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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat am 18.01.2023

Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Laibarös; Festlegung Budget für die weitere Planung

Bereits in der Sitzung am 05.05.2022 wurde dem Gemeinderat die Kostenschätzung für das Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus in Laibarös vorgestellt. Der Gemeinderat war sich einig, dass das Gebäude in der Größenordnung nicht realisiert werden kann. Die Bevölkerung soll auf jeden Fall Eigenleistungen erbringen, auch wenn die Arbeitsstunden seitens des AlE nicht bezuschusst werden. Die Dorfgemeinschaft sollte zusammen mit dem Planer die Gebäudeplanung und -Größe überdenken. Die Planung soll zu gegebener Zeit vom Planer im Gemeinderat vorgestellt werden.

Auf Wunsch der Dorfgemeinschaft fand am 30.11.2022 im AlE eine Besprechung mit folgendem Ergebnis statt:

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Ale fordert Dorfgemeinschaft auf, das Gebäude zu verkleinern und dem üblichen örtlichen Bedarf anzupassen. Für die wenigen großen Veranstaltungen muss u.U. eine andere Lösung gebunden werden. Das Platzangebot und die Anzahl der Sitzplätze muss überdacht werden. Nur durch die Reduzierung der Kubatur können Kosten gesenkt werden.

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Folgekosten bei Unterhalt und Betrieb müssen in die Überlegungen mit einfließen.

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Eine Verbindungstüre zwischen Feuerwehrhaus und Dorfgemeinschaftshaus ist nicht förderschädlich.

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Lagerflächen im Gebäude sind „Luxus“. Dafür sollte im Außenbereich eine kostengünstige Lösung gefunden werden.

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Eine höhere Förderung als 300.000 € ist nicht möglich.

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Evtl. sollten weitere Dorfgemeinschaftshäuser besichtigt werden.

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Die Gemeinde muss dringend einen Kostenrahmen festlegen, dass der Planer planen kann.

Das Budget sollte getrennt nach Pflichtaufgabe Feuerwehr und freiwillige Aufgabe Dorfgemeinschaftshaus festgelegt werden.

Der Planer hat mit Stand 29.11.2022 seine Kostenschätzung überarbeitet. Die bisher vorliegende Planung verursacht Kosten von rd. 1.688.690 € brutto (inkl. Baunebenkosten).

Die Dorfgemeinschaft kann die endgültig möglichen Eigenleistungen erst festlegen und v.a. beziffern, wenn eine konkrete Planung vorliegt. Sie sollte aber realistisch bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Bei 200.000 € Eigenleistungen, 20 Personen und einem angesetzten Stundenlohn für Gesellen mit 40 €/Std. müsste eine Person 250 Std. ableisten, d.h. über sechs Wochen am Stück Vollzeit arbeiten.

Ortssprecherin Hagel stellt anhand einer Power-Präsentation die bisherigen Schritte vor, ebenso das Nutzungskonzept und eine modifizierte Planung der Dorfgemeinschaft. In ihren Erläuterungen führt sie aus, dass auch die bisher errichteten Gemeinschaftshäuser unter Zugrundelegen des aktuellen Baukostenpreises wesentlich teurer gekommen wären und fast mit den Kosten in Laibarös vergleichbar sind.

Die Heizung soll als Heizung mit Wärmepumpe und einem wasserführenden Ofen geplant werden anstelle des ursprünglich geplanten Nahwärmenetzes.

Beschluss:

Auf Grundlage des Vorschlages des 1. Bürgermeisters sollen die nachfolgenden Zahlen der weiteren Planung für das Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus zugrunde gelegt werden.

Regionalbudget 2023; Abschluss einer Abtretungserklärung mit der Spielplatzgemeinschaft Voitmannsdorf

Die Spielplatzgemeinschaft hat sich beim Regionalbudget 2023 mit dem Projekt „Errichtung eines Pavillons mit überdachter Sitzgarnitur zur Belebung des Ortskernes“ auf dem Spielplatzgrundstück Fl.Nr. 1, Voitmannsdorf beworben. Das Projekt wurde vom Auswahlgremium berücksichtigt und erhält auf die Gesamtkosten 80 % Zuschuss, max. 10.000 €. Zugrunde gelegt werden die Nettokosten, bereinigt um Rabatte, Skonti usw.

Die Spielplatzgemeinschaft Voitmannsdorf bittet die Gemeinde mit Antrag vom 10.01.2023 um Vorfinanzierung der anteiligen Kosten in Höhe des Zuschussbetrages von 6.650 € aus dem Regionalbudget.

Die Gemeinde hat diese Handhabung bereits bei der Anschaffung des Bücherrückgabekastens über das Regionalbudget 2020 angewandt und eine Abtretungserklärung vom Antragsteller gefordert, so dass der Zuschuss aus dem Regionalbudget nach Abschluss der Maßnahme durch den Verein Region Jura-Scheßlitz direkt an die Gemeinde überwiesen werden konnte.

