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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat am 28.08.2023

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. Ferienprogramm 2023 der VG Steinfeld

Das Ferienprogramm der VG Steinfeld ist gestartet u.a. ein Tag bei der Feuerwehr, Zeltlager der DJK, Kegelnachmittag beim SKC, Filmabend im Pfarrgarten.

Es finden noch weitere Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogrammes statt. Der 1.Bürgermeister möchte sich an dieser Stelle bei allen Jugendbeauftragten in der VG für die Zusammenstellung des diesjährigen Ferienprogrammes bedanken und natürlich für deren Einsatz.

2. UW Würgau - Anschluss Trinkwasserleitung – Sachstand Wasserführende Schicht bei der HDD-Bohrung

Nachdem kein weiterer Wassereindrang mehr beobachtet wurde, konnte die Maßnahme wie geplant, weiter ausgeführt werden. Es wurde zuletzt die Schachtgrube verdichtet und die Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen. Der Ersatzgraben wurde zurückgebaut und die Zuwegung bei den einzelnen Abschnitten wieder hergestellt.

Frau Berner wird Schwangerschaftsbedingt das Projekt nicht weiter führen- für weitere Fragen ist Herr Thar von der Fa. CDM Smith, Nürnberg zuständig.

3. Rückbau des Basistelefons in Steinfeld

Die Deutsche Telekom baut alle Basistelefone zurück. Durch die Änderung des Kommunikationsgesetzes vom 01.12.2021 ist auch keine Zustimmung der einzelnen Gemeinden mehr nötig und deshalb erfolgt nun auch der Rückbau des Basistelefon in Steinfeld durch die Deutsche Telekom.

4. Paradiestal Grundschule Stadelhofen

Die Pflasterarbeiten an den Lehrerparkplätzen bei der Grundschule Stadelhofen konnten durch die Bauhofmitarbeiter abgeschlossen werden.

5. WV Steinfeld Wasserleitungsnetzsanierung BA1 Wasserberg

Die Einbindung der neuen Wasserleitung am „Wasserberg“ ist am Dienstag, den 22.08.23 erfolgt. Hierfür wurde eine gesonderte Hauswurfsendung verteilt und im Mitteilungsblatt durch die Gemeinde informiert.

Aufgrund technischer Probleme konnte das Wasserleitungsnetz jedoch erst ab ca. 18.45 Uhr freigegeben werden, der 1. Bürgermeister bittet daher um Verständnis.

Am Mittwoch, den 23.08.23 erfolgte die Einbindung am Knoten „KNO005“ am bestehenden Ortsnetz, hierfür war das Wasser im östlichen Bereich der Hs.Nr. 37-50 für ca. 1,5 Stunden nochmals abgestellt.

Alle nötigen Wasserproben wurden durch die analab Taubmann GmbH, Mainleus gezogen und entsprachen den Forderungen der TrinkwV 2023.

Die Druckprobe der neu verlegten Wasserleitung wurde durch die Firma Pfaffinger ausgeführt und viel positiv aus (Druck wurde über Prüfungszeitraum gehalten).

Gemeinsam wurde beim Ortstermin der Nachschnitt der Asphaltflächen festgelegt, diese konnten durch die Firma Pfaffinger in der KW 32 auch abgeschlossen werden.

Die Abnahme der Baumaßnahme soll voraussichtlich am 29.08.23 stattfinden.

6. TG Schederndorf

Derzeit wird im Verfahren Schederndorf 2 die Änderung des Verfahrensgebietes vorbereitet. Diese ist für die spätere Plangenehmigung der Wege notwendig. Auf Grundlage der Wegeplanung wird zudem überprüft, ob weitere Flurstücke ins Verfahrensgebiet einbezogen werden müssen, dabei informierte Frau Mara Schmitt, dass für die Umsetzung der Vierer-Kreuzung im Norden von Schederndorf eine weitere Beiziehung notwendig ist.

Um den Anschluss an die bereits vorhandenen Wege sauber durchführen zu können wird eine ideelle Abteilung beim ADBV Bamberg am Flurstück 455 Gemarkung Schederndorf veranlasst.

In der Dorferneuerung werden die Restarbeiten durchgeführt. Dazu gehören die inzwischen montierten Sitzauflagen am Dorfplatz sowie die neue Infotafel, die voraussichtlich bald aufgestellt werden kann.

