Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserversorgung der Gemeindeteile Huppendorf, Laibarös und Poxdorf der Gemeinde Königsfeld und Brunn und Hohenpölz des Marktes Heiligenstadt an die Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung ab 01.01.2026
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe löst sich zum 31.12.2025 auf. Den Auflösungsbeschluss hat die Verbandsversammlung bereits am 28.11.2024 – nach Informationsveranstaltungen im Verbandsgebiet – gefasst. Grund für die Auflösung und den Wunsch auf Übertragung der Versorgungszuständigkeit an die Juragruppe waren die hohen Kosten für die Sanierung der drei Brunnen und die große Gefahr, dass nach erfolgter Sanierung und Trennung der Grundwasserstockwerke (= gesetzlich vorgeschrieben) nicht mehr ausreichend Wasser zur Versorgung des Verbandsgebietes zur Verfügung steht.
Die Versorgungszuständigkeit für die Verbandsortschaften fällt mit der Auflösung an die jeweils zuständige Gemeinde zurück. Die Gemeinde Königsfeld übernimmt rechtlich zum 01.01.2026 die Wasserversorgung für die Ortschaften Huppendorf, Laibarös und Poxdorf. Die Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung hat sich bereit erklärt, die Ortschaften im Verbandsgebiet als Vollmitglied ab 01.01.2026 aufzunehmen. Die Gemeinde Königsfeld ist bereits Mitglied bei der Juragruppe (für Königsfeld, Kotzendorf, Treunitz, Voitmannsdorf).
Die Juragruppe übernimmt mit der Vollmitgliedschaft ab 01.01.2026 auch in Huppendorf, Laibarös und Poxdorf die Aufgabe der Wasserversorgung (technisch, finanziell und beitrags- und gebührenrechtlich). Für alle anfallenden Gebühren und Beiträge bis zum 31.12.2025 bleibt der Wasserzweckverband zuständig. Die Abwicklung des Zweckverbandes übernimmt der bisherige Vorsitzende Otto Weiß und die VG Steinfeld.
Vermögenswerte werden an die Juragruppe übertragen, ebenso die gegenzurechnenden Ertragszuschüsse mit den gegenzurechnenden Sonderposten aus erhalten Fördermitteln. Im Gegenzug verzichtet die Juragruppe auf die Erhebung von Herstellungsbeiträgen, die grundsätzlich durch die Vergrößerung des Versorgungsgebietes erstmalig von der Juragruppe von den erschlossenen Grundstücken zu erheben wären.
Beitragsrechtlich damit abgegolten sind die Grundstücksverhältnisse und der bauliche Zustand, der am 01.01.2026 vorgeherrscht hat.
Die Juragruppe verpflichtet sich, auf Ihre Kosten die Kosten der Verbundleitung von Königsfeld bis zum Einspeisepunkt in das Versorgungsnetz der Poxdorfer Gruppe zu erstellen.
Die Juragruppe erweitert den vorhandenen Edelstahlbehälter bei Poxdorf auf ihre Kosten.
Von den drei bisherigen Brunnenstandorten, die nach Fertigstellung der Verbundleitung grundsätzlich nicht mehr benötigt werden, werden Brunnen 1 und 2 aufgelassen und nach den Vorgaben zurückgebaut. Brunnen 3 wird zukünftig als Notbrunnen für Katastrophenfälle oder für den Verteidigungsfall aufrechterhalten.
Außerdem wird vereinbart, dass der Zweckverband Poxdorfer Gruppe 50.000 € netto an die Juragruppe vergütet, die Hausanschlüsse der Poxdorfer Gruppe dahingehend rechtskonform ergänzt, dass diese mit vorgeschriebenen Zählerbügeln, Absperrarmaturen vor und nach der Uhr, Schieberstück und Rückflussverhinderung nachzurüstet.
