Titel Logo
Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadelhofen

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. KITA-Neubau

Die Bauarbeiten am und im Gebäude, sowie an den Aussenanlagen sind abgeschlossen. Bei den Außenanlagen (besonders im südlichen Bereich der Terrassen) erfolgen im Herbst noch einfache Pflanzarbeiten.

Ende September / Anfang Oktober 2025 wurde der Glasfaserhausanschluss hergestellt.

Das Kabel konnte problemlos über die vorhandene Mehrsparten - Hauseinführung, ohne besonderen Aufwand in den bestehenden Hausanschlußraum (unter Küche) eingezogen werden.

2. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026

Die Vorbereitungen der Oberflächenwiederherstellung in den Seitenstraßen sind abgeschlossen und die Asphalttragschichten in den Seitenstraßen südlich der B22 sind eingebaut. Voraussichtlich am 20.10.2025 wird die Asphaltdeckschicht in den Seitenstraßen aufgebracht. Derzeit wird die Asphaltschicht im Bereich der Hausnr. 55 (Seitenstraße) aufgeschnitten und der Bereich Richtung Hausnr. 57c für die Wasserleitungsauswechslung vorbereitet.

3. Biberdamm Gem. Steinfeld Fl.Nr.115

Nach Rücksprache mit der UNB und den Biberbeauftragten kann die Entnahme des Dammes an der Wiesent zwischen B 22 und Poststelle bis auf weiteres entnommen werden. Grund hierfür ist die akute Bedrohung von Kellern, die durch den Rückstau des Wassers durch den Biber, volllaufen würden.

Diese Schäden an der zivilen Infrastruktur sind unbedingt zu vermeiden.

Ein vor Ort Termin hat zusätzlich stattgefunden.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen werden erläutert.

Beschluss:

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2025 werden genehmigt.

Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 wurde beraten und erläutert.

Beschluss:

Der Finanzplan wird nach eingehender Beratung beschlossen. Der Finanzplan ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Batteriespeicher Fl.Nr. 1807, Gem. Wölkendorf“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stadelhofen

Die Firma SÜDWERK Energie GmbH mit Sitz in Burgkunstadt hat einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung eines Batteriespeichers gestellt.

Der geplante Batteriespeicher befindet sich südwestlich von Stadelhofen und hat eine Ausdehnung von ca. 0,4 Hektar. Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurstück-Nummer 1807 der Gemarkung Wölkendorf.

Der geplante Batteriespeicher dient der Speicherung von Energie und soll mit einer Kapazität von rund 25 MWh einen Beitrag zur Netzstabilität leisten, die Versorgungssicherheit erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz fördern.

Mit der Anlage können Versorgungsspitzen ausgeglichen und überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energiequellen effizient gespeichert und bei Bedarf bereitgestellt werden. Dies trägt zur Reduktion der CO₂-Emissionen bei und unterstützt die Klimaziele der Gemeinde.

Beschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Batteriespeicher Fl.Nr. 1807, Gem. Wölkendorf“ beschlossen.

Des Weiteren wird beschlossen, die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für Batteriespeicher darzustellen.

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 1709, Gem. Steinfeld

Hierzu wurde ein Vorbescheid beim LRA eingereicht. Die Eigentümer möchten gerne auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709, Steinfeld ein Wohnhaus mit Garagen errichten. Das Wohnhaus soll nördlich des bereits vorhandenen Viehstalls gebaut werden.

Die Fl.Nr. 1709 befindet sich im Außenbereich.

Im Außenbereich ist ein Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn

  • öffentliche Belange nicht entgegenstehen
  • die ausreichende Erschließung gesichert ist und
  • wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und
  • nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,

Öffentliche Belange:

Der landwirtschaftliche Betrieb wurde schon vor vielen Jahren in den Außenbereich verlagert. Aus Sicht der Gemeinde sprechen keine öffentlichen Belange gegen Bau des Wohnhauses am landwirtschaftlichen Betrieb.

Erschließung:

Der Viehstall wurde aufgrund einer Sondervereinbarung an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.

