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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wattendorf

Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug der Baugesetze;

3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes

der Gemeinde Wattendorf

-Beteiligung der Öffentlichkeit-

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Bekanntmachung der Veröffentlichung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Wattendorf

3. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.09.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf, vom 12.09.2024, gebilligt.

Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf betrifft die Ortsteile Wattendorf, Mährenhüll, Bojendorf, Gräfenhäusling und Schneeberg. Die betroffenen Grundstücke / Flurstücke / Flurnummern können der folgenden Auflistung entnommen werden.

Ortsteil Wattendorf: -Gemarkung Wattendorf-

Ortsteil Mährenhüll: -Gemarkung Bojendorf-

Ortsteil Bojendorf: -Gemarkung Bojendorf-

Ortsteil Gräfenhäusling: -Gemarkung Gräfenhäusling-

Ortsteil Schneeberg: -Gemarkung Wattendorf-

Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf und die Begründung werden im Internet unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan/ vom 02.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten,

Auslegung der Unterlagen in Papierform.

Die Unterlagen werden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Bauverwaltung II. Stock, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, während folgender Zeiten Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich Montag: 13:30 bis 18:00 Uhr bereitgestellt.

Stellungnahmen können in der Frist vom 02.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026 abgegeben werden

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@steinfeld-oberfranken.de und im Bedarfsfall in Textform an die Gemeinde Stadelhofen, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf, unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wattendorf nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

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Bezüglich Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz - Veldensteinerforst",

Aufstellung mit Pläne der aus dem Landschutzgebiet entzogen Flächen und der geplanten "Ersatzflächen".

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellennahmen werden mit veröffentlicht:

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Landratsamt Bamberg vom 07.09.2022

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Regierung von Oberfranken vom 15.09.2022

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Regionaler Planungsverband vom 12.09.2022

Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Rathaus der Gemeindeverwaltung ausliegend und zusätzlich im Internet unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan/ eingestellt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Ans. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Wattendorf, den 23. Januar 2026
Thomas Betz, Erster Bürgermeister