Beschluss:
Die Niederschrift wird genehmigt.
Bebauungsplan für das Sondergebiet "Biogasanlage" - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur erneuten Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m §§ 3/4 Abs. 2 BauGB
Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde in der Zeit vom 10. Juli bis 25. Juli 2023 Gelegenheit gegeben, um zu dem Bebauungsplan erneut Stellung zu nehmen.
I. Beteiligung der Öffentlichkeit
II. Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange
| Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, E-Mail vom 23. Juni 2023 |
Es bestehen keine weiteren Einwände.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 17.02.2020 aus § 4 Abs. 1 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 26.01.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
| 2. | Staatliches Bauamt Bamberg, E-Mail vom 26. Juni 2023 |
Es bestehen keine Einwände sofern die Stellungnahme aus § 4 Abs. 1 BauGB berücksichtigt wird.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 03.02.2020 aus § 4 Abs. 1 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 26.01.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
| 3. | Wasserwirtschaftsamt Kronach, E-Mail vom 26. Juni 2023 |
Es bestehen keine Einwände sofern die Stellungnahme aus § 4 Abs. 1 BauGB berücksichtigt wird.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 06.02.2020 aus § 4 Abs. 1 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 26.01.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
| 4. | Deutsche Telekom Technik GmbH, E-Mail vom 24. Juli 2023 |
Es bestehen keine Einwände sofern die Stellungnahme aus § 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt wird.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 23.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
| 5. | Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Bamberg, Schreiben vom 19. Juli 2023, eingegangen am 25. Juli 2023 |
Die vorangegangenen Stellungnahmen behalten Gültigkeit, zusätzliche Belange sind nicht betroffen.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 28.01.2020 aus § 4 Abs. 1 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 26.01.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Die Stellungnahme vom 21.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
| Landratsamt Bamberg, Schreiben vom 21. Juli 2023 | |
| Naturschutz |
Aus Sicht des Naturschutzes werden zwei Hinweise gegeben.
Würdigung des Sachverhalts:
CEF-Maßnahmen:
Die Verortung der Maßnahme ist vor dem Hintergrund der Abstände zu frequentierten Straßen und Freileitungen nicht zu beanstanden. In Teilgebieten des Grundstücks Fl.-Nr. 1730 der Gemarkung Wattendorf sind diese gegeben, die Freileitung wird künftig verkabelt, was einer Erweiterung der potentiell geeigneten Maßnahmenfläche entspricht. Die gegenwärtig den Kriterien der Anlage zum UMS 63b-U8645.4-2018/2-35 vom 22.02.2023 genügende Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1730 der Gemarkung Wattendorf entspricht unter Einhaltung der Abstände von 50m zu Freileitungen und zu Feldhecken, sowie der Kreisstraße im Norden (Abstand 100m) ca. 1,4 ha. Innerhalb dieser Kulisse können die erforderlichen Maßnahmen auf einer Fläche von 5.000 m² problemlos auch in rotierender Weise umgesetzt werden
Selbst unter Beachtung eines Abstandes von 100m zu der westlichen Grundstücksgrenze („frequentierter Feldweg“), welcher fachlich fragwürdig erscheint, verbleibt eine Restfläche von über 6.150 m², welcher allen fachlichen Kriterien vollauf entspricht.
Die Cef-Maßnahmenflächen sind daher auch vor der Erdverkabelung der Freileitung bereits als sachgerecht zu beurteilen.
Feldgehölz:
Ein entsprechender Antrag ist zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Landratsamts Bamberg vom 21.Juli 2023 zur Kenntnis.
Die CEF-Maßnahmenflächen sind sachgerecht.
Ein Antrag auf Verlegung des Feldgehölzes ist zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 7:0
6.2. | Immissionsschutz |
Die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung wird kritisch gesehen.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 9a BauGB und § 11 Abs. 2 der BauNVO wurde folgendermaßen festgesetzt:
Zulässig sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie aus Biomasse und Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft sowie alle dafür erforderlichen Gebäude und baulichen Anlagen, Einfriedungen, Kabel, Wege, Überwachungseinrichtungen (z.B. Masten) und Einrichtungen zum abwehrenden Brandschutz.
Zulässig ist ferner die Nutzung der entstehenden Abwärme und des erzeugten Stroms durch untergeordnete beziehungsweise nachgeordnete Anlagen, im Sinne eines Anlagenkomplexes aus funktional aufeinander bezogenen Haupt- und Nebennutzungen. Ebenfalls zulässig sind in diesem Zusammenhang sämtliche Betriebsgebäude, Lagerplätze, Nebengebäude und Anlagen, welche einer Biogasanlage oder landwirtschaftlichen Betriebsstätten funktional zugeordnet werden.
Zulässig sind ferner die landwirtschaftliche Nutzung und die ackerbauliche Nutzung auf Flächen, die noch nicht überbaut sind.
