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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat

TOP 4

Kostenschätzung zur Sanierung der Asphaltoberfläche und Kanalbau der GVS Schneeberg von der St2210 kommend

Für die Sanierung der Asphaltoberfläche der GVS Schneeberg, von der St. 2210 kommend bis zur Einmündung Ortsstraße Schneeberg sowie der Kanalisation im Zuge des RRB-Neubaus, wurde das Planungsbüro Kellner aus Bad Staffelstein, von der Gemeinde beauftragt, eine Planung zu erstellen und die Kosten zu ermitteln.

Der 1. Bürgermeister begrüßt Herrn Manuel Kellner und Herrn Johannes vom Ingenieurbüro Kellner zur Sitzung, die die Überlegungen zur Planung und die Kostenschätzungen vorstellen

Es ergeben sich Schätzkosten für die Erneuerung der Asphaltoberfläche von 420.000,00 € inkl. MwSt. Die Schätzkosten der Kanalisation betragen demnach 70.000,00 € inkl. MwSt.

Für die Hangsicherung, z.B. bei der Ausweichstelle an einigen noch festzulegenden Stellen sollten nochmals ca. 10.000 € angedacht werden. Das IB empfiehlt, die Hangsicherung mit Wurfsteinen durchzuführen und an der Grabensohle evtl. ein Betonbett anzubringen. Die Abstimmung mit dem WWA ist noch erforderlich.

Es ist mit einer Bauzeit von ca. 3 Monaten zu rechnen (Voraussetzung: leistungsstarke Firma).

Anhand von Plänen zeigt Herr Johannes auf, dass die Straße Richtung Hang gedrückt wird, dadurch bei gleicher Straßenbreite Abstand zum Hang Richtung Graben geschaffen werden kann, um 1. zu vermeiden, dass der Hang erneut bricht und 2. Auch die Leitplanken ordnungsgemäß anbringen zu können.

Die Straße soll gefräst, verdichtet und mit einer neuen Tragdeckschicht versehen werden. Ebenso ist es wichtig, das Hangwasser geordnet zu sammeln und in Rohren Richtung Graben abzuleiten. Beim Rohrauslass erfolgt eine Befestigung, um zu vermeiden, dass der Hang nicht abgespült wird.

In der Diskussion wird die Frage erörtert, ob der Ausbau erst ungefähr in Höhe der Kläranlage Richtung St2210 beginnen soll, weil der Zustand des oberen Teils der GVS relativ gut ist. Damit könnte ein Teil der Kosten eingespart werden.

Ebenso ist die Entscheidung hinsichtlich des künftigen Kläranlagenstandorts nach wie vor nicht abschließend getroffen. Es hat mit der Fa. Janisch & Schulz ein Gespräch vor Ort stattgefunden. Der zuständige Ansprechpartner muss erst eine Vorstudie machen, um festzustellen, ob der Platz bei der bisherigen Kläranlage für eine Pflanzenkläranlage ausreicht. Außerdem sind wegen des erforderlichen Wasserrechts noch Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt erforderlich.

Die Querung der Straße Richtung Kläranlage sollte vorerst nicht hergestellt werden.

Wegen der möglichen Tiefbauarbeiten für die Kläranlage empfiehlt es sich auch, die Straßensanierung erst etwa auf Höhe der Kläranlage zu beginnen, um zu vermeiden, dass die neu sanierte Straße unter den Tiefbauarbeiten leitet.

Die Gräfenhäuslinger Gemeinderäte, wo auch eine Pflanzenkläranlage betrieben wird, weisen auf die Problematik des Laubfalls hin. Die Becken in Gräfenhäusling arbeiten gut. Beim letzten Becken, dass sich in der Nähe des Laufwaldes befindet, entsteht durch den Laubfall Humus. Dieses Becken muss wesentlicher öfters gereinigt werden, um die Klärleistung aufrecht zu erhalten. Der mögliche Standort für die Pflanzenkläranlage befindet sich auch am/im Wald. Der Planer und diejenigen, die die Planung übernehmen, sollten das in Ihre Überlegung mit einfließen lassen.

Die anrechenbaren Kosten für das Honorar müssen angepasst werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wattendorf nimmt den Kostenvoranschlag für den Straßenbau (inkl. Kosten Hangsicherung) und den Kanalbau zur Kenntnis.