Ein Kanalanschluss ist nicht vorhanden. Aufgrund der Entfernung zum Ortsnetz von ca. 600 m, könnte die Gemeinde einen überlangen Hausanschluss grundsätzlich genehmigen. Auch hier müsste eine Kostenvereinbarung abgeschlossen werden. Inwieweit der Anschluss an die öffentliche Kanalisation technisch umsetzbar ist, müsste der Bauwerber durch einen Fachplaner ermitteln lassen. Unter Umständen könnte auch eine Kleinkläranlage installiert werden. Auch dies müssten die Bauwerber auf technische Umsetzbarkeit und rechtliche Zulässigkeit mit dem LRA/WWA selbst prüfen.

Die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung muss für das Wohnhaus auf Kosten der Bauwerber bis zur Baufertigstellung sichergestellt und umgesetzt werden.

Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb:

Das Bauvorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb auf der Fl.Nr. 1709, Gem. Steinfeld.

Untergeordneter Teil der Betriebsfläche:

Aufgrund der Wohnhausgröße ist diese Voraussetzung ebenfalls eingehalten.

Beschluss:

Die Gemeinde Stadelhofen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für den Wohnhausneubau mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709, Gem. Steinfeld das Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anschluss- und Benutzungsrecht für die Entwässerungsanlage aufgrund der Entfernung von rd. 600 m zum Ortsnetz nicht besteht. Die Bauantragssteller müssen sich auf eigene Kosten um eine technische und rechtlich zulässige Möglichkeit zur Abwasserbeseitigung für das Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1709 kümmern.

Auch für die Wasserversorgung besteht kein Anschluss- und Benutzungsrecht. Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für die Trinkwasserversorgung ist aufgrund einer Sondervereinbarung für das Stallgebäude bereits gegeben.

Für den Löschwasserschutz muss der Bauwerber selbst sorgen.

Winterdienst wird auf dem Feldweg, der zum Anwesen Fl.Nr. 1709 führt, seitens der Gemeinde nicht durchgeführt.

Bauantrag Anbau einer Eingangsüberdachung am bestehendem Wohnhaus Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Stadelhofen

Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 43, Gemarkung Stadelhofen, haben im Landratsamt Bamberg einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Anbau einer Eingangsüberdachung am bestehenden Wohnhaus in Stadelhofen. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich von Stadelhofen.

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Anbau einer Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 43 der Gemarkung Stadelhofen wird erteilt.

Kommunalwahl 2026, Berufung eines Gemeindewahlleiters

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, eine sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten (Gemeinde oder VG) oder dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter.

Der Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiter darf nicht

  • als Bürgermeister/in kandidieren
  • als Gemeinderat kandidieren
  • die Aufstellungsversammlung eines Wahlvorschlags leiten
  • Beauftragter für den Wahlvorschlag sein

Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft vier Beisitzer und vier Stellvertreter und bestellt einen Schriftführer.

Beschluss:

Der Gemeinderat beruft für Kommunalwahl 2026 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)

  • zum Wahlleiter: Kirsten Weiß, VG
  • zum stellvertretenden Wahlleiter: Bernd Sauer, VG

Kommunalwahl 2026, Besetzung der Urnen- und Briefwahllokale

Für die Kommunalwahl am 08.03.2026 müssen die Wahllokale (Urnen- und Briefwahllokal) besetzt werden. Gemäß Art. 6 GLKrWG müssen die Wahlvorsteher, ihre Stellvertreter und mind. drei Beisitzer berufen werden. Ebenso bestellt die Gemeinde einen Schriftführer und dessen Stellvertreter.

Folgendes ist zu beachten:

  • Ein Bewerber darf Mitglied eines Wahl-/Briefwahlvorstandes sein. Es wird allerdings vom STMI nicht empfohlen. Zumindest sollten diese Personen nicht die Funktion des Wahlvorstehers oder dessen Stellvertreters übernehmen.
  • Der Wahlleiter oder sein Stellvertreter darf nicht Mitglied eines
  • Wahl-/Briefwahlvorstandes sein.
  • Der Leiter einer Aufstellungsversammlung darf (Brief-)Wahlvorsteher bzw. Mitglied eines (Brief-) Wahlvorstands sein, falls er wahlberechtigt ist.
  • Der Unterzeichner eines Wahlvorschlages darf Mitglied des (Brief)Wahlvorstands sein.
  • Der Beauftragter/Stellvertreter eines Wahlvorschlages darf (Brief-)Wahlvorsteher, Mitglied des (Brief-)Wahlvorstands sein
  • Bürgermeister Will schlägt vor, dass die Wahlhelfer eine Entschädigung von 40,00 Euro pro Tag erhalten. Das Landratsamt erstattet bei verbundenen Wahlen eine Pauschale für die Aufwendungen der Wahl.

