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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat Königsfeld 10.10.2024

Neubau eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses, Gemarkung Poxdorf, Flur-Nr. 479

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 479 Gmkg. Poxdorf soll das alte Feuerwehrgeräteaus abgebrochen werden.

Die Gemeinde Königsfeld plant den Neubau eines kombinierten Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 479, Gmkg. Poxdorf, im Ortsteil Laibarös.

Das Gebäude soll sowohl als Versammlungs- und Veranstaltungsort für die Dorfgemeinschaft dienen als auch den Anforderungen an einen Feuerwehrstützpunkt gerecht werden.

Das geplante Gebäude erfüllt alle relevanten Vorschriften der BayBO, insbesondere in Bezug auf Brandschutz (§ 12 BayBO), Barrierefreiheit (§ 48 BayBO) und die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsflächen (§ 6 BayBO). Die Nutzungsanforderungen für ein Gebäude dieser Art (öffentliche Versammlungsstätte und Feuerwehrstützpunkt) werden ebenfalls berücksichtigt.

Die Planung erfolgt gemäß den Regelungen des Bayerischen Bauordnungsgesetzes (BayBO) und des Baugesetzbuches (BauGB). Das Gebäude soll sowohl als Feuerwehrhaus mit Fahrzeugstellplätzen als auch als Dorfgemeinschaftshaus für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen dienen.

Hierbei soll eine Abweichung von der örtlichen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) gewährt werden.

Aufgrund der besonderen Anforderungen des Standortes (z.B. Platzmangel, Topographie, Erschließung) wird eine Abweichung von den örtlichen Vorschriften der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) beantragt. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen kann nicht vollständig auf dem Grundstück realisiert werden, weshalb eine Reduzierung der Stellplätze vorgesehen ist. Gem. GaStellV müssen insgesamt 11 Stellplätze nachgewiesen werden. Auf dem Grundstück können nur 7 Stellplätze nachgewiesen werden.

Daher wird eine Befreiung von den restlichen 4 Stellplätzen beantragt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauplanung für den Neubau eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 479 der Gemarkung Poxdorf wird erteilt.

Die Abweichung von der örtlichen Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) wird gemäß § 46 BayBO wird zugestimmt.

Abbruch des best. landwirtschaftlichen Nebengebäudes, Errichtung eines Ersatz-/Nebengebäudes auf gleicher Grundfläche, Gemarkung Treunitz, Flur-Nr. 118

Die Bauwerber reichten im Feb. 2024, für dieses Bauvorhaben, einen Antrag auf Vorbescheid ein.

Mit diesem Antrag auf Baugenehmigung soll das geplante Vorhaben umgesetzt werden.

Bauliche Änderungen zum Vorbescheid werden an der Ostseite mit Einbau eines Tores (im Vorbescheid Südseite) und an der Südseite mit Einbau von zwei Fenstern (im Vorbescheid Tor) geplant.

Es handelt sich um einen Ersatzbau für das baufällige bestehende Nebengebäude an der Straßenseite. Die Abmessungen des neuen Nebengebäudes mit einer Breite von 6m und einer Länge von 8m bleibt im Vergleich zum alten Bestandsgebäude gleich. Als neue Dachform wird ein Pultdach errichtet (Dachneigung 10Grad).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Zu dem Bauvorhaben ist eine Abweichung von den Vorschriften den BayBO erforderlich.

Überschreitung der Abstandsflächen auf der nördlichen und westlichen Grundstücksfläche.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Bauantrag in der vorgelegten Form zu.

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Der Abweichung von den Vorschriften der BayBO zu den Abstandsflächen wird zugestimmt.

Darlehensgewährung an den Wasserzweckverband Treunitz-Wiesentfels

Die Gemeinde Königsfeld hat dem Wasserzweckverband Treunitz-Wiesentfels zum 31.07.2023 ein Darlehen über 1.191.860,00 € aufgrund der massiven Schieflage wegen ausstehender Zuschusszahlungen bereitgestellt. Die Gemeinde Königsfeld hat dem WZV Treunitz-Wiesentfels in der Sitzung am 07.12.2023 ein weiteres Darlehen in Aussicht gestellt.

Ebenso hat sich die Stadt Hollfeld dazu bereit erklärt, dem WZV Treunitz-Wiesentfels ein Darlehen zu gewähren. Es wurden bisher 450.000,00 € in Anspruch genommen.

Der WZV Treunitz-Wiesentfels benötigt aktuell weitere 300.000,00 €, um den hohen Kassenkreditzinsen aus dem Weg zu gehen.

