Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. VG-Ferienprogramm
Der 1.Bürgermeister möchte sich bei allen Verantwortlichen, Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bedanken, die bei den Vorbereitungen und bei der Umsetzung der einzelnen Veranstaltungen zum Ferienprogramm beigetragen haben.
2. KITA-Neubau
Außenanlagen:
Die Bauarbeiten an den Außenanlagen sind abgeschlossen.
Derzeit stellt der Bauhof noch einen neuen Sandkasten mit Sonnensegel für die Krippenkinder auf.
Die Außenspielgeräte für Krippenkinder von der Grundschule sollen noch abgebaut und auf dem Außengelände der neuen Krippe einen neuen Platz finden.
Im Herbst erfolgen noch verschiedene Bepflanzungen.
Küche im Bestandsgebäude:
Der Küchenumbau wurde in den Ferien im August 2025, realisiert und fertig gestellt.
Die Köchinnen und das Personal wurden in den neuen Geräten eingewiesen und
die neuen Geräte (besonders der Kombidämpfer) sind seit Ende August problemlos in Betrieb.
Neue Schallschutzdecken Multifunktionale Räume im Bestandsgebäude:
Die neue Schallschutzdecke, incl. neuer Beleuchtung wurde Mitte August 2025 eingebaut und fertiggestellt.
Die Einweihung der Einrichtung fand im August statt und seitdem läuft der Regelbetrieb ohne Probleme.
3. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026
Die Versorgungsleitung und Hausanschlüsse im Bereich der B22 sind hergestellt, die Straßenoberfläche asphaltiert und die Vollsperrung planmäßig aufgelöst worden. Die Leitungen in den Seitenstraßen, südlich der B22, sind verlegt. Derzeit werden die Hausanschlüsse in den Seitenstraßen an die Versorgungsleitungen umgebunden. Begonnen wird in der Seitenstraße „nach Königsfeld“. Nach der Umbindung der Hausanschlüsse wird die Straßenoberfläche wiederhergestellt. Zudem wurden Suchschlitze in der Straße „nach Hohenhäusling“ und im Bereich des Friedhofes durchgeführt, um weitere alte Gussleitungen lokalisieren zu können.
Der nächste Jour-Fix ist am 16.09.2025 um 09.00 Uhr geplant.
4. Glasfaserausbau
Die Tiefbauarbeiten für Glasfaser sind in Pfaffendorf und Wölkendorf abgeschlossen und die Glasfaser ist eingeblasen worden. Einige Anschlusskästen in den Gebäuden müssen derzeit noch durch die Fa. Preißinger montiert werden, sodass alle HA dann beleuchtet sind.
In den Ortsteilen Eichenhüll und Wotzendorf ist der Tiefbau für Glasfaser größtenteils fertig und die Hausanschlüsse sind auch hier teilweise schon mit Glasfaser eingeblasen worden. Hier sind auch noch die Anschlusskästen in den Gebäuden zu montieren.
Vorab müssen aber entlang der Autobahn (Nähe PV-Park) die Anschlussarbeiten für Glasfaser erst abgeschlossen sein.
Die Tiefbauarbeiten für den weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Stadelhofen finden derzeit in Stadelhofen und Steinfeld statt.
Die Asphaltierungsarbeiten werden je nach Baufortschritt durch die Fa. Preißinger selbst erledigt und ausgeführt. Das Einblasen und Beleuchten der Glasfaser erfolgt auch durch die Fa. Preißinger.
Je nach Baufortschritt und Wetterlage folgen die Ortschaften Schederndorf und Roßdorf am Berg mit dem weiteren Ausbau.
5. TG Schederndorf
Nach Rückfrage im ALE bei Frau Pöllath, wie denn der weitere Verlauf in der Teilnehmergemeinschaft in Schederndorf aussehen soll, hat Frau Pöllath mitgeteilt, dass sie eine Vorstandssitzung im Oktober abhalten wird und verschiedene Punkte abstimmen lassen möchte.
Genauere Informationen und die Einladung der Vorstandschaft folgt noch.
6. Banner vom Landschaftspflegeverband
Der LPV möchte mit einem Schild auf der gemeindlichen Fläche Fl.Nr. 353 Gemarkung Stadelhofen im Paradiestal aufmerksam machen, dass naturschutzfachliche hochwertige Flächen nur gepflegt werden können, wenn genügend Fördermittel in der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) zur Verfügung gestellt werden. Über einen QR-Code werden Vorher-Nachher-Beispiele gezeigt, wie wichtig eine naturschutzfachliche Pflege solcher Flächen ist.