Die Vereinbarung betrifft ausschließlich die Erstausstattung mit diesen Bügeln und nur bei Objekten, bei denen diese Vorrichtung nicht vorhanden ist. Entstehende Kosten darüber hinaus, bei zusätzlich notwendigen Installationsarbeiten sind vom Objektbesitzer zu bezahlen. Dies betrifft in der Folgezeit ebenso Erneuerungen, die nach Verbrauch oder Beschädigungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Die Gemeinde schließt mit der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung den Entwurf der Zweckvereinbarung vom 02.10.2025 ab.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Übertragung der Wasserversorgung für Huppendorf, Laibarös und Poxdorf an den Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Poxdorfer Gruppe löst sich zum 31.12.2025 auf. Den Auflösungsbeschluss hat die Verbandsversammlung bereits am 28.11.2024 – nach Informationsveranstaltungen im Verbandsgebiet – gefasst. Grund für die Auflösung und den Wunsch auf Übertragung der Versorgungszuständigkeit an die Juragruppe waren die hohen Kosten für die Sanierung der drei Brunnen und die große Gefahr, dass nach erfolgter Sanierung und Trennung der Grundwasserstockwerke (= gesetzlich vorgeschrieben) nicht mehr ausreichend Wasser zur Versorgung des Verbandsgebietes zur Verfügung steht.
Die Versorgungszuständigkeit für die Verbandsortschaften fällt mit der Auflösung an die jeweils zuständige Gemeinde zurück. Die Gemeinde Königsfeld übernimmt rechtlich zum 01.01.2026 die Wasserversorgung für die Ortschaften Huppendorf, Laibarös und Poxdorf. Die Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung hat sich bereit erklärt, die Ortschaften im Verbandsgebiet als Vollmitglied ab 01.01.2026 aufzunehmen. Die Gemeinde Königsfeld ist bereits Mitglied bei der Juragruppe (für Königsfeld, Kotzendorf, Treunitz, Voitmannsdorf).
Die Juragruppe übernimmt mit der Vollmitgliedschaft ab 01.01.2026 auch in Huppendorf, Laibarös und Poxdorf die Aufgabe der Wasserversorgung (technisch, finanziell und beitrags- und gebührenrechtlich). Für alle anfallenden Gebühren und Beiträge bis zum 31.12.2025 bleibt der Wasserzweckverband zuständig. Die Abwicklung des Zweckverbandes übernimmt der bisherige Vorsitzende Otto Weiß und die VG Steinfeld.
Vermögenswerte werden an die Juragruppe übertragen, ebenso die gegenzurechnenden Ertragszuschüsse mit den gegenzurechnenden Sonderposten aus erhalten Fördermitteln. Im Gegenzug verzichtet die Juragruppe auf die Erhebung von Herstellungsbeiträgen, die grundsätzlich durch die Vergrößerung des Versorgungsgebietes erstmalig von der Juragruppe von den erschlossenen Grundstücken zu erheben wären.
Beitragsrechtlich damit abgegolten sind die Grundstücksverhältnisse und der bauliche Zustand, der am 01.01.2026 vorgeherrscht hat.
Beschluss:
Die Gemeinde Königsfeld überträgt die Versorgungspflicht mit Trinkwasser für die Ortsteile Poxdorf, Laibarös und Huppendorf an den Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung ab 01.01.2026.
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den Entwurf der Vereinbarung über die Übertragung der Versorgungspflicht mit Trinkwasser für die Ortsteile Poxdorf, Laibarös und Huppendorf und die damit einhergehende Überlassung der für den weiteren Betrieb notwendigen Anlagenteile der bislang durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Poxdorfer Gruppe betriebenen Wasserversorgungseinrichtung der Ortsteile zu unterzeichnen.
Die Vereinbarung wird dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.
Kommunalwahl 2026, Berufung eines Gemeindewahlleiters
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, eine sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten (Gemeinde oder VG) oder dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter.
| Der Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiter darf nicht | |
| - | als Bürgermeister/in kandidieren |
| - | als Gemeinderat kandidieren |
| - | die Aufstellungsversammlung eines Wahlvorschlags leiten |
| - | Beauftragter für den Wahlvorschlag sein |
Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft vier Beisitzer und vier Stellvertreter und bestellt einen Schriftführer.
