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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat vom 07.11.2024

Rücknahme der Versorgungszuständigkeit für Trink- und Brauchwasser für den Ortsteil Treunitz zum 01.01.2025 und gleichzeitige Übertragung an die Juragruppe ZV Wasserversorgung

Die Sanierungsmaßnahmen am Wasserleitungsnetz in Verbandsgebiet werden am 05.11.2024 (beitragsrechtlich) abgeschlossen. Die Juragruppe hat erklärt, dass sie – trotz Schulden in Form von ausstehenden Zuschusszahlungen des Freistaates mit rd. 1,86 Mio € den Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels ab dem 01.01.2025 übernehmen würde.

Der ZV Treunitz-Wiesentfels hat im TOP 6 der öffentlichen Sitzung am 14.10.2024 die Auflösung des Zweckverbandes mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Zuständigkeit für die Wasserversorgung an die Gemeinde Königsfeld für Treunitz und an die Stadt Hollfeld für Wiesentfels/Loch mit Ablauf des 31.12.2024 zurückfällt.

Da die Gemeinde Königsfeld keine eigene Wasserversorgung betreibt bzw. betreiben möchte, ist zur Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser die Übertragung an einen anderen Wasserversorger erforderlich.

Als einzige realisierbare Möglichkeit kommt eine Übertragung an die Juragruppe ZV Wasserversorgung in Betracht. Die Juragruppe hat sich zu einer Übernahme der Versorgungstätigkeit für Treunitz (als Vollmitglied) zum 01.01.2025 bereiterklärt.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld übernimmt mit Ablauf des 31.12.2024 die Versorgungszuständigkeit für die Wasserversorgung im Ortsteilen Treunitz vom Zweckverband zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels und überträgt diese Aufgabe gleichzeitig ab 01.01.2025 an die Juragruppe ZV Wasserversorgung.

Abschluss einer Übertragungsvereinbarung bezüglich der Wasserversorgung für den Ortsteil Treunitz mit der Juragruppe ZV Wasserversorgung

Der bisherige Wasserversorger WZV Treunitz-Wiesentfels löst sich zum 31.12.2024 auf. Die Gemeinde Königsfeld möchte keine eigene Wasserversorgung für den Ortsteil Treunitz aufbauen. Die Versorgungszuständigkeit soll deshalb an die Juragruppe übertragen werden, die schon seit ca. 25 Jahren Treunitz mit Wasser beliefert.

Hierzu ist eine Übertragungsvereinbarung zu treffen.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld schließt mit der Juragruppe ZV Wasserversorgung den beigefügten Entwurf der Übertragungsvereinbarung ab. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Juragruppe Zweckverband Wasserversorgung, der Stadt Hollfeld und der Gemeinde Königsfeld

Der ZV Treunitz-Wiesentfels hat seit 2021 die Generalsanierung der Wasserversorgungseinrichtung durchgeführt, weil die vorhandenen Versorgungseinrichtungen nahezu verbraucht waren. Seit 2005 wird der ZV Treunitz-Wiesentfels bereits von der Juragruppe mit Wasser beliefert.

Die zuwendungsfähigen Sanierungskosten werden mit rd. 3,9 Mio €, netto beziffert. Die Maßnahme wird bautechnisch am 05.11.2024 fertig gestellt.

Die Verwendungsnachweise wurden für 2021, 2022, 2023 fristgerecht gestellt. Aufgrund fehlender Finanzmittel des Freistaates Bayern stehen die Zuschussraten für die Ausgaben 2022 und 2023 noch aus, und zwar in Höhe von 1.527.739,30 € netto.

Außerdem ist auch noch ein Zuschuss für die Ausgaben im Rechnungsjahr 2024 geltend zu machen mit rd. 332.939,58 € netto. Diese Beträge würde die Juragruppe zzgl. des vereinbarten Übertragungsentgeltes von rd. 300.000 € zum 01.01.2025 an den ZV Treunitz-Wiesentfels auszahlen, also insgesamt ca. 2.160.678,88 €.

