Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Stadelhofen - Krenbühl II",
der Gemeinde Stadelhofen,
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauBG)
Auf Grund des unzureichenden Hinweises auf die Internetveröffentlichung
wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hiermit nochmals wiederholt.
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Bekanntmachung der Veröffentlichung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemeinde Stadelhofen
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Stadelhofen -
Krenbühl II".
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 16.06.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Stadelhofen - Krenbühl II" vom 10.06.2025, gebilligt.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Stadelhofen - Krenbühl II" und die Begründung werden im Internet unter
vom 24.11.2025 bis einschließlich 23.12.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten,
Auslegung der Unterlagen in Papierform.
Die Unterlagen werden im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Bauverwaltung II. Stock, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen,
während folgender Zeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich Montag: 13:30 bis 18:00 Uhr
bereitgestellt.
Stellungnahmen können in der Frist vom 24.11.2025 bis einschließlich 23.12.2025 abgegeben werden
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauamt@steinfeld-oberfranken.de und im Bedarfsfall in Textform an die Gemeinde Stadelhofen, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung "Stadelhofen - Krenbühl II" unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs der Einbeziehungssatzung "Stadelhofen - Krenbühl II" nicht von Bedeutung ist.
Über die vorgebrachten Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen befindet der Gemeinderat.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist im Rathaus der Gemeindeverwaltung ausliegend und zusätzlich im Internet unter https://www.stadelhofen-oberfranken.de/bauen-gewerbe/neuerlass-und-aenderungen-bebauungsplaene-flaechennutzungsplan/ eingestellt.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.