Beschluss:
Der Gemeinderat beruft für Kommunalwahl 2026 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)
| - | zum Wahlleiter: | Maria Waldhäuser, Geschäftsstellenleiterin VG |
| - | zum stellvertretenden Wahlleiter: | Patrick Dippold, Kämmerer VG |
Kommunalwahl 2026, Besetzung des Urnen- und Briefwahllokals
Für die Kommunalwahl am 15.03.2020 müssen die Wahllokale (Urnen- und Briefwahllokal) besetzt werden. Gemäß Art. 6 GLKrWG müssen die Wahlvorsteher, ihre Stellvertreter und mind. drei Beisitzer berufen werden. Ebenso bestellt die Gemeinde einen Schriftführer und dessen Stellvertreter.
Folgendes ist zu beachten:
| - | Ein Bewerber darf Mitglied eines Wahl-/Briefwahlvorstandes sein. Es wird allerdings vom STMI nicht empfohlen. Zumindest sollten diese Personen nicht die Funktion des Wahlvorstehers oder dessen Stellvertreters übernehmen. |
| - | Der Wahlleiter oder sein Stellvertreter darf nicht Mitglied eines Wahl-/Briefwahlvorstandes sein. |
| - | Der Leiter einer Aufstellungsversammlung darf (Brief-)Wahlvorsteher bzw. Mitglied eines (Brief-) Wahlvorstands sein, falls er wahlberechtigt ist. |
| - | Der Unterzeichner eines Wahlvorschlages darf Mitglied des (Brief-)Wahlvorstands sein. |
| - | Der Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlages darf (Brief-)Wahlvorsteher, Mitglied des (Brief-)Wahlvorstands sein |
Bürgermeister Grasser schlägt vor, dass die Wahlhelfer eine Entschädigung von 40,00 Euro pro Tag erhalten. Das Landratsamt erstattet bei verbundenen Wahlen eine Pauschale für die Aufwendungen der Wahl.
Im Briefwahlbezirk ist damit zu rechnen, dass der Kreistag erst am Montagfrüh ausgezählt wird. Die Wahlhelfer sollen darauf hingewiesen werden.
Beschluss:
Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1 und den Briefwahlvorstand berufen:
| Stimmbezirk 1 Grundschule Königsfeld | |
| Wahlvorsteher | Hofmann, Gisela |
| Stellvertretender Wahlvorsteher | Weiß, Otto |
| Schriftführer | Körber, Eva |
| Stellvertretender Schriftführer | Brehm, Hans Jürgen |
| Beisitzer | Bezold, Josef |
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| Grasser, Artur |
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| Dippold, Thomas |
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| Niemetz, Markus |
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| Weidner, Leonhard |
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| Böhm, Berthold (Kulistr. 10) |
| Stimmbezirk 11 (Briefwahl) | |
| Wahlvorsteher | Grasser, Ottmar |
| Stellvertretender Wahlvorsteher | Bezold, Christina |
| Schriftführer | Kunzelmann, Maria |
| Stellvertretender Schriftführer | Stadter, Christine |
| Beisitzer | Winkler, Melanie |
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| Betz, Karl Heinz |
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| Grasser, Rainer |
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| Molitor, Barbara |
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| Hofmann, Rainer |
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| Pfister, Karlheinz |
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| Hartwig, Manuela |
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| Schrenker, Georg |
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| Neuberger, Bernhard |
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| Hagel, Barbara |
Die Wahlhelfer erhalten für jeden Tag eine Entschädigung von 40,00 Euro.
Geplante Unterschutzstellung von 2 Linden in Königsfeld als Naturdenkmal
Im Rahmen der Baumaufnahme empfahl am 09.04.2025 Herr Lauwigi, zwei Linden in Königsfeld aufgrund ihres Alters, ihres ökologischen Wertes sowie ihrer prägenden Wirkung für das Ortsbild als Naturdenkmal auszuweisen.
