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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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VG Steinfeld

Des Schulverbandes Scheßlitz - Grundschule

(Landkreis: Bamberg)

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes - BaySchFG -, Art. 40 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung - GO - erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  963.350,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  25.750,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1.

Verwaltungsumlage

1.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 665.000,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

1.2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 auf 275 Verbandsschüler festgesetzt.

1.3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.418,1818 € festgesetzt.

2.

Investitionsumlage

2.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 25.750,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2.2.

Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 mit insgesamt 275 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.

2.3.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 93,6364 € festgesetzt.

3.

Umlage der Schülerbeförderungskosten

3.1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben der Schülerbeförderung wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 109.650,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler mit Beförderungsanspruch (Fahrschüler) auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

3.2.

Der Berechnung der Umlage der Schülerbeförderungskosten wird die Schülerzahl mit Beförderungsanspruch nach dem Stand vom 1. Oktober 2024 mit insgesamt 124 Fahrschülern zu Grunde gelegt.

3.3.

Die Umlage der Schülerbeförderungskosten wird je Fahrschüler auf 884,2742 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

160.500,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Scheßlitz, 19.09.2025
Schulverband Scheßlitz - Grundschule
Roland Kauper
Schulverbandsvorsitzender