Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Königsfeld

Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe hat am 12.05.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 17.07.2025 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 08.09.2025 – 15.09.2025 öffentlich ausliegt.

Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 65 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  107.700,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  232.000,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Umlagen

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 17.900,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Laibarös, den 28.08.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Poxdorfer Gruppe
Weiß
1. Vorsitzender