Beschluss:

Die Gemeinde begrüßt die Eigeninitiative der Spielplatzgemeinschaft Voitmannsdorf.

Der Kostenanteil für die im Sachverhalt beschriebene Maßnahme in Höhe des zu erwartenden Zuschussbetrages von vorläufig 6.650 € wird vorläufig übernommen. Die Spielplatzgemeinschaft muss zugunsten der Gemeinde Königsfeld eine Abtretungserklärung unterzeichnen.

Bauantrag Teilabbruch und Wiederaufbau best. landw. Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 283 der Gemarkung Treunitz

Ein Bauinteressent hat für das Grundstück Fl. Nr. 283 der Gemarkung Treunitz in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Teilabbruch und Wiederaufbau bestehender landwirtschaftlicher Lagerhalle. Das Grundstück ist im Außenbereich.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Teilabbruch und Wiederaufbau bestehender landwirtschaftlicher Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 283 der Gemarkung Treunitz wird erteilt.

Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Blockbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld (Hauptstr. 19)

Die Bauinteressenten haben für das Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses in Blockbauweise. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich von Königsfeld (Mischgebiet).

Das Grundstück ist über die Schmutzwasserleitung erschlossen. Das Niederschlagswasser für die auf dem Grundstück befindlichen und neuen Gebäude soll zukünftig in die Aufseß geleitet oder auf dem Grundstück versickert werden, da die Abwasserleitung für das zusätzliche Niederschlagswasser nicht ausreichend dimensioniert ist.

Für das nun geplante Wohnhaus soll das Niederschlagswasser vom Dach in einer Zisterne aufgefangen werden. Der Überlauf der Zisterne soll einer Versickerungsfläche auf dem Grundstück zugeleitet werden und dort versickern.

Im Juli dieses Jahres wurde bereits ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus in Blockbauweise gestellt. Der Bauantrag wurde vom Landratsamt Bamberg am 27.10.2022 genehmigt.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses in Blockbauweise auf dem Grundstück Fl. Nr. 140 der Gemarkung Königsfeld wird erteilt.

Bauvoranfrage Neubau eines Windrades zur Stromerzeugung auf den Grundstücken Fl. Nrn. 583 und 585 der Gemarkung Königsfeld

Ein Bauinteressent hat für die Grundstücke Fl. Nr. 583 und 585 der Gemarkung Königsfeld eine Bauvoranfrage in der Gemeinde eingereicht. Beabsichtigtes Bauvorhaben: Neubau eines Windrades zur Stromerzeugung mit einer Höhe von 140 Metern.

Die für das Bauvorhaben genannten Grundstücke sind im Außenbereich. Die Grundstücke liegen zum jetzigen Zeitpunkt in keinem Vorranggebiet für Windenergie. Da für das Gebiet keine Bauleitplanung vorgesehen ist und es sich um kein Vorranggebiet für Windenergie handelt ist der Bau eines Windrades im Moment nicht möglich.

Die Gemeinde Königsfeld hat jedoch dem Regionalen Planungsverband Flächen für die Ausweisung neuer Vorranggebiete im Regionalplan vorgeschlagen. Zu diesen Flächen gehören u. a. die oben genannten Flurnummern. Die Entscheidung ob die Flächen aufgenommen werden und das Verfahren über die Aufnahme der Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt bis die Flächen im Regionalplan aufgenommen wurden bzw. dies absehbar ist.

Bebauungsplan sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Hochstahl" der Gemeinde Aufseß - Beteiligung Nachbargemeinden

Der Gemeinderat der Gemeinde Aufseß hat in seiner Sitzung vom 08.11.2022, die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Solarpark Hochstahl-Kobelsberg“ sowie die 6. Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Im Geltungsbereich soll ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage um den Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. Der Geltungsbereich liegt östlich der Ortschaft Hochstahl und umfasst eine Gesamtflächengröße von 10,48 ha. Im Geltungsbereich liegen die Flurnummern 1251 und 1252 Gmkg. Hochstahl (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken). Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit der Fränkischen Alb.

Geplant ist eine Anlage mit einer Leistung von gut 6,9 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von über 6-7 Millionen kWh erzeugt werden kann. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Bauleitplanung der Gemeinde Aufseß zur Kenntnis.

FF Kotzendorf; Antrag auf Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs GW-TS mit Wechselmodul Waldbrand

Der Antrag der Feuerwehr Kotzendorf auf Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges GW-TS mit Wechselmodul Waldbrand vom 02.01.2023 liegt der Beschlussvorlage bei. Die Feuerwehr begründet den Antrag ausführlich und geht von Kosten von rd. 80.000 - 100.000 € aus. Ein FAG-Zuschuss wird in Höhe von rd. 18.900 € gewährt.