Die Aufstellung des Schildes im Landschaftsschutzgebiet ist mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und der LPV Bamberg trägt Sorge, dass das Schild nach Wegfall seines Zweckes auch wieder abgebaut wird.
7. Straßenbeleuchtungsmaßnahme Untersteinfeld
Laut Auskunft von der Bayernwerk Netz GmbH soll die Kabelverlegung der Straßenbeleuchtungsanlage in Untersteinfeld vom bestehenden Strommast, Nähe Fl.Nr.97/1, im Bereich Abzweig Richtung Zufahrt Anwesen Hs.Nr. 47 1/2, 46a, und 46 1/3 erfolgen.
Die vorhanden Rohranlagen, welche im Zuge des Wasserleitungsbau eingebracht wurden, werden verwendet.
Die Anwohner werden von der Partnerfirma vom Bayernwerk über kurzfristige Zufahrtsbehinderungen informiert.
Die Straßenbeleuchtungsstandorte müssen final noch festgelegt werden. Baubeginn ist für die KW 39 laut Auskunft Bayernwerk geplant.
Der nötige Heckenrückschnitt beim Anwesen Hs.Nr. 46 1/2 an der B22 wird durch Bayernwerk umgesetzt.
Die gesamte Maßnahme wird ca. 3 Wochen dauern. Der Abbau der Oberleitungen erfolgt erst im Jahr 2026.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen werden durch den Kämmerer Patrick Dippold erläutert.
Es wird moniert, dass der Haushalt 2025 nicht vorberaten wurde.
Bgm Will erwidert, dass das Haushaltsjahr 2025 schon zu weiten Teilen vorangeschritten ist. Der Haushalt kann deshalb aus Sicht des 1. Bürgermeister heute beschlossen werden. Eine frühere Vorlage des Haushalts durch den Kämmerer war aus dienstlichen Gründen nicht möglich. Ein Vertagen führt zu keinem anderen Ergebnis.
Der Kämmerer stellt den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt vor. Die Investitionsübersicht lag dem Haushaltsplan bei.
Herr Dippold erklärt, dass alle Maßnahmen des letzten Jahres auch so im neuen Haushalt für die Jahre 2025/2026/2027 eingestellt wurden. Lediglich der Serverraum wurde gestrichen, weil sich die VG zwischenzeitlich für die Cloud- und Outsourcinglösung Next Go Serverless bei der AKDB entschieden hat.
Der Haushalt 2026 soll im 1. Quartal 2026 vorberaten und beschlossen werden.
Der Gemeinderat wird sich für das Haushaltsjahr 2026 intensiv beraten müssen, weil aktuell rd. 2 Mio € Kreditaufnahme geplant sind. Die Pro-Knopf-Verschuldung beträgt Stand 2024 rd. 170 €. Der Landesdurchschnitt 2023 liegt bei 749 €.
Einige Gemeinderäte erklären, dass der TOP auf die nächste Sitzung vertagt werden soll, dass noch Fragen zum Haushalt möglich sind. Fragen sollen direkt mit Herrn Dippold geklärt werden.
Zur endgültigen Beschlussfassung ist die Anwesenheit des Kämmerers dann nicht erforderlich!
Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 wurde beraten und vom Kämmerer Patrick Dippold erläutert.
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt. Der TOP soll für die nächste Sitzung erneut aufgenommen werden.
Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 63 der Gemarkung Wölkendorf
Der Bauinteressent hat für das Grundstück Fl. Nr. 63 der Gemarkung Wölkendorf einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Die zur Bebauung vorgesehene Grundstücksfläche des Grundstücks Fl. Nr. 63 befindet sich im Innenbereich von Wölkendorf (Mischgebiet).
Die Nachbargrundstücke Fl.Nr. 64/1, Fl.Nr. 3/1 sind ebenfalls schon mit Einfamilienhäusern bebaut. In der Ortsabrundungssatzung vom 11.08.1982 ist das Grundstück nach § 34, Abs. 2 BbauG im Innenbereich. Eingeschossige Bauweise mit Satteldach, Dachneigung von 38°- 42°, Garage mit Satteldach wie Hauptgebäude sind die Voraussetzungen.
