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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsrechtliche Anordnung

der Gemeinde Wattendorf

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlassen wir nach §§ 44 und 45 StVO i. V. m. Art. 2 – 4 ZustGVerk aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung

1

Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrsrechtlichen Maßnahmen angeordnet:

Die ehemalige Gemeindeverbindungsstraße Gräfenhäusling – Burglesau und jetzige öffentliche Feld- und Waldweg wird von Gräfenhäusling aus nach Burglesau für Kraftfahrzeuge gesperrt.

Ausgenommen von diesem Verbot ist der Land- und forstwirtschaftliche Verkehr.

Zur Kennzeichnung wird das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und das Zusatzzeichen 1026-38 (Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) angebracht.

2

Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen

3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Wattendorf, 25.08.2023
Betz
1. Bürgermeister