Die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung ist aufgrund der immissionsschutzrechtlichen und störfallrechtlichen Relevanz der Gesamtanlage nur in ganz wenigen Ausnahmefällen überhaupt denkbar.
Diese Ausnahmefälle (z.B. Unterstellplätze für KFZ) sind hinsichtlich der Geruchsemissionen und auch bauplanungsrechtlich und städtebaulich nicht relevant.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat berücksichtigt die Stellungnahme des Landratsamts Bamberg vom 21.Juli 2023. Die Genehmigungsfreistellung wird ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: 7 : 0
6.3. | Bodenschutz |
Es wird auf die Stellungnahme aus § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 23.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6.4. | Wasserrecht |
Neue wasserrechtliche Punkte werden nicht vorgebracht.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 23.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6.5. | Kreiseigener Tiefbau |
Neue inhaltliche Punkte werden nicht vorgebracht.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 23.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen, eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.
6.6. | Bauleitplanung |
Es wird auf die Stellungnahme aus § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen.
Würdigung des Sachverhalts:
Die Stellungnahme vom 23.03.2023 aus § 4 Abs. 2 BauGB wurden durch den Gemeinderat Wattendorf in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 geprüft, gewürdigt und beschlussmäßig abgehandelt. Weitere Veranlassungen ergeben sich nicht.
III. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Einwände
| Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, E-Mail vom 23. Juni 2023 | |
| Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3, E-Mail vom 23. Juni 2023 | |
| Fernwasserversorgung Oberfranken, E-Mail vom 03. Juli 2023 | |
| Regierung von Oberfranken, E-Mail vom 05. Juli 2023 | |
| TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 10. Juli 2023 | |
| Vodafone Kabel Deutschland GmbH, E-Mails vom 18. Juli 2023 | |
| Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern, Schreiben vom 18. Juli 2023, eingegangen am 21. Juli 2023 | |
| Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, E-Mail vom 21. Juli 2023 | |
| Stadt Lichtenfels, Schreiben vom 07. August 2023, eingegangen am 10. August 2023 |
IV. Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Äußerung
Alle Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden im Schreiben vom 23. Juni 2023 gebeten, bis spätestens 25. Juli 2023 zu dem Bebauungsplan Stellung zu nehmen. Stillschweigend wurden noch Stellungnahmen berücksichtigt und in diese Abwägung eingearbeitet, die bis zum 10. August 2023 eingegangen sind. Nachdem auch dieser Termin ohne Stellungnahme seitens einzelner Stellen verstrichen ist, wird davon ausgegangen, dass die von diesen Beteiligten wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. Zur Vollständigkeit werden diese Stellen nachfolgend aufgeführt:
| 16. | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Koordination Bauleitplanung |
| Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Bamberg | |
| Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg | |
| Bund Naturschutz, Kreisgruppe Bamberg | |
| Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Bamberg | |
| Stadt Bad Staffelstein | |
| Gemeinde Stadelhofen, Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld | |
| Stadt Weismain | |
| Stadt Scheßlitz |
Bebauungsplan für das Sondergebiet "Biogasanlage" - Satzungsbeschluss
Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Sondergebiet Biogasanlage (Gemarkung Wattendorf) mit Bedenken, Anregungen, Hinweisen, die im Zuge der erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange eingingen, wurden im vorangegangenen Tagespunkt behandelt.
Beschluss:
Die während der Wiederholung der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zu dem Satzungsentwurf wurden vom Gemeinderat Wattendorf in der Sitzung am 19. Oktober 2023 behandelt. Nach diesem Abwägungsbeschluss werden die Planungsunterlagen überarbeitet; eine verfahrensmäßige Abdeckung der Änderung ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan „Biogasanlage“ i.S.d. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 30 Abs. 1 BauGB i.V.m. Art. 81 Abs. 2 BayBO und Art. 23 GO, betreffend die gem. § 9 Abs. 7 BauGB abgegrenzten Grundstücke, nach der zum Bestandteil dieser Satzung erklärten Planzeichnung mit verbindlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht und Anlagen, gefertigt vom Ingenieurbüro IVS, in der Fassung vom 19. Oktober 2023, wird hiermit als Satzung beschlossen.
Diese Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Verkehrsbelastung Mährenhüll
Die Fahrzeugzählung mit den Geschwindigkeitsmessgeräten der Gemeinde/VG wurden in Mährenhüll erneut durchgeführt. Folgendes Ergebnis ist festzustellen:
| Durchgangsverkehr (Richtung Bojendorf) OHNE Querverkehr am Messpunkt Vogler | Im Zeitraum 05.07. – 11.10.2023, d.h. 98 Tagen: | 28.532 Fahrzeuge è 582 Fahrzeuge/Tag |
| Gesamter Verkehr: a) Durchgangsverkehr (Richtung Bojendorf) UND b) Querverkehr von Großziegenfeld nach Rothmannsthal | Im Zeitraum vom 01.09. – 11.10.2023, d.h.41 Tage | 28.438 Fahrzeuge à 1.386 Fahrzeuge/Tag |
Beschluss:
Die Gemeinde Wattendorf wird sich erneut an das Staatliche Bauamt Bamberg wenden und MdL Dremel einbinden, dass die Erneuerung der Staatsstraße St2210 in Mährenhüll und Bojendorf zügig in Angriff genommen wird.
