Des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule
(Landkreis: Bamberg)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit — 963.350,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit — 25.750,00 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Verwaltungsumlage | |
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| 1.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 665.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 1.2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 auf 275 Verbandsschüler festgesetzt. |
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| 1.3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.418,1818 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage | |
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| 2.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 25.750,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 2.2. | Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 mit insgesamt 275 Verbandsschülern zu Grunde gelegt. |
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| 2.3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 93,6364 € festgesetzt. |
| 3. | Umlage der Schülerbeförderungskosten | |
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| 3.1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 109.650,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
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| 3.2. | Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 mit insgesamt 124 Fahrschülern zu Grunde gelegt. |
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| 3.3. | Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 884,2742 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
160.500,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.