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels über die Mitbenutzung einer Hauptversorgungsleitung für die Trinkwasserversorgung des Gemeindeteils Steinfeld

Der Anschluss der Wasserversorgung des Gemeindeteils Steinfeld an die Juragruppe wird dadurch realisiert, dass die Gemeinde Stadelhofen

a)

rd. 3015 m Wasserverbindungsleitung zwischen Steinfeld und dem Abgabeschacht Treunitz/Steinfeld (auf der Fl.Nr. 415, Gem. Treunitz, etwa 500 m südwestlich der bebauten Ortslage von Treunitz) verlegt und

b)

auf einer Länge von ca. 1000 m eine Wasserverbindungsleitung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Treunitz-Wiesentfels-Gruppe bis zum Abgabeschacht der Juragruppe mitverwendet wird.

Die Leitungstrasse des Zweckverbandes wurde durch den Zweckverband in den Jahren 2021/2022 mit Fördermitteln nach der RZWas neu errichtet. Die Gemeinde Stadelhofen muss sich an den Kosten dafür beteiligen.

Der Zweckverband schlägt vor, von den anteiligen Kosten für die 1000 m Leitung die staatlichen Fördermittel in Abzug zu bringen. Die Restkosten sollten je zur Hälfte auf die Gemeinde Stadelhofen und den Zweckverband verteilt werden. Von den rd. 595.000 € netto abzüglich 75 % Förderung verbleiben bei der Gemeinde Stadelhofen dann ca. 87.171,38 € brutto (= Investitionskostenbeitrag).

Beschluss vom 20.06.2023:

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Treunitz-Wiesentfels-Gruppe zur Regelung des dauerhaften Durchleitungsrechts zum Bezug von Trinkwasser auf einer Länge von rd. 1000 m vom Abgabeschacht Treunitz/Steinfeld zum Abgabeschacht der Juragruppe als Zweckvereinbarung. Die Kündigungsfrist in § 8 Abs. 5 der Zweckvereinbarung soll fünf Jahre betragen. Die Zweckvereinbarung wird Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Fortsetzung der Sachdarstellung vom 27.07.2023

Der Zweckverband Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels bittet um Änderung der Zweckvereinbarung bezüglich der Zahlungsregelung. Der Zweckverband ist durch ausbleibende Zuschusszahlungen und die damit verbundene Vorfinanzierung in eine schwierige finanzielle Lage gekommen, die mit hohen Zinszahlungen für die Vorfinanzierung der Zuschüsse verbunden ist. Der Zinsaufwand für 2023 wirkt sich voraussichtlich mit einer Gebührensteigerung von 3,60 €/m³ und 2024/2025 von 4,30 €/m³ aus.

Deshalb bittet der Zweckverband darum, dass die Gemeinde Stadelhofen die hälftigen Baukosten der gemeinsam genutzten und vom Zweckverband gebauten Leitung abzüglich des bisher gezahlten Betrages in Höhe von 87.171,38 € brutto an den Zweckverband zu überwiesen. Hintergrund ist, dass der Zweckverband für die auf die Gemeinde Stadelhofen anfallenden Kosten Vorfinanzierungskosten tragen muss. Die anteiligen Zuschussmittel sollen an die Gemeinde Stadelhofen erstattet werden, sobald die Auszahlung des Zuschusses an den Zweckverband erfolgt ist. Mit der Zuschusszahlung ist nach jetzigem Kenntnisstand frühestens 2026 zu rechnen.

Bei dieser „Nachzahlung“ handelt es sich nicht um einen Kredit, den die Gemeinde Stadelhofen an den Zweckverband gewährt, sondern um die hälftigen Baukosten, die die Gemeinde Stadelhofen tragen muss. Außerdem kommt die Gemeinde Stadelhofen nur in den Genuss des hohen Zuschusses, weil der Leitungsbau durch den Zweckverband erfolgt ist und hier die sog. Härtefallschwelle II greift, d.h. eine prozentuale Förderung mit 70 % lt. RZWas erfolgt. Die Gemeinde Stadelhofen hätte nur einen Zuschuss nach der Leitungslänge erhalten.

Beschluss

Die Gemeinde Stadelhofen ist mit dem Nachtrag zur Zweckvereinbarung einverstanden mit der Folge, dass eine „Nachzahlung“ an den Zweckverband Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels in Höhe von 266.824,06 € brutto kurzfristig ausgezahlt wird und der anteilige Zuschuss erfolgt, sobald der Zweckverband den Zuschuss erhalten hat.

