Der Winter und damit die kalten Frosttage stehen vor der Tür.
Es wird aus diesem Anlass daran erinnert, dass alle auf den Grundstücken angelegten Außeneinrichtungen abzustellen und entsprechend vor dem Einfrieren zu schützen sind.
Wer also seine Gartenleitung, Garagenleitungen oder sonstige Außenanlagen noch in Betrieb hat, möge im eigenen Interesse umgehend Maßnahmen ergreifen, damit diese vor Frost geschützt sind, um aufwändige Schäden vorzubeugen.
Um Beachtung wird gebeten.