Aufgrund der Ortsabrundungssatzung vom 11.08.1982 befindet sich das Grundstück nach § 34, Abs. 2 BbauG im Innenbereich.
Dort ist das eine eingeschossige Bauweise mit Satteldach, Dachneigung von
38° - 42°, Garage mit Satteldach wie Hauptgebäude festgesetzt.
Der Bauherr wünscht eine Abweichung von den Festsetzungen der Ortsrandsatzung und möchte einen (Kniestock mit 1,8m und Dachneigung mit 28°) Hierzu muss der Gemeinderat eine Entscheidung treffen.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 63 der Gemarkung Wölkendorf wird erteilt.
Die beantragten Abweichungen von der Ortsrandsatzung (Kniestock mit 1.8m; Dachneigung 28°) werden genehmigt.
Die Erschließung ist aktuell nicht gesichert. Die Gemeinde ist bereit, mit dem Bauherrn Sondervereinbarungen nach der BGS-WAS bzw. BGS-EWS abzuschließen.
Kosten für eine evtl. Erweiterung der Straßenbeleuchtung muss der Bauwerber tragen.
Änderungsantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Wölkendorf, Flur-Nr. 1318/1
Änderung zum Aktenzeichen 20240853
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Pfaffendorf 7a, 96187 Stadelhofen.
Am 17.08.2025 ging ein Antrag auf Baugenehmigung im Landratsamt Bamberg ein.
Ein Änderungsantrag ist erforderlich, da die Gebäudehöhen falsch bemessen wurden, weshalb sich eine Korrektur bei den Abstandsflächen ergibt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stadelhofen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB für das geplante Bauvorhaben Änderungsantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1318/1, Gem. Wölkendorf.
Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Eichenhüll - Kalk", Gemeinde Stadelhofen
Die Bauinteressenten Alica und Patrick Gunzelmann beabsichtigen eine Teilfläche der Grundstücke Fl.Nr. 1618 und 3230, Gem. Stadelhofen (in Eichenhüll) mit einem Wohnhaus und einer Garage zu bebauen.
Durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung kann jungen, ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ihre Bauwünsche zu verwirklichen, was einer Abwanderung aus dem ländlichen Gebiet entgegenwirkt und die ländlichen Strukturen stärkt.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich "Eichenhüll-Kalk" im Ortsteil Eichenhüll. Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplanauszug im M. 1 : 5000 ersichtlich und beinhaltet bzw. berührt die Grundstücke Fl. Nr. 3230 und 1618 (Teilflächen), der Gemarkung Stadelhofen.
Der Lageplanauszug bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beizuheften.
Mit der Ausarbeitung wird das Planungsbüro A + I Ingenieurbüro GmbH, Am Jurablick 10, 95512 Neudrossenfeld beauftragt.
Die Kosten für die Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung und das durchzulaufende Verfahren sind von den Bauwerbern / Nutznießern (Alica und Partrick Gunzelmann) zu tragen.
Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und den Bauwerbern ist zu schließen.
Entwidmung eines gemeindlichen Feldwegs- Flur.Nr. 2947/1, Gemarkung Stadelhofen
Der Feldweg Flur.Nr. 2947/1, Gemarkung Stadelhofen, ist im Eigentum der Gemeinde Stadelhofen und im Straßenverkehrsverzeichnis als gewidmeter, öffentlicher Feldweg aufgeführt.
Nach Prüfung der tatsächlichen Nutzung und Notwendigkeit muss festgestellt werden, dass der Weg dauerhaft nicht mehr dem öffentlichen Verkehr dient. Eine Nutzung durch die Allgemeinheit dürfte nicht mehr stattfinden. Eine alternative Zuwegung ist gegeben. Öffentliche Interessen dürfen der Entwidmung nicht entgegenstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Stadelhofen beschließt:
Antrag des Sport-Kegelclub Adler Eichenhüll 1965 e. V. auf Zuschuss zur Photovoltaikanlage
Im Zuge der energetischen Sanierung sowie der Baufälligkeit des Daches auf dem Jugendraum am bestehenden Gebäude erfolgt auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Der Sport-Kegelclub Adler Eichenhüll beantragt im Zuge der Rechnungsvorlage für die Dachsanierung einen Zuschuss der Gemeinde für die Photovoltaikanlage.