Von diesem Geld müssen die Außenstände des ZV Treunitz-Wiesentfels beglichen werden.

a) an die Gemeinde Königsfeld folgende Beträge zahlen

a) an die Stadt Hollfeld zahlen

b) an die VG Steinfeld zahlen

c) Rechnungsbegleichung

d) an die Gemeinde Stadelhofen für WV Steinfeld

Der Zweckverband erzielt noch Einnahmen über:

-

Endabrechnung Verbesserungsbeitrag (fällig ca. Ende Jan. 2025)

-

Abrechnung Wassergebühren 2024 (im März 2025

-

Umsatzsteuerrückerstattung 2024

Der Zweckverband (in Auflösung) bleibt noch bis zur endgültigen Abwicklung für alles, was bis 31.12.2024 entstanden ist und „abgewickelt“ werden muss zuständig.

Die Juragruppe verzichtet aufgrund der Übertragung der Vermögenswerte auf die Erhebung von Herstellungsbeiträgen von den Eigentümern (die bei Aufnahme in die Juragruppe ZV Wasserversorgung entstehen würden). Beitragsrechtlich ist somit der bauliche Zustand und die Grundstücksverhältnisse, der am 01.01.2025 vorgeherrscht hat.

Beschluss:

Der Entwurf der Zweckvereinbarung mit der Juragruppe Zweckverband zur Wasserversorgung, der Stadt Hollfeld und der Gemeinde Königsfeld zur Übernahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels ab 01.01.2025 wird genehmigt.

Bürgerwindpark Litzendorf-Hohenellern - Beteiligung im Genehmigungsverfahren

Die Bürgerwindpark Litzendorf-Hohenellern GmbH & Co. KG stellt einen Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Vorranggebiet 302a Tiefenellern-Süd des Regionalplans Oberfranken-West.

Es handelt sich um die Erweiterung des aus drei Anlagen bestehenden Bürgerwindparks Litzendorf-Hohenellern im Gebiet der Gemeinde Litzendorf.

Dem Landratsamt Bamberg liegt ein Bauantrag der Firma ENERCON GmbH für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-175 EP5, Rotordurchmesser: 175,00m; Nabenhöhe: 162,00 m; Gesamthöhe: 249,50 m; Nennleistung: 6.000 kW auf dem Grundstück Fl.Nr. 1397 Gmkg. Tiefenellern vor.

Das Landratsamt Bamberg hat am 12. Juni 2024 einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid nach § 9 BImSchG erteilt, in dem die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich Luftverkehrsrecht und Richtfunkbelangen bestätigt wurde.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld spricht sich für eine umweltgerechte und anwohnerfreundliche Umsetzung von Windenergieprojekten aus und bittet das Landratsamt, die oben genannten Aspekte in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauplanung wird erteilt.

Bauvoranfrage für den Bau eines Bewegungsplatzes für Pferde, Fl.Nr. 1160 + 1160/1 Gmkg. Königsfeld

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Bewegungsplatzes für Pferde auf einer Fläche von 20 x 40 m. Der Bewegungsplatz soll als Auslauf- und Trainingsfläche dienen und wird mit einem mobilen Zaun umfriedet. Ein Teil der Fläche liegt außerhalb des aktuell gültigen Flächennutzungsplans (FNP).

Die Beurteilung eines solchen Vorhabens richtet sich zunächst nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Da die Fläche teilweise außerhalb des FNP liegt, ist zu prüfen, ob das Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist oder besondere öffentliche Belange entgegenstehen.

Bewegungsplätze für Tiere könnten als privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (landwirtschaftliche Betriebe) betrachtet werden, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. In diesem Fall wäre das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig.