Beschluss:

Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1 (Rathaus Steinfeld), den Stimmbezirk 2 (Schule Stadelhofen) und den Briefwahlbezirk Rathaus Steinfeld berufen:

Stimmbezirk 1 Rathaus Steinfeld

Wahlvorsteher

Schrauder Wolfgang

Stellvertretender Wahlvorsteher

Pauer Ulrike

Schriftführer

Düthorn Ludwig

Stellvertretender Schriftführer

Müller Carina

Beisitzer

Grasser Frank

Eberlein Wilhelm

Rudrof Josef

Schmelzing Christian

Türkon Matthias

Spörlein Karina

Stimmbezirk 2 Schule Stadelhofen

Wahlvorsteher

Löhrlein Josef

Stellvertretender Wahlvorsteher

Schmitt Willibald

Schriftführer

Göhl Christian

Stellvertretender Schriftführer

Göhl Pia

Beisitzer

Freitag Oswin

Handwerger Thomas

Kunzelmann Thomas

Gunzelmann Mario

Schmitt Christian

Stenglein Reinhold

Briefwahlbezirk 11 Rathaus Steinfeld

Wahlvorsteher

Barth Thomas

Stellvertretender Wahlvorsteher

Deinhart Peter

Schriftführer

Dippold Markus

Stellvertretender Schriftführer

Kohlmann Sabine

Beisitzer

Schmitt Martin

Barth Maren

Stark Mirjam

Sauer Elke

Schrenker Georg

Rudrof Elena

Grasser Romina

Rudrof Werner

Barth Carina

Heisinger Andrea

Die Wahlhelfer erhalten für jeden Tag eine Entschädigung von 40,00 Euro.

Feuerwehr Schederndorf; Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrautos

Die Feuerwehr Schederndorf hat am 05.09.2025 den Antrag auf Ersatzbeschaffung für das Mehrzweckfahrzeug (Baujahr 1992) gestellt, weil es massive und erhebliche Mängel hat, so dass es am 28.03.2025 die TÜV-Prüfung nicht bestanden hat. Die Gerätewarte wollten die TÜV-Fähigkeit herstellen, allerdings gibt es nahezu keine Ersatzteile mehr. Die Reparatur ist somit ausgeschlossen.

Lt. KBI Düthorn ist eine Ersatzbeschaffung dringend nötig. Es bestünde die Möglichkeit, ein

-

Tragkraftspritzenfahrzeug oder wie bisher

-

ein Mehrzweckfahrzeug mit dem bestehenden Tragkraftspritzenanhänger

zu beschaffen.

KBR Renner befürwortet die Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs, da hier der Mannschaftstransport in Verbindung mit dem Transport des Löschgerätes eine bessere und effektivere Lösung darstellt.

Die FW Schederndorf hat nun die Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges beantragt. Es ist erforderlich für die Feuerwehr, weil sie auch die Feuerwehren Stadelhofen und Wattendorf unterstützen und gemeindeübergreifend Hilfsdienst geleistet werden kann. Die Fahrt zu Übungen und Einsätzen, aber auch zu Lehrgängen ist mit dem MZF möglich. Ebenso kann die Kinder- und Jugendfeuerwehr zu Wettkämpfen, Fortbildungen, Schulungen und Leistungstest gefahren werden.

Das bisherige MZF der FW Schederndorf wurde auf Kosten der Feuerwehr angeschafft.

Das MZF Königsfeld hat 2017 rd. 80.000 € gekostet. Der aktuelle Preis für ein neues MZF würde sich bei ca. 120.000 – 140.000 € bewegen.

Ein Zuschuss im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ist bis Ende 2027 in Höhe von 23.400 € möglich.

Beschluss:

Die Gemeinde befürwortet die Anschaffung eines gut erhaltenen Gebrauchtfahrzeugs (MZF) für die Feuerwehr Schederndorf. Die Feuerwehr soll nach einem Ersatzfahrzeug suchen.

Für das Haushaltsjahr 2026 sollen Mittel im Haushalt aufgenommen werden.

