Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Königsfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.951.500,00 € |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 5.545.300,00 € |
| ab. | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| wird auf | 0,00 € |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben | |
| nach dem Haushaltsplan wird auf | 490.000,00 € |
| festgesetzt. | |
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 03.11.2025 bis 10.11.2025 öffentlich ausliegt.