Mitgliedschaft in der Öko-Modellregion Lichtenfels
Die Gemeinde Wattendorf ist aufgrund der Vereinbarung über eine kommunale Arbeitsgemeinschaft vom 13.12.2019 der „Öko-Modellregion Obermain-Jura“ beigetreten (zusammen mit den weiteren ILE-Gemeinden Königsfeld, Stadelhofen und Scheßlitz). Der Förderzeitraum läuft Ende 2024 aus.
Zwischenzeitlich wurde auch im Landkreis Bamberg eine Öko-Modellregion ins Leben gerufen, der alle kreisangehörigen Gemeinden automatisch angehören und die über die Kreisumlage finanziert wird. Eine Doppelförderung ist nicht möglich!
Die Förderungen werden bei der Öko-Modellregion Obermain-Jura vermutlich zurückgehen.
Aus der Gemeinde Wattendorf arbeitet kein Öko-Betrieb in der Öko-Modellregion Obermain-Jura mit.
Die Gemeinde Wattendorf müsste nun entscheiden, ob eine Mitgliedschaft auch weiterhin in der Öko-Modellregion Lichtenfels gewünscht wird oder die Kündigung erfolgen soll. Die Kündigung müsste zum 31.12.2024 mit einem halben Jahr Kündigungsfrist erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeinde Wattendorf kündigt die Mitgliedschaft bei der Öko-Modell-Region Obermain-Jura fristgerecht zum 31.12.2024.
Windpark Wattendorf; Wegewiederherstellung
Am 15.06.2023 war Herr Dr. Banning, Naturstrom zu Gast in der Gemeinderatssitzung. Am 27.07.2023 hat der Gemeinderat die vorgeschlagenen Maßnahmen gebilligt. Mit der Asphaltierung der Umfahrung Gräfenhäusling hat der Gemeinderat sich grundsätzlich einverstanden erklärt, allerdings Bedenken hinsichtlich der Bauweise angemeldet. Der Asphaltierung stimmt der Gemeinderat nur zu, wenn Naturstrom den Unterhalt für die Ortsumfahrung auch weiterhin übernimmt und keine Einwände geltend macht, dass die Schäden durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden sind.
Naturstrom hat sich nochmals mit der Thematik beschäftigt. Am 12.10.2023 hat die Bauingenieurin von Naturstrom mitgeteilt, dass Naturstrom die Umfahrung asphaltieren wird und den Unterhalt dafür weiterhin trägt.
Beschluss:
Mit der Asphaltierung der Umfahrung Gräfenhäusling erklärt sich der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden, allerdings werden Bedenken hinsichtlich der Bauweise anmeldet. Der Asphaltierung stimmt der Gemeinderat nur zu, wenn Naturstrom den Unterhalt für die Ortsumfahrung auch weiterhin übernimmt und keine Einwände geltend macht, dass die Schäden durch die landwirtschaftliche Nutzung entstanden sind.
Der Beschluss vom 27.07.2023 wird damit bekräftigt.
Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Kirchberg (gegenüber vom Friedhof) in Wattendorf
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zur Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage am Kirchberg (gegenüber vom Friedhofseingang) in Wattendorf zu und beauftragt Bayernwerk mit der Durchführung der Maßnahme.
Klärschlammentsorgung durch die Fa. Röthlein, Breitengüßbach
Der Gemeinderat stimmt der Entgelterhöhung für die Klärschlammausbringung und für den Klärschlammtransport zu.
Verschiedenes; Dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern
Der Landrat bittet um dringende Zurverfügungstellung von Asylunterkünften. Der 1. Bürgermeister hat im persönlichen Gespräch mit dem Landrat festgestellt, dass der Gemeindebereich Wattendorf eher nicht geeignet erscheint, weil keine Busfahrtmöglichkeiten und auch keine Vereinsstrukturen vorhanden sind, die die Integration fördern.
Das Thema Asylunterkünfte wird ausführlich bei der Bürgermeisterklausur Ende Okt. 2023 besprochen. Falls neue Erkenntnisse mitgeteilt werden, wird der Gemeinderat entsprechend unterrichtet.
Verschiedenes
Die nächste Sitzung findet am Montag, 06.11.2023 als gemeinsame nichtöffentliche Ratssitzung der VG-Gemeinden in Steinfeld statt.
Die nächste reguläre Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 14.12.2023 statt.