Werden mobile Elektrozäune ortsfest oder elektrifizierte Festzäune errichtet, ergibt sich eine Verfahrensfreiheit aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 7b BayBO.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7b BayBO sind unter anderem offene, sockellose Einfriedungen im Außenbereich verfahrensfrei, soweit sie der Hoffläche eines landwirtschaftlichen Betriebes oder der Weidewirtschaft dienen.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage für den Bau eines Bewegungsplatzes für Pferde auf dem Grundstück Fl.Nr. 1160 und 1160/1 der Gemarkung Königsfeld kann erteilt werden.

Die Emissionen der Tierhaltung sind vom Landratsamt zu prüfen und zu bewerten

Teilnahme am Pilotprojekt "Auf zu lebenswerten Bächen" der Regierung von Oberfranken für einen Teilbereich der Aufseß

Martin Kreisel, Naturparkranger im Naturpark Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst e.V. hat am 16.10.2024 folgende Mail geschrieben:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grasser, sehr geehrte Frau Waldhäuser,

Im Anhang finden Sie das Umsetzungskonzept für Königsfeld, sowie Beispiele der Strukturmaßnahmen und Infos über das Pilotprojekt im Link Auf zu lebenswerten Bächen - Regierung von Oberfranken (bayern.de)

Wie telefonisch bereits mit Frau Waldhäuser besprochen, hat Ihre Gemeinde die Möglichkeit am Pilotprojekt „Auf zu lebenswerten Bächen“ teilzunehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die von der Europäischen Union gesetzte Wasserrichtlinie, die Gewässer Europas bis 2027 in einen guten Zustand zu bringen, umzusetzen.

Davon würden wir vom Naturpark Fränkische Schweiz im Rahmen des Pilotprojekts, das von der Regierung Oberfranken initiiert wurde, als kommunaler, für die Gemeinde kostenloser Dienstleister, einzelne Maßnahmen begleiten und umsetzen.

In dem Pilotprojekt soll es darum gehen, Erfahrungen zu sammeln und Möglichkeiten zu finden, wie weitere Gemeinden bei der Umsetzung der Wasserrichtlinien Fachlich und Finanziell bestmöglichst unterstützt werden können.

Ihre Gemeinde hätte in dem Fall eine „Vorreiterfunktion“ mit den großen Vorteil, dass Sie momentan mit überschaubaren Kosten für die Maßnahmen an sich und minimalen Aufwand Gemeindeseits mit den Projekten starten können. Da das Pilotprojekt an der Regierung nächstes Jahr endet, haben Sie jetzt die Möglichkeit mit vernachlässigbar geringem Aufwand für die Gemeinde, mit positivem Beispiel voranzugehen und die Maßnahmenumsetzung zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie voranzutreiben.

Das Wichtigste im Überblick:

Die Kosten der Maßnahmen (Unterhaltungsmaßnahmen) werden im Regelfall mit 75 % vom Freistaat gefördert (Beispiel: Bei 11.000 € Gesamtkosten der Maßnahmen muss die Gemeinde lediglich einen Eigenanteil von 2.750 € leisten). Da die Umbaumaßnahmen am Wehr sicher einfacher zu lösen sind, werden die Maßnahmen vermutlich günstiger ausfallen!

Es geht nicht darum alle Maßnahmen umzusetzen, sondern anzufangen und einzelne Abschnitte im Laufe der Zeit abzuarbeiten

Bei den Maßnahmen geht es nicht um eine Neugestaltung der Bachläufe, sondern um eine Punktuelle Aufbesserung der Fließgewässer (siehe Beispiele im Anhang) mit Naturmodulen (Pflanzen einzelner Uferbäume, einbringen von Störsteinen, Raubbäumen, Baumwurzeln, Totholz ect.) um einen natürlicheren Bachlauf zu erreichen,

Es soll kein Flächenerwerb stattfinden

Ihre Gemeinde wird bei den ganzen Maßnahmen von uns begleitet (Absprachen und Vororttermine mit den Behörden, Suche nach geeigneten Baufirmen, Erarbeitung des Antrags, Begleitung Umsetzung)