Die Unterhaltspflicht würde im Falle einer Eintragung an das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) übergeben.
Die eine Linde 1379842 befindet sich am Wasserberg an der Ecke zur Pfarrer Durmann-Straße, die andere 1379716 in der Huppendorfer Straße von Königsfeld kommend Richtung Huppendorf auf der linken Seite der erste Baum.
Beschluss:
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, beim Landratsamt untere Naturschutzbehörde, einen Antrag auf Eintragung der beiden Bäume als Naturdenkmal zu stellen.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Anfrage zur Stellplatzgenehmigung für Zirkusgastspiel
Der Zirkus Corona kann auf dem Grundstück Fl.Nr. 963 Gem. Königsfeld ein Zirkusgastspiel von max. 2 Wochen abhalten unter der Voraussetzung, dass der Sportverein zustimmt und ein Zeitfenster vorgibt.
(Hinweis: Die DJK Königsfeld möchte aufgrund der Jubiläumsfeierlichkeiten im Sommer 2026 kein Zirkusgastspiel auf dem Grundstück Fl.Nr. 963.)
Felssicherung Treunitz; Genehmigung von zusätzlichen Honorarkosten
Die zusätzlichen Honorarkosten für die Ausführungsplanung und Bauüberwachung bei der Felssicherung Treunitz werden genehmigt.
Die Gesamtkosten werden zur Kenntnis genommen.
Rahmenvertrag Sicherungsbauwerk Felssicherung Treunitz
Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Angebot und der Überwachung von SiBW-Bauwerken zu.
Vergabe Bauwerks-Brückenprüfungen nach DIN 1076
Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Brückenprüfung (Hauptprüfung), der jährlichen Sichtprüfung, sowie der einfachen Prüfung alle drei Jahre an das Ing.-Büro MA-Ing. aus Hof zu vergeben, nach der einfachen Prüfung im Jahr 2028 muss neu verhandelt werden.
Verschiedenes; Bürgerversammlung 2025
Die Bürgerversammlung soll am Freitag, 07.11.2025, 19 Uhr für alle Gemeindeteile im Schleuppner Saal stattfinden. Der 1. Bürgermeister klärt den Termin mit der Gaststätte ab.
Verschiedenes; Bericht des Seniorenbeauftragten
Seniorenbeauftragter Hofmann berichtet, dass der Seniorenausflug ein voller Erfolg war.
Außerdem bieten die Malteser wieder Essen auf Rädern an. Es soll ein Probeessen stattfinden.
Verschiedenes; Straßensinkkästen
In Voitmannsdorf sollen Sinkkästen gereinigt werden. Bei der Gelegenheit wollen die Anlieger kaputte Körbe tauschen.
Bgm Grasser informiert, dass der Bauhof ein Fahrzeug zur Reinigung der Gullys ausleiht und in diesem Zusammenhang auch die Körbe getauscht werden sollen.
Verschiedenes; Sanierung der GVS Königsfeld - Steinfeld
Die Gemeinde Stadelhofen scheint Überlegungen hinsichtlich der Sanierung der GVS auf den Weg zu bringen. Es wird angeregt, mit der Gemeinde Stadelhofen eine gemeinsame Sanierungsmaßnahme für die GVS Königsfeld – Steinfeld auf den Weg zu bringen.
Verschiedenes; Flächennutzungsplanverfahren
Auf Anfrage informiert der 1. Bürgermeister, dass der Flächennutzungsplan in der November-Sitzung beschlossen werden soll. Dann folgt ein Verfahren mit zwei Auslegungen und der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Gemeinderat. Mit dem Abschluss des Verfahrens ist frühestens ca. im Herbst 2026 zu rechnen.
Verschiedenes; Spielplatzprüfungen
Der 1. Bürgermeister bittet die Verantwortlichen für die Behebung der Mängel aus der Spielplatzprüfung darum, Angebote für die angezeigten Maßnahmen einzuholen und bei ihm einzureichen.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Mittwoch, 12.11.2025 um 19:00 Uhr statt.