Der ILE-Zusammenschluss ILE „Region Jura-Scheßlitz e.V.“ hat für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken (ALE) die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 40.000,00 EUR beantragt. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss ILE „Region Jura-Scheßlitz e.V.“ ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
| • | der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen, |
| • | der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, |
| • | der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes, |
| • | der Anpassung an den Klimawandel, |
| • | der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, |
| • | der demografischen Entwicklung sowie |
| • | der Digitalisierung |
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 EUR nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
| a) | Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, |
| b) | Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, |
| c) | Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, |
| d) | Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, |
| e) | Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen, |
| f) | Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. |
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 22.09.2026 vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
| a) | Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, |
| b) | natürliche Personen und Personengesellschaften. |
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
| Kriterien angelehnt an das ILEK | Weitere Kriterien |
| 1.1 Beitrag zur Daseinsvorsorge und Infrastruktur | 2.1 Bürgerengagement / -beteiligung |
| 1.2 Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung | 2.2 Projektreichweite / Interkommunaler Charakter |
| 1.3 Beitrag zur Stärkung von Tourismus, Naherholung, Kultur, Brauchtum und Identität | 2.3 Kreativität / innovativer Ansatz |
| 1.4 Beitrag zum Schutz und Erhalt von Natur, Umwelt, Klima und Kulturlandschaft sowie der Landwirtschaft. | |
| 1.5 Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und Energie | |
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss ILE „Region Jura-Scheßlitz e.V.“ und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
| Termine: | – | Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 12.11.2025 |
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| – | Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 22.09.2026 |
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) unter https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:
ILE „Region Jura-Scheßlitz e.V.“
Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen
Thomas Hüppe und Mandy Baum
Telefon: 09207/981-400 / 401
E-Mail: info@verein-jura-schesslitz.de
Regionalbudget 2026 – die wichtigsten Änderungen seit 2025 auf einen Blick:
Seit 2025 gelten für das Regionalbudget neue Regelungen. Dabei wurde der Förderrahmen auf 40.000,00 € festgelegt.
Wichtig für Projektträger*innen
| 1. | Anders als bis 2024 darf ein Projekt die Höchstfördersumme von 20.000,00€ brutto nicht überschreiten. |
| 2. | Ausgenommen sind dabei vorsteuerabzugsberechtigte Personen-gruppen. |
| 3. | Zudem sind neuerdings Förderungen von weiteren Stellen (sog. „Drittmittelförderung“) erlaubt. |
Fristen & Termine
Ab sofort und bis zum 12.11.2025 können Projektanträge eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dafür die neuen Dokumente auf unserer Homepage. Die Projekte sollen bis 22.09.2026 fertig, umgesetzt und abgerechnet sein.
Unsere Online-Infoveranstaltung rund um das Regionalbudget findet am 20.10.2025 um 18:00 Uhr statt. Der Link kann per E-Mail (info@verein-jura-schesslitz.de) angefordert werden.
Alle Informationen finden Sie unter www.jura-schesslitz.de