In Ihrer Gemeinde sind im Rahmen des Pilotprojekts folgende Maßnahmen geplant:

Aufseß Maßnahme AU_D28 (nicht durchgängiges Durchlassbauwerk umbauen in ein passierbares Bauwerk)

Kostenschätzung laut Umsetzungskonzept bis zu 8.000 euro

Aufseß Maßnahme AU_S26, Abschnitt 24 – 24.5 (Gehölze pflanzen, einbringen von Störsteinen, Raubbäumen und Baumwurzeln ect. Maßnahmen zum Initiieren eigendynamischer Gewässerentwicklung )

Kostenschätzung 3.000 euro

AU_D26 Absturz (Holzbrett) entfernen ---

Gerne komme ich gemeinsam mit unserer Geschäftsleitung zu Ihnen, um das weitere Vorgehen Vorort zusammen zu besprechen.

Bitte schicken Sie uns einen Terminvorschlag, der ihnen zeitlich zusagt.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kreisel

(Naturparkranger) „

Der 1. Bürgermeister gibt im Gemeinderat weitergehende Informationen.

Beschluss:

Die Gemeinde nimmt mit dem vorgeschlagenen Umsetzungskonzept am Pilotprojekt „Auf zu lebenswerten Bächen“ teil und stellt die Eigenmittel im Haushalt 2025 ein.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Beratung und Beschlussfassung Klärschlammentwässerung- und -entsorgung KA Königsfeld

Die Gemeinde Königsfeld steht vor der Herausforderung, eine langfristige und wirtschaftlich tragbare Lösung für die Klärschlammentwässerung und -entsorgung zu finden.

Aktuell wurde bis im Frühjahr die regelmäßige Entsorgung des in der Kläranlage anfallenden Klärschlamms durch eine landwirtschaftliche Ausbringung durchgeführt.

Der Vertrag mit der Firma Röthlein, Breitengüßbach wurde aufgekündigt.

Um eine nachhaltige, umweltfreundliche und kostengünstige Lösung für die kommenden Jahre zu sichern, wird die Durchführung einer Probepressung empfohlen.

Eine Probepressung bietet die Möglichkeit, verschiedene Entwässerungstechniken unter realen Bedingungen zu testen und die dabei erzielte Entwässerungsrate sowie die Restfeuchte des Schlamms zu ermitteln.

Zusätzlich ergeben sich aus der Optimierung der Entwässerung direkte Einsparungen in den Entsorgungskosten, da die zu transportierende Schlammmenge durch geringeren Wassergehalt reduziert wird. Durch die Probepressung wird die Gemeinde in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen zu treffen, die nicht nur den Umweltschutzaspekt berücksichtigen, sondern auch zur langfristigen Senkung der Entsorgungskosten beitragen. Für eine Kalkulation und Kostenschätzung wurden 6 Entsorgungsfirmen mit Klärschlammpressungen angeschrieben.

Der VG Steinfeld liegen 2 Angebote für die Klärschlammpressung und -entsorgung vor.

Bayernwerk Natur GmbH, Bauhofstr. 5, 91052 Erlangen und

KJK Mobile Schlammentwässerung GmbH, 92699 Bechtsrieth

Um ein fundiertes Angebot abgeben zu können, wurden den 6 Entsorgungsfirmen die Kerndaten der Kläranlage Königsfeld übermittelt, mit der zu erwartenden Klärschlammmenge pro Jahr und den TS-Gehalt des Nassschlammst, sowie weiterer Werte, nach Rücksprache mit dem Klärwärter, welche für eine Angebotsabgabe erforderlich sind.

Rücksprache hatte lediglich die Fa. KJK Mobile Schlammentwässerung GmbH mit dem Klärwärter Hans Nüsslein geführt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld beschließt, eine Probepressung des Klärschlamms mit Entsorgung zur Ermittlung optimaler Entwässerungsbedingungen durch die Fa. Bayernwerk Natur GmbH als günstigstes Unternehmen durchführen zu lassen.