Beschluss:

Die Gemeinde Königsfeld gewährt dem Wasserzweckverband Treunitz-Wiesentfels ein weiteres Darlehen in Höhe von 300.000,00 €. Das Darlehen ist mit dem jeweils aktuellen Zinssatz des Aktiv-Sparkontos zzgl. eines Zinsaufschlages von 0,2 % zu verzinsen. Die Laufzeit erfolgt bis 31.12.2024 und verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, sofern das Darlehen nicht von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus Laibarös; Installation einer PV-Anlage zur Verbesserung der Öko-Bilanz

Das AlE hat zum Vorentwurf für das Dorfgemeinschaftshaus Laibarös mit Mail vom 02.08.2024 mitgeteilt, dass das Dorfgemeinschaftshaus noch immer großzügig und teuer ist, aber grundsätzlich förderfähig ist, wenn:

a)

In den Außenanlagen nicht nur ein Großbaum in der Pflasterfläche, sondern auch im Bereich zwischen Parkflächen und Pflasterflächen mindestens 2 Großbäume realisiert werden.

b)

Eine versickerungsfähige Oberfläche zumindest für die Parkplätze gewählt wird,

c)

Zur Verbesserung der Öko-Bilanz entweder die in der Kostenberechnung aufgeführte PV-Anlage realisiert und/oder eine Zisterne bzw. Wasserrückhaltemöglichkeit vorgesehen wird und

d)

Die versiegelte Pflasterfläche zumindest im Bereich des Baumstandortes reduziert wird.

Die Punkte a), b) und d) ist unproblematisch bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen.

Eine Zisterne ist aufgrund der Bodenverhältnisse (Fels) wirtschaftlich nicht umsetzbar (lt. Herrn Schlosser).

Der Gemeinderat sollte lt. Herrn Schlosser darüber entscheiden, ob eine PV-Anlage installiert wird, deren Ertrag zu 100 % eingespeist wird, um eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen. Eine teilweise Eigennutzung hält er für nicht sinnvoll, weil der Verbrauch nur in den Abendstunden anfällt, sich ein Speicher für die Nutzung nicht rechnet und die Einspeisevergütung reduziert würde. Die PV-Anlage hätte v.a. Vorbildfunktion.

Beschluss:

Der Gemeinderat entscheidet aufgrund der Empfehlung des AlE am Dorfgemeinschaftshaus Laibarös eine PV-Anlage zu installieren.

Sanierung Asphaltbelag Birkenweg Einmündung Joh.-Taschner-Straße

Der Einmündungsbereich vom Birkenweg in die Joh.-Taschner-Str. ist marode und mit Schlaglöchern übersät, dies wurde auch schon im Gemeinderat besprochen und Handlungsbedarf zur Sanierung stattgegeben.

Die Arbeiten sollen über den Zeitvertag mit der Fa. Bezold-Bau aus Königsfeld abgewickelt und ausgeführt werden. Die gültige Laufzeit des Zeitvertrages ist aber nicht mehr aktuell und Erster Bürgermeister Norbert Grasser verhandelte mit Herrn Rainer Bezold die Konditionen aus, die Maßnahme noch zu den Preisen wie im abgelaufenen LV abzurechnen.

Zeitgleich wurde ein Preisangebot von der Fa. K-Bau aus Litzendorf eingeholt und die Leistung zum Preisvergleich gegenübergestellt, dass folgendes Ergebnis zeigt:

Beschluss:

Der Gemeinderat Königsfeld beschließt und vergibt die Asphalt-Sanierungsarbeiten im Einmündungsbereich „Birkenweg – Joh.-Taschner-Straße“ an die Firma K-Bau, Litzendorf mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

Die Gemeinderäte Rainer und Klaus Bezold nehmen an Beratung und Abstimmung nach Art. 49 GO nicht teil.

Baumpflegearbeiten gemäß Maßnahmenvorschlag an den vier Linden in Königsfeld, OT Huppendorf, Fl.-Nr. 2

Bei der Baumbegutachtung der Linde in Huppendorf auf der Fl.-Nr. 53, Gem. Huppendorf, Ortseingang rechts, Auftrag Fa. Baumpflege Grasmaier, wurde vor Ort mit Frau Klemisch vom LRA Bamberg, Fachbereich Umweltschutz und Herrn Grasmaier besprochen, ein Angebot über die Arbeiten bezügl. Rückschnitt der Kronen und Kronensicherung für die vier Linden gegenüber auf der Fl.-Nr. 2, Gem. Huppendorf zu erstellen, dass ebenfalls vom LRA durch Zusage von Frau Klemisch mit einem Drittel der Kosten gefördert werden würde.

Herr Grasmaier erstelle daraufhin für die vier Linden zur Baumpflegemaßnahme folgendes Angebot:

Arbeiten zur erforderlichen, notwendigen Schnitttechnik, sowie der weiteren Einschätzung der Entwicklung der Linden durch den Baumpfleger.

Die meisten Baumarten reagieren sehr ungünstig auf zu starke Schnitteingriffe bzw. auf unsachgemäße Anschnitte im Bereich des Kronenmantels (z.B. Bildung von Reiteraten mit der Folge von mittelfristig verstärkter Totholzbildung und Aufkahlung des Kronenkerns, Vitalitätsverschlechterung, Schädlingsanfälligkeit etc.).

Die Arbeiten werden, soweit möglich, mit einer Hubarbeitsbühne durchgeführt.

