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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Wattendorf

Landkreis Bamberg

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wattendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.229.100,00

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.630.900,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  420 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  420 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  204.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Wattendorf, 08.11.2023
Gemeinde Wattendorf
Thomas Betz, Erster Bürgermeister

Hinweis:

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 20.11.2023 bis 27.11.2023 öffentlich ausliegt.