Der Ausbau soll von der St2210 bis ca. zur Kläranlage erfolgen.

Auf eine Kanalquerung (für evtl. künftige Pflanzenkläranlage) wird vorläufig verzichtet.

An noch festzulegenden Stellen soll eine Hangsicherung erfolgen.

Das Planungsbüro Kellner soll die Ausarbeitung eines Leistungsverzeichnisses vornehmen, so dass eine Vergabe im Feb. 2025 erfolgen kann.

Es soll beschränkt ausgeschrieben werden.

TOP 5

Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.

Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtige neue Bescheide erhalten müssen.

Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben. Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.

Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide gebunden. Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden. Aufgrund der großen Anzahl der durch das Finanzamt zu überprüfende Objekte ist davon auszugehen, dass nicht alle Änderungen rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden.

Es ist zu erwarten, dass Änderungen die aktuellen Zahlen nochmals beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist.

Aktuell liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B jeweils bei 420 %. Im Durchschnitt ergaben sich für die Gemeinde Wattendorf in den Jahren 2021 – 2024 bei der Grundsteuer A Einnahmen in Höhe von 28.895,05 € und bei der Grundsteuer B Einnahmen in Höhe von 27.992,65 €.

Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen ist bei der Grundsteuer A von einer Messbetragssumme vom Finanzamt zum Stichtag 01.01.2025 in Höhe von ca. 4.700,00 € und bei der Grundsteuer B von 28.500,00 € auszugehen.

Es wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 180 % und die Grundsteuer B auf 180 % anzupassen.

Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auch in der Hebesatzsatzung mit aufgenommen und bleibt aktuell unverändert bei 380 %.

Beschluss:

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird beschlossen. Der vorliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

TOP 6

Neuerlass der Satzung über die Benutzung der Friedhofs- und Bestattungseinrichtungen (Friedhofsbenutzungssatzung)

Durch die Kündigung des Bestattungsunternehmens, das die hoheitlichen Leistungen für die Gemeinde abgewickelt hat, muss die Friedhofsgebührensatzung überarbeitet werden. Der Bayer. Gemeindetag hat dafür ein nicht-amtliches Muster zur Anwendung empfohlen. Als Grundlage für die Gebührensatzung dient das nicht-amtliche Satzungsmuster für die Friedhofssatzung, das der Bayer. Gemeindetag bereits im Mai 2021 zur Anwendung empfohlen hat.

Aus diesem Grunde wird dem Gemeinderat seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das überarbeitete, nicht-amtliche Satzungsmuster von Mai 2021 als Satzung zu beschließen.

Beschluss:

Die Gemeinde Wattendorf beschließt den vorliegenden Entwurf Friedhofssatzung der Gemeinde Wattendorf als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

TOP 7

Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung FGS

Durch die Kündigung des Dienstleistungsvertrages über die Bestattungsleistungen in den Friedhöfen Wattendorf und Gräfenhäusling war die Neuausschreibung der Dienstleistung erforderlich. Künftig wird die Fa. Virnekäs, 97500 Steinbach die Bestattungsleistungen (Öffnen und Schließen des Grabes usw.) für die Gemeinde Wattendorf durchführen. Die Friedhofsgebührensatzung muss deshalb hinsichtlich der Bestattungsgebühren angepasst werden. Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt die Anwendung des nicht-amtlichen Satzungsmusters, weshalb die Verwaltung dem Gemeinderat den Neuerlass vorschlägt.

Beschluss:

Die Gemeinde Wattendorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Wattendorf als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

TOP 8

Bundestagswahl am 23.02.2025, Besetzung der Wahllokale

Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die Bundestagswahl statt. Das Urnen- und Briefwahllokal müssen wieder besetzt werden, weshalb schon jetzt die Entscheidung über die Wahlhelfer getroffen wird in der Annahme, dass die Wahl am 23.02.2025 stattfinden wird. Neben dem Vorsteher und dem stellvertretenden Vorsteher sollen noch 3 – 7 Beisitzer bestellt werden.

Es gibt einen Stimmzettel und zwei Stimmen sind möglich.

