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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Verkehrsrechtliche Anordnung

der Gemeinde Stadelhofen

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlassen wir nach §§ 44 und 45 StVO i. V. m. Art. 2 – 4 ZustGVerk aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung

1

Auf nachgenannten Straßen werden folgende verkehrs-

rechtlichen Maßnahmen angeordnet:

Die Beschilderung zwischen der Staatsstraße 2191 und dem neu errichteten Wohnhaus (Wotzendorf 20, Fl. Nr. 2995) erfolgt in beide Fahrtrichtungen mit dem VZ 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) + Zusatzzeichen 1026-38 „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“. Die Zu- und Abfahrt zum Wohngebäude Wotzendorf 20 erfolgt über die Erschließung (Dorfstraße im Nordwesten und landwirtschaftlicher Weg von Norden) aus.

2

Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen

3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten i. S. des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Steinfeld, 02.10.2023
Will
1. Bürgermeister