Bauantrag Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums; Grundstück Fl. Nr. 250/20 der Gemarkung Königsfeld
Der Bauwerber beantragt den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/20 der Gemarkung Königsfeld.
Gleichzeitig beantragt der Bauherr Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
| - | Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus |
| - | Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums |
Die Garage, deren Dachgeschoss ausgebaut werden soll, befindet sich auf der Grenze. Inwieweit zum Carport auf dem Nachbargrundstück Abstandsflächen einzuhalten sind, fällt in den Prüfungsbereich des LRA.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus und Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums auf dem Grundstück Fl. Nr. 250/20, Gemarkung Königsfeld wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
| - | Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus |
| - | Dachausbau der Garage mit Erweiterung des Wohnraums |
wird zugestimmt.
Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung und Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023
Die örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 wurde von den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt. Die Punkte, die zu Feststellungen geführt haben, werden dem Gemeinderat erläutert.
Beschluss:
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der heutigen Sitzung bekannt gegeben. Die vom Vorsitzenden veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Beschlüssen erfolgt ist, hiermit nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 2 und 3 GO festgestellt.
Entlastung der Jahresrechnung 2023
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und gleichzeitig über die Entlastung zu beschließen. Die Jahresrechnung 2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 11.11.2024 und 25.11.2024 örtlich geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung der Gemeinde Königsfeld für die Jahre 2020 - 2023 durch den BKPV - Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses
Im Jahr 2024 fand die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2020 – 2023 durch den BKPV statt. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde bittet um Bekanntgabe der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfberichts). Die Einzelfeststellungen werden noch bearbeitet und die Ergebnisse dem Landratsamt nach Beschlussfassung vorgelegt.
1. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde waren im Berichtszeitraum günstig und die Kassenlage geordnet.
Außer 2021 lag das Nettosteueraufkommen der Gemeinde über dem Landesdurchschnitt.
Die Finanzierung ihres Investitionsbedarfs konnte die Gemeinde ohne Kreditmittel sicherstellen. Die Schulden der Gemeinde konnten im Berichtszeitraum fast vollständig getilgt werden und lagen mit rd. 22 € je Einwohner im letzten Berichtsjahr deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
In unserem Bericht wiesen wir auf noch nicht erledigte Feststellungen aus unseren Berichten aus den Jahren 2017 und 2021 hin. Neue Feststellungen trafen wir zu weiteren, nicht in den Büchern enthaltenen Konten, zur Bewirtschaftung einer ehemaligen Sonderrücklage und zum Feuerwehrwesen.
Der Gemeinderat nimmt von der Nr. 1 des Prüfungsberichts für die Jahre 2020 – 2023 Kenntnis.
Antrag der Jagdgenossenschaft Poxdorf auf Kostenbeteiligung des Wegebaus
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Poxdorf stellte am 14.11.2025 folgenden Antrag: „Wir, die Jagdgenossenschaft Poxdorf werden im Herbst 2025 und Frühjahr 2026 verschiedene Maßnahmen zum Wegeunterhalt in der Gemarkung Poxdorf durchführen.
Geplant sind z.B. Lichtraumprofil freischneiden, Bankette abfräsen und Schotterwege ausbessern. Geschätzte Kosten bis zu 10.000 €.
Hierzu beantrage ich die Kostenbeteiligung der Gemeinde in Höhen von 55%.
Bitte lassen Sie eine Bestätigung zur Kostenbeteiligung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Vor Beschlussfassung erfolgt durch den Bauausschuss eine Besichtigung.
Ergebnisse Brückenhauptprüfungen 2025, Gemeindegebiet Königsfeld und weitere Vorgehensweise
Die Brückenhauptprüfungen 2025 im Gemeindegebiet Königsfeld sind abgeschlossen. Prüfberichte vom Ing.-Büro MA-Ingenieure aus Hof liegen vor mit den dementsprechenden Maßnahmenhinweisen.-/ Empfehlungen.
Die Bauwerkszustandsnoten bewegen sich von 2,0 (Mit der Gesamtbenotung von 2,0 befindet sich das Bauwerk in einem befriedigenden baulichen Zustand) – 3,0 (Mit der Gesamtbenotung von 3,0 befindet sich das Bauwerk in einem nicht ausreichenden baulichen Zustand.)
Der 1. Bürgermeister stellt das Ergebnis der Brückenprüfungen vor.
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld nimmt von der Bewertung / Benotung der Brückenbauwerke im Gemeindegebiet Königsfeld Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Haushalt 2026 ff eine Dringlichkeitsliste anhand der Prüfberichte mit Kostenschätzungen zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Kostenangebot für bauseitige Leistungen zur Sirenen-Digitalisierung
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Kostenangebot der Fa. Hattel + Müller, Heiligenstadt zu.
Die Kotzendorfer Feuerwehr erhält einen Zuschuss in Höhe 830 € abzüglich der bereits erstatteten Materialkosten.
Auftragsvergabe für eine Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Königsfeld
Das Planungsbüro kplan, Abensberg erhält aufgrund des Angebotes vom 06.10.2025 den Auftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudie als Entscheidungsgrundlage für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 138, Gem. Königsfeld.
Die Feuerwehr und der Bauausschuss sollen zum Auftaktgespräch mit dem Planer eingeladen werden.
Der Termin soll den Gemeinderäten mitgeteilt werden.
Anschaffung einer neuen Tragkraftspritze für die FF Laibarös
Der Neubeschaffung einer Tragkraftspritze für die FF Laibarös wird zugestimmt.
Dämmung der Zwischendecke in der Fahrzeughalle FFW-Haus Kotzendorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt der Kostenübernahme zur Dämmung der Zwischendecke zu.
Verkauf des Bauplatzes Am Sonnengarten 7 (Fl. Nr. 411/3, Gemarkung Königsfeld)
Die Gemeinde Königsfeld verkauft das Grundstück Am Sonnengarten 7 mit 530 qm.
Die Kosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer, Lastenfreistellung usw.) trägt der Erwerber. Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von 4 Jahren ab Beurkundung mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Für den Fall, dass der Erwerber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, wird der Gemeinde ein Rückkaufsrecht eingeräumt.