Beschluss:

Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1 und den Briefwahlvorstand berufen:

Stimmbezirk 1 Rathaus Wattendorf

Wahlvorsteher

Thomas Betz

Stellv. Wahlvorsteher

Pia Hennemann

Schriftführer

1. Mario Heidenreich

Stellv. Schriftführer

2. Matthias Lieb

Beisitzer:

3. Klaus Hatzold

4. Stark Monika

Stimmbezirk 11 Briefwahlvorstand

Wahlvorsteher

Norbert Grasser

Stellv. Wahlvorsteher

Michael Düthorn

Schriftführer

1. Thomas Reinwald

Stellv. Schriftführer

2. Reinhold Lauer

Beisitzer:

3. Michaela Zeis

4. Thomas Zeis

Die Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 €.

TOP 9

Ausbau der Windenergie; Information zu den Windpotentialflächen im Gemeindebereich

Der 1. Bürgermeister informiert, dass der Regionale Planungsverband in seiner Sitzung am 07.11.2024 mögliche Potentialflächen im Planungsgebiet in öffentlicher Sitzung behandelt hat. Für den Bereich der Gemeinde Wattendorf ist eine Fläche im „Dreiländereck“ Bad Staffelstein – Wattendorf – Lichtenfels aufgenommen worden. Lt. Auskunft des Planungsverbandes soll die formale Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit ca. im Feb. 2025 erfolgen.

TOP 10

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Donnerstag, 12.12.2024, 19 Uhr statt.

TOP 10.1

Verschiedenes; Pflanzenkläranlage Schneeberg

Der 1. Bürgermeister informiert, dass zusammen mit Herrn Kampshoff, Südwasser, der mit der Erarbeitung und Erstellung der Wasserrechtsunterlagen beauftragt ist, und einer Firma, die Pflanzenkläranlagen plant und baut, stattgefunden hat. Der zuständige Ansprechpartner muss erst eine Vorstudie erstellen, die er zusammen mit einem Honorarangebot an die Gemeinde senden will. Der Gemeinderat müsste dann über den Honorarauftrag entscheiden.

Zuvor muss allerdings zwingend ein Gespräch mit dem WWA stattfinden, ob grundsätzlich Einverständnis mit den Wasserrechtsunterlagen für die gesamte Gemeinde Wattendorf besteht und auch mit der Errichtung einer Pflanzenkläranlage für Schneeberg. Das Ergebnis des Gesprächs muss abgewartet werden.

Der Pflanzenkläranlagen-Spezialist hat auch mit dem 1. Bürgermeister die Kläranlage in Gräfenhäusling vor Ort betrachtet, ob er hier eine Möglichkeit sieht, den Stickstoff zu senken. Auch hierfür wird er ein Honorarangebot unterbreiten.

TOP 10.2

Verschiedenes; Austausch des Deckels am Löschwasserbehälter Bojendorf

Am Löschbehälter in Bojendorf muss der Deckel dringend ausgetauscht werden.

TOP 10.3

Verschiedenes; Rückschnitt der Linde an der Kirche Bojendorf und Begutachtung (Pilzerkrankung?)

Bei der Linde an der Kirche in Bojendorf wächst seitlich vermutlich ein Pilz. Außerdem müsste sie dringend zurückgeschnitten werden.

Der 1. Bürgermeister informiert, dass die VG für die drei Gemeinden die Erstellung eines Baumkatasters beauftragt hat. In diesem Zusammenhang wird eine Bewertung des Baumzustandes zur einen Baumprüfer erfolgen. Die Bewertung sollte abgewartet werden, bevor weitere Schritte angeschoben werden.

TOP 10.4

Verschiedenes; Ausgebrochener Schacht in Gräfenhäusling

In Gräfenhäusling wurde festgestellt, dass ein Kanalendschacht ausgebrochen ist und dringend repariert werden müsste.

TOP 10.5

Verschiedenes; Wunsch nach Bürgerversammlung Schneeberg

Ein Schneeberger Bürger wünscht eine Bürgerversammlung in Schneeberg.

Der 1. Bürgermeister informiert, dass auf jeden Fall eine Bürgerversammlung anberaumt wird, sobald klar ist, wie es mit der Kläranlage weitergeht. Hierzu ist aber auf jeden Fall noch die Abstimmung mit dem WWA erforderlich und die Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat. Über die Zwischenschritte wird immer im Gemeinderat informiert und im Mitteilungsblatt berichtet. Er bittet noch um etwas Geduld.