(Schwarz gestrichelt = Geltungsbereich/Planausschnitt; Magenta gestrichelt = Änderungsorte)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 21.07.2025 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Ortes Schederndorf gebilligt.
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Ortes Schederndorf und die Begründung werden im Internet unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungplan/ vom 20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten: Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3-EG, Anschrift: Gemeinde Stadelhofen, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen bei Frau Waldhäuser, während folgender Zeiten Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@steinfeld-oberfranken.de oder info@just-bindlach.de, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Stadelhofen, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Ortes Schederndorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Ortes Schederndorf nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
| - | die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, |
| - | die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, |
| - | umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, |
| - | umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. |
| Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht: | |
| - | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 16.06.2025 |
| - | Landratsamt Bamberg vom 11.06.2025 |
| - | Regierung von Oberfranken vom 02.06.2025 |
| - | Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 23.05.2025 |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist in der Gemeindeverwaltung ausliegend und zusätzlich im Internet unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungplan/ eingestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)