Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in seiner Sitzung die planungsrechtlichen Schritte für den geplanten Großbatteriespeicher im Gemeindeteil Hohenhäusling beschlossen. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1366 der Gemarkung Hohenhäusling soll auf einer Teilfläche von rund 3,2 Hektar (eingezäunte Fläche, Regenrückhaltebecken und Zuwegung) ein Batteriespeichersystem mit einer maximalen Nennleistung von 250 MW und einer Speicherkapazität von bis zu 1.000 MWh entstehen.
Der Beschluss sieht die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren vor. Geplant sind neben den Speichercontainern auch die erforderlichen technischen Anlagen wie Transformatoren, Wechselrichter sowie Steuerungs-, Schalt- und Messeinrichtungen. Insgesamt sind derzeit ca. 120 Speichercontainer vorgesehen.
Bürgerinformationen und Abwägung der Interessen
Bereits im April hatte sich der Gemeinderat grundsätzlich positiv gegenüber dem Vorhaben positioniert. Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass aufgrund der Nähe zum Gemeindeteil Hohenhäusling die Interessen und Sorgen der dortigen Bevölkerung besonders berücksichtigt werden sollen.
Ende Juni fand deshalb eine Informationsfahrt statt, bei der sich Vertreter des Gemeinderates gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Hohenhäusling ein Bild von einem Batteriespeichersystem und deren technische Ausgestaltung informieren konnten. Dazu wurde in einer gemeinsamen Fahrt ein Batteriespeicher in Arzberg, Kreis Wunsiedel besichtigt.
In den vergangenen Wochen haben sich zudem Bürgerinnen und Bürger aus Hohenhäusling kritisch zum geplanten Standort geäußert und insbesondere Bedenken hinsichtlich möglicher Lärm- und Brandgefahren vorgebracht. Diese Sorgen wurden im Gemeinderat ausführlich diskutiert und in der Entscheidungsfindung abgewogen.
„Wir nehmen die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger in Hohenhäusling sehr ernst. Der heutige Beschluss bedeutet nicht, dass diese Belange außer Acht gelassen werden. Im Gegenteil: Gerade im weiteren Planungsverfahren wollen wir verbindlich festlegen, wie mögliche Beeinträchtigungen so weit wie möglich reduziert werden können“, so die Gemeinde.
Zusätzlicher Lärm- und Brandschutz soll verbindlich geregelt werden
Mit dem Projektentwickler Field Deutschland GmbH wurden bereits Gespräche über zusätzliche Schutzmaßnahmen geführt. Dabei wurde insbesondere das Thema Lärmschutz betrachtet.
Field hat sich grundsätzlich bereit erklärt, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Der Gemeinderat hat deshalb ausdrücklich beschlossen, frühzeitig mit dem Antragsteller über weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung möglicher Beeinträchtigungen zu verhandeln. Diese Maßnahmen sollen anschließend verbindlich in den entsprechenden Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Antragsteller festgehalten werden und zu Lasten und auf Kosten des Antragstellers umgesetzt werden.
| Dazu gehören insbesondere: | |
| • | der bereits erwähnte Lärmschutz über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, |
| • | geeignete und mit überörtlichen Stellen abgestimmte Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes, |
| • | technische und bauliche Maßnahmen zur Minimierung möglicher visueller Beeinträchtigungen, |
| • | weitere Maßnahmen, die sich im Rahmen der Planung und der fachlichen Prüfungen als sinnvoll erweisen. |
Gemeinde will Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Ein weiterer wesentlicher Punkt der Diskussion im Gemeinderat waren die langfristigen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde Stadelhofen.
Die Gemeinde steht – wie viele Kommunen – vor der Herausforderung, ihre Einnahmesituation zu verbessern und gleichzeitig ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zusätzlich zu belasten. Im Zusammenhang mit dem geplanten Batteriespeicher wurden daher auch mögliche Gewerbesteuereinnahmen und weitere Formen einer kommunalen Beteiligung diskutiert.
Die derzeitigen Berechnungen zeigen ein erhebliches Einnahmepotenzial. Wie hoch die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen letztlich ausfallen werden, ist abhängig von der konkreten wirtschaftlichen Entwicklung des Geschäftsmodells für Batteriespeicher.
Auch über mögliche Formen eines Nachteilsausgleichs beziehungsweise einer Beteiligung der Gemeinde wurde mit dem Projektentwickler gesprochen. Hier bestehen jedoch noch rechtliche und kommunalrechtliche Fragestellungen, die zunächst geprüft und mit der zuständigen Rechtsaufsicht abgestimmt werden müssen.
„Für die Gemeinde ist es wichtig, die Chancen einer solchen Ansiedlung zu nutzen, ohne dabei die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren. Wenn ein solches Projekt umgesetzt wird, wollen wir deshalb möglichst viele Rahmenbedingungen selbst mitgestalten und für angrenzende Ortschaften ein möglichst hohes Maß an Schutz und Ausgleich erreichen“, erklärt die Gemeinde.
Ein wesentlicher Aspekt sei dabei auch die Möglichkeit der direkten Einflussnahme: Sollte ein vergleichbares Projekt unmittelbar in einer Nachbarkommune entstehen, hätte die Gemeinde Stadelhofen nur sehr begrenzte Möglichkeiten, auf dessen konkrete Ausgestaltung und die Auswirkungen auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen.
Noch keine abschließende Entscheidung über die Umsetzung
Mit dem nun gefassten Aufstellungsbeschluss beginnt das eigentliche Bauleitplanverfahren. Der Beschluss stellt noch keine Baugenehmigung dar. Im weiteren Verfahren werden unter anderem die konkreten planerischen, technischen, immissionsschutzrechtlichen und brandschutztechnischen Anforderungen untersucht und festgelegt. Auch die Belange der Bevölkerung, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie weitere öffentliche und private Interessen werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens berücksichtigt und abgewogen.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Antragsteller, die Field Deutschland GmbH. Die Gemeinde wird sich bei der Ausgestaltung der städtebaulichen Verträge zusätzlich rechtlich beraten lassen.
Der Gemeinderat verfolgt damit das Ziel, in der weiteren Planung die Chancen des Projekts mit einem möglichst hohen Schutz für die Bevölkerung und klaren vertraglichen Regelungen zu verbinden.
Die Gemeinde Stadelhofen wird über die weiteren Verfahrensschritte entsprechend informieren.