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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe hat am 03. Juni 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 07. August 2024 Nr. 11.1 - 941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile und wurde im Amtsblatt des Landkreises Bamberg 09/2024 vom 21.08.2024 gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben  — mit 45.955,00 € und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben —  mit 11.770,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Betriebskostenumlage

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

2.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.600,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wattendorf, 12.08.2024

Zweckverband zur Wasserversorgung der

Schederndorfer Gruppe
Schmitt, Verbandsvorsitzender
Hinweis:

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Wohnung des Verbandsvorsitzenden Georg Schmitt, Gräfenhäusling 23, 96196 Wattendorf nach vorheriger Absprache zur Einsicht bereitliegt (§4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan vom 23. September 2024 bis einschließlich 30. September 2024 öffentlich aufliegt.