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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Landtagswahl am 08.10.2023 Repräsentativer Wahlbezirk im Urnenwahlbezirk Grundschule Stadelhofen

Repräsentativer Wahlbezirk im Urnenwahlbezirk Grundschule Stadelhofen

Das Ergebnis der Landtagswahl ist nach dem Wahlstatistikgesetz unter Wahrung des Wahlgeheimnisses statistisch auszuwerten. Das Urnenwahllokal Grundschule Stadelhofen wurde vom Landeswahlleiter ausgewählt.

Die Wahlberechtigten im Stimmbezirk Grundschule Stadelhofen haben Wahlbenachrichtigungen erhalten, die mit einem Buchstaben versehen sind. Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen Stimmzettel, auf dem ebenfalls der Buchstabe gedruckt ist. Der Buchstabe umschreibt eine Altersgruppe und das Geschlecht.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.

Für die Organisation und Ergebniszusammenstellung der repräsentativen Wahlstatistik sind die Statistischen Landesämter und das Statistische Bundesamt zuständig.

Oberster Grundsatz aller demokratischen Wahlen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Bei der repräsentativen Wahlstatistik hat der Gesetzgeber hierzu mehrere Maßnahmen erlassen, um die Verletzung des Wahlgeheimnisses auszuschließen:

1.

In die Auswahl werden nur Wahlbezirke und Briefwahlvorstände mit einer für die Wahrung des Wahlgeheimnisses ausreichend großen Anzahl von Wahlberechtigten bzw. Wählerinnen und Wähler ausgewählt;

2.

die Auszählungen nach den Unterscheidungsmerkmalen werden grundsätzlich örtlich und zeitlich vom Wahllokal, d.h. von der eigentlichen Wahlhandlung getrennt vorgenommen. Der Wahlvorstand lässt die aufgedruckten Merkmale bei der Ermittlung des Ergebnisses unberücksichtigt. Die Stimmenauszählung nach den Unterscheidungsmerkmalen erfolgt ausschließlich im Bayer. Landesamt für Statistik;

3.

die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Auswahlbezirke werden nicht veröffentlicht;

4.

die Geburtsjahrgänge werden zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten Einzelner möglich sind;

5.

Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden.

Eine Wahl auf einem Stimmzettel ohne Unterscheidungsaufdruck ist in einem repräsentativen Wahlbezirk nicht möglich. Den Wahlvorständen liegen keine Stimmzettel ohne Aufdruck vor.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

https://www.statistik.bayern.de/wahlen/wahlen_a-z/index.html#link_11