Der Gemeinderat hätte zu entscheiden,

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ob mit der Anschaffung Einverständnis besteht,

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wie die Finanzierung erfolgen soll *) und

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wann die Anschaffung durchgeführt werden soll.

*) Beim MZF für die FF Königsfeld hat die Gemeinde Eigenmittel der FF bzw. Spenden gefordert.

Der 1. Bürgermeister begrüßt das Konzept. Der Transport von Pumpen mit Schlepper ist nahezu nicht mehr möglich.

In der Diskussion wurden folgende Argumente ausgetauscht:

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Es wird befürchtet, einen Präzedenzfall zu schaffen mit der Folge, dass weitere Fahrzeuge für alle Ortsteilfeuerwehren beschafft werden müssen.

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Ein Zeit- und Kostenplan soll erarbeitet werden, um die Anschaffung für alle zu ermöglichen.

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Mit dem KBI sollte die Angelegenheit/die Notwendigkeit der Anschaffung für Kotzendorf und die anderen Feuerwehren grundsätzlich geklärt werden.

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Einige Kommunen schaffen die Ortsteilfeuerwehren ab und stärken die Stützpunktfeuerwehr.

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Die Anschaffung des Fahrzeuges wird durch einige Räte als übertrieben angesehen.

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Würden die Kotzendorfer Eigenleistungen bringen - ähnlich wie in Königsfeld.

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Es wird die Prüfung angeregt, ob eine gemeinschaftliche Nutzung des Fahrzeuges durch alle Feuerwehren möglich ist.

Beschluss:

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Die Gemeinde soll ein Fahrzeug-Konzept für die Feuerwehren entwerfen, welcher Bedarf in den anderen Gemeindeteilen vorhanden ist und wie die Anschaffung erfolgen kann.

Wasserrechtsverfahren in der Gemeinde Königsfeld

In der Sitzung Dez. 2022 hat der Gemeinderat zahlreiche Aufträge an das IB Weyrauther für die Zustandsbewertung und Kanalinspektion vergeben. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Verwaltung hat deshalb beim LRA die Verlängerung der Wasserrechtsbescheide bis zum 31.12.2024 beantragt.

Das Ingenieurbüro hat zwischenzeitlich einen Zeitplan für die beauftragten Leistungen vorgelegt und fragt nach, ob die Gemeinde eine beschränkte Ausschreibung

Durchführen möchte, um sicher zu stellen, dass geeignete Inspektionsfirmen die Ausführung übernehmen.

Beschluss:

Für die Kanalbefahrung in den verschiedenen Gemeindeteilen soll eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

Bekanntgaben wegen Wegfall der Geheimhaltung

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Verkauf des Bauplatzes Am Sonnengarten 8 (Fl. Nr. 411/8, Gemarkung Königsfeld)

Die Gemeinde Königsfeld verkauft das Grundstück Am Sonnengarten 8 mit 734 qm an Anton und Karola Rost zum Preis von 20,00 €/qm zuzüglich Erschließungskosten. Die Kosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, Lastenfreistellung usw.) trägt der Erwerber. Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Für den Fall, dass der Erwerber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Gemeinde ein Rückkaufsrecht eingeräumt.

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Antrag auf Eintragung eines Vorkaufs- oder Vorpachtrechtes ins Grundbuch für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 1080/4 der Gemarkung Königsfeld

Der Gemeinderat beschließt, für die Schützengilde „Hubertus 63“ Königsfeld e. V. auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1080/4, Gem. Königsfeld, ein Vorkaufsrecht eintragen zu lassen. Die Kosten für die Grundbucheintragung übernimmt die Schützengilde.

Gemeinderat Niemetz nimmt wegen Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil und verlässt den Sitzungssaal.

Verschiedenes; Faschingsumzug

Es soll nach drei Jahren Pause wieder ein Faschingsumzug stattfinden.

Verschiedenes; Ehrenamtskarte

Gemeinderat Hofmann informiert über die sog. Ehrenamtskarte und ruft Ehrenamtliche auf, diese zu beantragen. Genaue Informationen erhalten Interessierte beim Landratsamt Bamber, Frau Martina Alt, Fachbereich 12.2 - Kultur und Sport, Tel.Nr. 0951/85-622,

martina.alt@lra-ba.bayern.de oder unter dem nachfolgenden Link: https://www.landkreis-bamberg.de/Leben/Ehrenamt/Ehrenamtskarte/

Verschiedenes; Feuerwehrehrung am 05.03.2023 in Steinfeld

Der 1. Bürgermeister informiert, dass die gemeinsame Ehrung auf VG-Ebene am 05.03.2023 in Steinfeld im Schrauder-Saal stattfinden wird.

Die nächste Sitzung findet am Do, 09.02.2023, 19:00 Uhr statt.