Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kindertageseinrichtung Stadelhofen hat am 01.07.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 15.07.2025 Nr. 11.1-941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile und wird nachstehend gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer Nr. 2, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden, zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 03.11.2025 bis 10.11.2025 öffentlich ausliegt.
Auf Grund der Verbandssatzung und Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.075.500,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 993.000,00 € |
| ab. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Betriebskostenumlage |
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| Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 322.400,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. |
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| Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2024 den Kindergarten besuchten (100 Kinder). |
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| Die Verwaltungsumlage wird je Kind auf 3.224,0000 € festgesetzt. |
| 2. | Investitionsumlage |
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| Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 47.000,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. |
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| Umlegungsschlüssel ist die Zahl der Kinder (Summe aus den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) der Mitgliedsgemeinden, die am 01.04.2024 den Kindergarten besuchten (100 Kinder). |
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| Die Investitionsumlage wird je Kind auf 470,0000 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.