Dem SKC Adler Eichenhüll liegt die Rechnung für die Photovoltaikanlage der Fa. Nüßlein, Scheßlitz in Höhe von 20.849,36 € vor.
Beschluss:
Die Gemeinde Stadelhofen gewährt einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlichen Kosten, max. 2.085,00 €.
Flurneuordnung und Dorferneuerung Schederndorf II - Kostenvereinbarung
Wie im Schreiben vom Amtsleiter Herrn Lothar Winkler vom 12.02.2025 angekündigt, wird das Beitragssystem des Verbandes für Ländliche Entwicklung umgestellt.
Im Verfahren Schederndorf II hat sich die Gemeinde Stadelhofen bereit erklärt, die Eigenleistung der Teilnehmer zu übernehmen. Daher übersendet der Verband für Ländliche Entwicklung die Vereinbarung zur Kostenbeteiligung der Gemeinde Stadelhofen am Grundbeitrag für den Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken.
Der Grundbetrag beträgt aktuell für das Jahr 2025 3.100,00 € und wird gemäß den gültigen Finanzierungsrichtlinien gefördert. Der Vertragspartner beteiligt sich daher am Grundbeitrag ab dem Jahr 2025 mit 25 % bzw. 775,00€ (Übernahme der Eigenleistung).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Kostenvereinbarung zum Grundbeitrag für die TG Schederndorf zu.
Regionalwerke Bamberg GmbH; Übernahme der Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH durch die Regionalwerke Bamberg GmbH
Die Regionalwerke Bamberg GmbH (RWB) wurde 2012 gegründet. Gesellschafter sind der Landkreis Bamberg, 31 Kommunen des Landkreises Bamberg und die Stadt Bamberg, sowie die Stadtwerke Bamberg GmbH (STWB).
Ende 2024 haben die beiden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH signalisiert, angesichts der veränderten Rahmenbedingungen aus der RWB zum 31.12.2025 ausscheiden zu wollen. Die politische Willensbildung dazu hat in den vergangenen Wochen stattgefunden. Der Aufsichtsrat der RWB hat sich bereits am 13.02.2025 mit dem Anliegen befasst. Am 12.03.2025 hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bamberg GmbH für den Austritt der STWB gestimmt. In der Stadtratssitzung am 26.03.2025 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg schließlich den Austritt von Stadt Bamberg und STWB beschlossen.
Die formale Kündigung der Gesellschafter Stadt Bamberg und STWB ist der RWB schließlich mit Schreiben vom 28.04.2025 zugegangen. Damit scheiden beide Gesellschafter zum 31.12.2025 aus der RWB aus.
Die freiwerdenden Gesellschaftsanteile von Stadt und STWB müssen nun nach Wahl der Gesellschaft auf einen oder mehrere der übrigen Gesellschafter oder die Gesellschaft selbst übertragen werden. Wird ein entsprechender Beschluss durch die Gesellschafterversammlung nicht bis zum Stichtag des Ausscheidens gefasst, ist die Gesellschaft aufgelöst, vgl. § 16 Absatz 2 a) der Satzung der RWB. Die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters richtet sich nach den Bestimmungen des § 17 Absatz 1 der Satzung der RWB und bemisst sich nach dem anteiligen Buchwert des Geschäftsanteils aus der Handelsbilanz zum Ende des Geschäftsjahres 2025. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der Abfindung in drei gleich hohen Raten, wenn die Gesellschafterversammlung nichts anderes beschließt. Das Abfindungsguthaben wird in ca. 200.000 EUR betragen und ist gemäß § 17 Absatz 2 der Satzung der RWB mit 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die RWB ist mit einem Liquiditätsbestand von 319.337 EUR (Stichtag 14.08.2025) im Stande das Abfindungsguthaben mit einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter abzuwickeln, um so eine unnötige Zinslast zu vermeiden. Es wird daher von Seiten der Geschäftsführung der RWB der entsprechende Vorschlag an die Gesellschafterversammlung unterbreitet.
