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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Stadelhofen

Landkreis Bamberg

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Stadelhofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.960.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.859.700,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A  —  450 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  450 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  493.000,00 €

festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadelhofen, 18.11.2024
Gemeinde Stadelhofen
Volker Will, 1. Bürgermeister

Hinweis:

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 02.12.2024 bis 09.12.2024 öffentlich ausliegt.