Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Stadelhofen folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Gemeindeteils Schederndorf der Gemeinde Stadelhofen vom 07.07.2015, zuletzt geändert am 22.11.2022.
§ 10 Absatz 3 Satz 5 Einleitungsgebühren erhält folgende Fassung:
„Ein Abzug ist jedoch nur insoweit möglich als ein Mindestwasserverbrauch von 35 m³/Person und Jahr verbleibt.“
Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.