Schwer zugängliche Kronenbereiche werden mittels Seilklettertechnik bearbeitet.

Kletterarbeiten müssen gemäß der der gültigen UVV Richtlinien durchgeführt werden und mit zwei ausgebildeten Baumkletterern (mit SKT-B-Schein zertifiziert und von der BG registriert) erlaubt sein, um ggf. schnell etwaige Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Auch der AG ist für die Einhaltung dieser Vorschriften mitverantwortlich.

Schnittgut und Häckselmaterial werden vom AG entsorgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Angebot über den Rückschnitt und der Kronensicherung der vier Linden auf der Fl.-Nr. 2, Gem. Huppendorf, durch die Fa. Grasmaier zu.

Baumpflegemaßnahmen gemäß Maßnahmenvorschlag an einer Linde in Königsfeld, OT Huppendorf, Fl.-Nr. 53

Bei der Baumbegutachtung der Linde in Huppendorf auf der Fl.-Nr. 53, Gem. Huppendorf, Ortseingang rechts, Auftrag Fa. Baumpflege Grasmaier, wurde vor Ort mit Frau Klemisch vom LRA Bamberg, Fachbereich Umweltschutz und Herrn Grasmaier besprochen, ein Angebot über die Arbeiten bezügl. Rückschnitt der Krone und Kronensicherung für die Linde auf der Fl.-Nr. 53, Gem. Huppendorf zu erstellen, dass ebenfalls vom LRA durch Zusage von Frau Klemisch mit einem Drittel der Kosten gefördert werden würde.

Herr Grasmaier erstellte daraufhin für die eine Linde zur Baumpflegemaßnahme folgendes Angebot:

Arbeiten zur erforderlichen, notwendigen Schnitttechnik, sowie der weiteren Einschätzung der Entwicklung der Linde durch den Baumpfleger.

Die meisten Baumarten reagieren sehr ungünstig auf zu starke Schnitteingriffe bzw. auf unsachgemäße Anschnitte im Bereich des Kronenmantels (z.B. Bildung von Reiteraten mit der Folge von mittelfristig verstärkter Totholzbildung und Aufkahlung des Kronenkerns, Vitalitätsverschlechterung, Schädlingsanfälligkeit etc.).

Die Arbeiten werden, soweit möglich, mit einer Hubarbeitsbühne durchgeführt.

Schwer zugänglicher Kronenbereiche werden mittels Seilklettertechnik bearbeitet.

Kletterarbeiten müssen gemäß der der gültigen UVV Richtlinien durchgeführt werden und mit zwei ausgebildeten Baumkletterern (mit SKT-B-Schein zertifiziert und von der BG registriert) erlaubt sein, um ggf. schnell etwaige Rettungsmaßnahmen durchführen zu können. Auch der AG ist für die Einhaltung dieser Vorschriften mitverantwortlich.

Schnittgut und Häckselmaterial werden vom AG entsorgt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld stimmt dem Angebot über den Rückschnitt und der Kronensicherung der Linde auf der Fl.-Nr. 53, Gem. Huppendorf, durch die Fa. Grasmaier zu.

Verschiedenes; Rückschnitt Kastanienbäume am Kriegerdenkmal

Anlieger bitten darum, dass die Kastanienbäume am Kriegerdenkmal zurückgeschnitten werden.

Verschiedenes; Bekämpfung der Rattenplage am Bach

Am Bach tummeln sich viele Ratten. Die Gemeinde sollte eine Bekämpfungsmaßnahme durchführen.

Der 1. Bürgermeister sichert dies durch den Klärwärter Nüsslein zu.

Er bittet aber auch alle Eigentümer um Mithilfe, in dem Ställe und Futterstellen sauber gehalten werden und dem Klärwärter Zutritt zum Privatgrundstück zum Auslegen der Köder gewährt wird.

Verschiedenes; Bau eines Biberdamms an der Kreisstraße

Es wird erneut auf den Biberdamm unter der Kreisstraße hingewiesen. Der 1. Bürgermeister stellt fest, dass bereits eine Meldung an den Landkreis erfolgt ist und wird diese nochmals wiederholen.

Verschiedenes; Bericht vom Bürgermeisterkongress

Der 1. Bürgermeister hat beim Bürgermeister-Kongress im Landtag teilgenommen, der für ehrenamtliche Bürgermeister ausgerichtet war und über verschiedene Vorträge im Gemeinderat berichtet.

Verschiedenes; Ortsversammlung Treunitz wegen Verschalung der Innenseite des Kapellendachs

Der 1. Bürgermeister berichtet von der Ortsversammlung in Treunitz, bei der es um die weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Dachstuhls der Kapelle ging. Das Dach soll geöffnet werden, um das Schadensausmaß festzustellen.

Verschiedenes; Rechnungsprüfungsausschusssitzung

Ab Montag, 11.11.2024 findet die Rechnungsprüfung statt.

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 07.11.2024 um 19.00 Uhr statt.