Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kindertageseinrichtung Stadelhofen (Landkreis Bamberg) für das Haushaltsjahr 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertageseinrichtung Stadelhofen hat am 13.07.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 11.09.2023 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 09.10.2023 bis 16.10.2023 öffentlich ausliegt.

Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  753.800,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  403.000,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 160.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 326.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2022 den Kindergarten besuchten (92 Kinder).

Die Verwaltungsumlage wird je Kind auf 3.543,47826 € festgesetzt.

2. Investitionsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 20.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2022 den Kindergarten besuchten (92 Kinder).

Die Investitionsumlage wird je Kind auf 217,3913 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 125.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Stadelhofen, 28.09.2023
Zweckverband Kindertageseinrichtung Stadelhofen
Volker Will, Verbandsvorsitzender