Es spricht viel dafür, dass die Anteile der beiden ausscheidenden Gesellschafter von der Gesellschaft selbst übernommen werden. Dies hätte zum einen den Vorteil, dass die verbleibenden Gesellschafter selbst keine finanziellen Mittel aufbringen müssen, um die Abfindung der Geschäftsanteile zu gewährleisten. Zum anderen bestünde so auch für die Zukunft unkompliziert die Möglichkeit, weitere Gesellschafter in die RWB aufzunehmen, ohne dass eine Veränderung an den Gesellschaftsanteilen der übrigen Gesellschafter herbeigeführt werden muss. Darüber hinaus bleiben die ausgeglichenen Mehrheitsverhältnisse zwischen dem Landkreis Bamberg und den Kommunen in ihrer Gesamtheit unverändert.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat der RWB in seiner Sitzung am 13.02.2025 der Gesellschafterversammlung empfohlen, die Anteile selbst zu übernehmen.
Der/ Die Bürgermeister/in vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung der RWB. Die Entscheidungen über die Übernahme der Gesellschaftsanteile der beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH im Umfang von jeweils einem Sechstel durch die Regionalwerke Bamberg GmbH selbst sowie der Modalitäten zur Auszahlung des Abfindungsguthabens sind keine Geschäfte der laufenden Verwaltung. Diese Beschlüsse der Gesellschafterversammlung erfordern einer vorherigen Entscheidung des Gemeinderats.
Die Abstimmung, die mindestens einer Dreiviertel-Mehrheit bedarf (vgl. § 13 Absatz 3 der Satzung der RWB), soll gemäß § 13 Absatz 7 der Satzung der RWB im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Regionalwerke Bamberg GmbH folgenden Beschluss zu fassen:
| 1. | Die Gesellschaftsanteile der Stadt Bamberg und der Stadtwerke Bamberg GmbH werden zum 31.12.2025 von der Regionalwerke Bamberg GmbH selbst übernommen. Die beiden ausscheidenden Gesellschafter werden entsprechend verpflichtet, ihre Gesellschaftsanteile an die Gesellschaft abzutreten. |
| 2. | Abweichend von § 17 Absatz 3 der Satzung der Regionalwerke Bamberg GmbH wird das Abfindungsguthaben im Wege einer Einmalzahlung an die beiden ausscheidenden Gesellschafter Stadt Bamberg und Stadtwerke Bamberg GmbH ausgezahlt. |
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Vergabe Bauwerks-Brückenprüfungen nach DIN 1076
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Brückenprüfung (Hauptprüfung), der jährlichen Sichtprüfung, sowie der einfachen Prüfung alle drei Jahre an das Ing.-Büro MA-Ing. aus Hof zu vergeben, nach der einfachen Prüfung im Jahr 2028 muss neu verhandelt werden.
PV Wölkendorf GmbH; Abschluss eines Vertrages über die Wegenutzung für die Freiflächen-Photovoltaikanlage
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Wegenutzungsvertrages für den Solarpark Wölkendorf, Fl. Nr. 1789 und 1790 in der Fassung vom 03.06.2025 zu. Die Nutzungsentschädigung für bestehende Wege muss allerdings erhöht werden.
PV Wölkendorf GmbH; Abschluss eines Vertrages über die Verlegung von privaten Stromkabeln (Einspeiseleitungen) im öffentlichen Grund
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Kabeldurchleitungsvertrages für den Solarpark Wölkendorf, Fl. Nr. 1789 und 1790 in der Fassung vom 03.06.2025 zu.
Verschiedenes; Wasserrinne Steinfeld 85a
Es findet hierzu in Kürze ein Treffen mit den Eigentümern und dem Bauausschuss statt.
Verschiedenes; gute Ausstattung der Hohenhäuslinger Feuerwehr
Gemeinderätin Stark lobt die gute Ausstattung der Hohenhäuslinger Feuerwehr. Das wurde beim Brand in Hohenhäusling positiv festgestellt!
Verschiedenes; Straßenunterhalt GVS Steinfeld - Königsfeld
Der Straßenzustand ist schlecht. Es müsste eine Sanierung auf den Weg gebracht werden.
Der 1. Bürgermeister informiert, dass, im Zuge des Kernwegkonzepts der Unterbau kaputt ist und komplett neu gemacht werden müsste. Abfräsen alleine reicht nicht aus.
Am Montag, 20.10.2025 um 19:00 Uhr findet die reguläre Sitzung statt. Davor wird noch im Okt. 2025 eine zusätzliche Sitzung stattfinden müssen.