Feuerwehr Königsfeld; Reparatur des Feuerwehrautos HLF 20/16

Der Kommandant Tobias Stadter hat die Gemeinde informiert, dass von der Fa. Leopold aus Forchheim ein Angebot für die Reparatur des HLF 20/16. Im Angebot ist auch ein kompletter Kundendienst enthalten.

Nach Auffassung des Kommandanten sollte die Reparatur durchgeführt werden, um einen Totalschaden am Getriebe zu vermeiden.

Beschluss:

Die Fa. Leopold, Forchheim erhält den Auftrag, die Reparatur des HLF 20/16 gemäß Angebot vom 27.09.2024 durchzuführen.

Falls bei der Reparatur weitere Mängel ersichtlich sind, die behoben werden müssen, muss eine Information mit Angabe der Kostensteigerung an die Gemeinde erfolgen.

Antrag der FFW Poxdorf auf Anschluss des Feuerwehrhauses an den öffentlichen Schmutzwasserkanal

Die FFW Poxdorf, vertreten durch den 1.Kommandanten Markus Brehm, stellte bei der Gemeinde den Antrag auf Anschluss des Feuerwehrhauses an den öffentlichen Schmutzwasserkanal.

Lt. Planungsunterlagen befindet sich der sog. Kanalanstich von dem Hauptkanal bereits auf dem Grundstück Fl.-Nr. 57 Gem. Poxdorf.

Die Gemeinde hat die Arbeiten für die Erstellung eines Schmutzwasser-Revisionsschachtes und die Weiterführung der Kanalleitungen bis zum Gebäude der FFW auszuführen.

Beschluss:

Der 1.Bürgermeister der Gemeinde Königsfeld, Herr Norbert Grasser, wird beauftragt die notwendigen Arbeiten zu beauftragen und ausführen zu lassen.

Die Arbeiten müssen bis Mitte April 2025 abgeschlossen sein, weil die FF Ende Mai 2025 ihr Jubiläum feiert.

Löschwasserversorgung Königsfeld; Reparatur defekter/wartungsbedürftiger Hydranten in Königsfeld

Der FW-Kommandant hat eine Liste mit Hydranten vorgelegt, bei denen eine Reparatur bzw. Wartung erforderlich ist. Herr Friedel von der Juragruppe hat zwischenzeitlich die Hydranten kontrolliert und festgestellt, dass bei 4 Unterflur- und 2 Oberflurhydranten Handlungsbedarf besteht. Diese Hydranten müssen erneuert werden. Kosten entstehen aufgrund des Jahres-LVs der Juragruppe mit der Fa. Tretter.

Für die Löschwasserversorgung ist die Gemeinde zuständig.

Beschluss:

Die Erneuerung der sechs defekten Hydranten in Königsfeld soll durch die Juragruppe noch im Jahr 2024 erfolgen.

Verschiedenes; Flächennutzungsplan

Beim Scoopingtermin im LRA hat sich herausgestellt, dass eine relativ hohe Zahl an Ausgleichsflächen erforderlich ist, weil Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet überplant werden sollen. Der 1. Bgm schlägt vor, dass für jede Ortschaft nochmals genau geprüft wird, ob alle angedachten Flächen, die im Landschaftsschutzgebiet liegen, im Flächennutzungsplan umgesetzt werden sollen.

Verschiedenes; Windrad-Veranstaltungen

Der 1. Bürgermeister informiert, dass er an einer Veranstaltung mit Herrn Lösel, der als Landwirt selbst Windräder geplant, gebaut hat und diese auch betreibt, teilgenommen hat. Es war ein sehr interessanter Vortrag.

Verschiedenes; Geocaches

In Königsfeld gibt es aktuell bereits Geocaches, die man offiziell suchen kann. Das Angebot wird um sechs weitere Geocaches erweitert. Die Pflege der Caches wird von einem Gemeindebürger übernommen.