Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2025 die Einbeziehungssatzung "Pfaffendorf - West" als Satzung beschlossen.
Der Planumgriff der Einbeziehungssatzung ist aus dem als Anlage beigefügten Lageplan ersichtlich. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.
Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit Begründung
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Bauverwaltung II. Stock, Steinfeld 86,96187 Stadelhofen,
während folgender Zeiten
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
und zusätzlich Montag: 13:30 bis 18:00 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin ist eine Einsichtnahme der Unterlagen, incl. dieser Bekanntmachung, im Internet unter
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Einbeziehungssatzung und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Stadelhofen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.