Die Gemeinde Stadelhofen beabsichtigt, den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 2947/1, Gemarkung Stadelhofen nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Dies ist nur möglich, wenn der Feldweg an Verkehrsbedeutung verloren hat oder Gründe des öffentlichen Wohls für eine Entwidmung vorliegen. Mit der Einziehung des Feldweges entfällt der Gemeingebrauch und widerrufliche Sondernutzungen.
Gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Stadelhofen den o.g. Weg einziehen möchte.
Ihre Einwendungen gegen die Einziehung des Feldweges können Sie bis zum 05.01.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Bauamt, Herrn Sauer, Zi.Nr. 11 schriftlich oder zur Niederschrift erheben.