Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe hat am 06.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 27.08.2024 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 23.09.2024 – 30.09.2024 öffentlich ausliegt.
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 65 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 121.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 76.900,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Laibarös, den 05.09.2024