6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung BGS-EWS für den Gemeindeteil Schederndorf

In § 10 Abs. 3 der BGS-EWS ist geregelt, dass der Nachweis verbrauchter und der zurückgehaltenen Wassermengen dem Gebührenpflichtigen obliegt.

In Satz 5 ist derzeit geregelt, dass ein Abzug nur insoweit möglich ist, als ein Mindestverbrauch von 30 m³/Person und Jahr verbleibt.

In allen anderen Gemeindeteilen der Gemeinde Stadelhofen ist der Mindestverbrauch mit 35 m³/Person und Jahr geregelt.

Die Verbrauchsgebühren bittet um Änderung und Anpassung in Schederndorf auf 35 m³, um die Rechtsvorschriften in der Gemeinde Stadelhofen zu vereinheitlichen und den Programmvollzug zu erleichtern.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung im Gemeindeteil Schederndorf BGS-EWS Schederndorf als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Bestellung von Dienstbarkeiten an gemeindlichen Grundstücken (Straßen, Wege und Fiskalvermögen) zugunsten der FWO-Leitung

Im Zuge des Baus der Hauptversorgungsleitung der FWO von Roßdach – Eichenhüll wurde die Leitung auch in gemeindliche Grundstücke, in Wege und Straßen verlegt. Die FWO fordert im Zuge der Übereignung der Leitung zum 31.12.2025, dass auch an den Gemeindegrundstücken Dienstbarkeiten eingetragen werden.

Die Eintragung der Dienstbarkeiten soll ohne Notar durch direkte Vorlage beim Grundbuchamt erfolgen.

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt der Bestellung von Dienstbarkeiten an den in der Liste aufgeführten Grundstücken zugunsten der FWO zu.

Die Liste ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Kosten der Dienstbarkeitsbestellung gehen zu Lasten der Gemeinde.

Übertragung der Ausübung der Dienstbarkeiten zur Verlegung einer Wasserleitung und dem Bau von Schächten gemäß § 1092 BGB an den Zweckverband Fernwasserversorgung Oberfranken

Für den Bau der Hauptversorgungsleitung der FWO von Roßdach – Eichenhüll wurden in den Gemeinden Wattendorf und Stadelhofen an Privatgrundstücken zugunsten der Gemeinden und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe Dienstbarkeiten (Leitungsrechte und Schachtrechte) bestellt.

Im Zuge der Übereignung der Hauptversorgungsleitung an die FWO müssen diese Dienstbarkeiten an die FWO „übertragen“ werden.

Die Übertragungserklärung kann direkt beim Grundbuchamt zur Grundbuchänderung vorgelegt werden.

Beschluss:

Die Gemeinde stimmt der Übertragung der Ausübung von Dienstbarkeiten zur Verlegung der Wasserleitung und dem Bau von Schächten gemäß § 1092 BGB an den Zweckverband Fernwasserversorgung Oberfranken zu.

Die Gemeinde überträgt dem Zweckverband Fernwasserversorgung Oberfranken (Körperschaft des öffentlichen Rechts) die beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht/Schachtrecht) an den in der beigefügten Liste aufgeführten Grundstücken. Die Liste ist Bestandteil des Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Gemeinde bewilligt die Übertragung der Dienstbarkeiten an den Zweckverband Fernwasserversorgung Oberfranken.

Die Annahme der Übertragung durch die FWO ist einzuholen und die Grundbucheintragung zu veranlassen.

Änderung des Flächennutzungsplanes für den GT Wölkendorf und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.Nr. 1807, Gem. Wölkendorf "Großbatteriespeicher"; Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Planungskosten

Die Gemeinde Stadelhofen schließt mit der Firma Südwerk Energie GmbH, Burgkunstadt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für einen Großbatteriespeicher auf dem Grundstück Fl.Nr. 1807, Gemarkung Wölkendorf ab. Der Vertragsentwurf wird der Niederschrift als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

Verschiedenes; Leuchtpfähle entlang der GVS

Nach dem Mulchen fehlen an einigen Gemeindeverbindungsstraßen die Leuchtpfähle.

Der Bauhof soll sie wieder setzen und prüfen, ob der Drucksensor am Fahrzeug nachjustiert werden kann, dass nicht so viele Leuchtpfähle beschädigt werden.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 17.11.2025 um 19:00 Uhr statt.