtlichen Banken zum Sponsoring bereit. Die Geräte müssen auch regelmäßig gewartet werden.
Verschiedenes; Anschaffung eines Beamers für den Sitzungssaal
Die 1. Bürgermeisterin möchte einen fest installierten Beamer für den Sitzungssaal anschaffen. Aus dem Gremium wird angeregt, evtl. einen großen Bildschirm zu beschaffen, der auch für Video-Konferenzen genutzt werden kann.
Im Sitzungssaal sollten auch Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Verschiedenes; Pfützenbildung bei Anwesen Steinfeld 19 im Zuge des Wasseleitungsbaus
Seit der Baumaßnahme bildet sich beim o.g. Anwesen eine Pfütze. Hier muss die Fa. Pfaffinger nacharbeiten.
Bei den Schiebern ist oft nur eine Grobschicht eingebaut. Die Feinschicht fehlt. Auch hier müsste nachgearbeitet werden.
Die 1. Bürgermeisterin wird kurzfristig mit der Fa. Pfaffinger Kontakt aufnehmen.
Verschiedenes; Heimat-Info-App
Gemeinderat Rudrof wird in der nächsten Sitzung die Funktionsweise der Heimat-Info-App vorstellen.
Verschiedenes; Defibrilatoren im Gemeindebereich
Am Feuerwehrhaus Stadelhofen und Steinfeld und in Wölkendorf befinden sich Defis. Es besteht der Wunsch, auch in anderen Ortschaften Defis zu installieren. Der Gemeinderat sollte eine Entscheidung treffen.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 15.09.2026 um 19.00 Uhr statt.