Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Wattendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.229.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.630.900,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag für Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 420 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 420 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf — 204.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis:
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 20.11.2023 bis 27.11.2023 öffentlich ausliegt.