Wie in jedem Jahr beginnt auch mit dem Schuljahr 2024/2025 für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Um die dafür nötigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, findet im März 2024 die Schulanmeldung statt.
I. Welche Kinder werden angemeldet?
1. Alle Kinder, die im Zeitraum 01.10.2017 bis zum 30.09.2018 geboren sind.
2. Ferner sind auch die Kinder anzumelden, die im Zeitraum vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017 geboren sind, aber bisher noch nicht eingeschult wurden (zurückgestellt waren).
Die Pflicht zur Anmeldung der in Punkt 1. und 2. genannten Kinder besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen.
Bei Kindern, die im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 sechs Jahre werden, können die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben (schriftlicher Antrag bis spätestens 11.03.2024).
Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus.
3. Weiterhin können auch die Kinder, die im Zeitraum 01.10.2018 bis 31.12.2018 geboren sind, angemeldet werden. Über ihre Aufnahme entscheidet dann die Schulleitung.
II. Wann, wo und wie werden die Kinder angemeldet?
Die Schulfähigkeit der Kinder wird in ihrer gewohnten Umgebung, in der Kindertagesstätte, beobachtet und protokolliert. Nur wenn dabei besondere Auffälligkeiten festgestellt werden oder wenn Ihr Kind nicht die Kita Juraparadies besucht, wird seitens der Schule ein Termin für das Aufnahmeverfahren vereinbart, zu dem Ihr Kind mitkommen muss.
Die Anmeldung erfolgt am Dienstag, 05.03.2024 von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Sekretariat der Paradiestal-Grundschule Stadelhofen.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, wäre es ratsam, Ihren Wunschtermin in der Liste (Aushang in der Kindertagesstätte) zu notieren.
Ihr Kind ist bei der Anmeldung nicht dabei. Für die Formalitäten benötigen Sie:
| - | die Geburtsurkunde oder Stammbuch Ihres Kindes |
| - | den Nachweis über die Teilnahme Ihres Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9 |
| - | Teilnahmebestätigung am apparativen Seh- und Hörtest |
| - | den Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung. |
Dieser müsste bitte nachgereicht werden, wenn die Untersuchung bis zum Termin der Schulanmeldung nicht stattgefunden hat.
| - | Sorgerechtsbescheid, sofern nicht beide Elternteile erziehungsberechtigt sind |
| - | Eventueller Zurückstellungsbescheid des Vorjahres |
Wir freuen uns auf Ihr Kind