Klärschlammverwertung in kommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Königsfeld

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

1.

Beschluss zum Antrag „Umstellung der Klärschlammverwertung auf Entwässerung“

Die Verwaltung soll die Grundlagen (Kostenentwicklung bei Entwässerung, Möglichkeit der Entwässerung, Entwicklung der Kanalbenutzungsgebühren, aktuelle Rechtslage usw.) ermitteln und den Antrag dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

2.

Beschluss zur Grundsatzentscheidung für eine gemeinsame Planung mit Königsfeld inkl. Standortkonzept und Auslegung der Anlage:

Die Gemeinde Stadelhofen teilt der Gemeinde Königsfeld das grundsätzliche Interesse – entsprechend des Antrags der Gemeinderäte Grasser und Eberlein - schriftlich mit.

Am 24.01.2022 hat der Gemeinderat beschlossen, Herrn Stefan Meschke, IMS Bamberg für die Grundlagenermittlung, Beratung für einen möglichen Kostenaufteilungsschlüssel usw. lt. Angebot vom 4.165 € brutto zu beauftragen.

Herr Meschke hat am 06.07.2023 das Ergebnis im Gemeinderat Königsfeld vorgestellt. Eine persönliche Vorstellung durch Herrn Meschke ist kurzfristig nicht möglich, weil er viele berufliche Auslandsaufenthalte terminiert hat. Der 1. Bürgermeister wird deshalb über das Ergebnis informieren.

Es erfolgt vorerst keine Beschlussfassung. Zu gegebener Zeit soll über die Lohnpressung bei der Klärschlammverwertung erneut diskutiert werden.

Beschluss:

Keine Beschlussfassung

Antrag des Sport-Kegelclub Adler Eichenhüll 1965 e. V. auf Zuschuss zur Dachsanierung

Im Zuge der energetischen Sanierung sowie der Baufälligkeit des Daches auf dem Jugendraum am bestehenden Gebäude beantragt der Sport-Kegelclub Adler Eichenhüll einen Zuschuss der Gemeinde.

Dem SKC Adler Eichenhüll liegen folgende Angebote vor:

1.

Unterkonstruktion und Umbauarten über 20.853,74 € brutto

2.

Dacheindeckung inkl. Vorrichtung einer Photovoltaikanlage über 9.672,86 € brutto

Die Gesamtkosten liegen somit bei ca. 30.526,60 € brutto.

Für die Photovoltaikanlage wird nach Erhalt eines Angebotes ein gesonderter Zuschussantrag gestellt.

Beim BLSV werden PV-Anlagen nicht gefördert!

Der Gemeinderat sollte zu gegebener Zeit entscheiden, ob er PV-Anlagen fördert.

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten, max. 3.052,00 €.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Bayerische Gigabitrichtlinie; Ergebnis des Auswahlverfahrens und Auswahlentscheidung

Auf Grundlage des Angebots vom 06.06.2023 soll der GlasfaserPlus GmbH der Auftrag für die Verbesserung der Gigabitversorgung der Gemeinde Stadelhofen gemäß Anhang zum Beschluss „Erschließungsgebiet“ erteilt werden (= vorgesehene Auswahlentscheidung).

Bei der Regierung von Oberfranken wird eine Förderung gemäß den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern beantragt. Der Eigenanteil der Gemeinde Stadelhofen beträgt somit voraussichtlich rd. 277.000 €.

Ferner wird der Erste Bürgermeister ermächtigt - nach Eingang des Zuwendungsbescheids

oder der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns - den im Angebot enthaltenen, auf dem Mustervertrag des Bayerischen Gemeindetags basierenden Kooperationsvertrag, mit der GlasfaserPlus GmbH abzuschließen.

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 18.09.2023 um 19:30 Uhr statt.

Die interne Vorbesprechung mit Vertretern der drei im Gemeinderat vertretenen Gruppen CSU, JWS und ÜWG terminiert der 1. Bürgermeister auf Montag, 11.09.2023, 16:15 Uhr.

Verschiedenes; Einweihungsfest Wasser-Widder Burglesau am 17.09.2023

Der 1. Bürgermeister informiert, dass am Sonntag, 17.09.2023 die Einweihung des renovierten Wasserwidders in Burglesau stattfndet.