Alle bebauten bzw. bebaubaren Grundstücke im Bereich der VG Steinfeld mussten für die Entwässerungsanlage und die Wasserversorgungsanlage sog. Herstellungsbeiträge oder auch schon teilweise Verbesserungs- bzw. Ergänzungsbeiträge zahlen. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach der Grundstücks- und Geschossfläche. Im Laufe der Zeit erfolgen Veränderungen an den Grundstücksgrößen und/oder auch am Gebäude. Für neue Gebäude und Umnutzungen sind in der Regel Baugenehmigungen nötig, so dass die Verwaltungsgemeinschaft über das Bauantragsverfahren Kenntnis von den Veränderungen erhält. Aufgrund der baurechtlichen Bestimmungen gibt es aber auch genehmigungsfreie Bauvorhaben oder ein Eigentümer schätzt auch manchmal die Notwendigkeit einer Baugenehmigung falsch ein (und errichtet einen sog. „Schwarzbau“).
Bei solchen Veränderungen am Gebäude müssen Sie handeln!
Zu welchen Mitteilungen bin ich verpflichtet?
Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit aller Bürger heißt es gem. Art. 5 Abs. 2a Satz 2 KAG: „Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, dem Beitragsgläubiger für die Höhe des Beitrags maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen, auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen, Auskunft zu erteilen.“
| Beitragspflicht – wann wird der Beitrag erhoben | ||
| - | beim Neubau: | |
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| Die Beitragsschuld entsteht, sobald das Grundstück an die Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungsanlage angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann. | |
| - | beim An- und Umbau bzw. Nutzungsänderung (Nacherhebung): | |
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| Tritt eine Veränderung der Grundstücks- oder Geschossfläche, der Bebauung oder der Nutzung ein, so sind Flächenmehrungen beitragspflichtig. Veränderungen in diesem Sinne können sein: | |
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| • | nachträglicher Ausbau eines bisher beitragsfreien Dachgeschosses |
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| • | Anbau an das Gebäude (z. B. Wintergarten, etc.) |
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| • | Aufstockung bzw. Umbau eines Wohnhauses |
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| • | Zukauf einer Nachbarfläche zum Grundstück |
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| • | Nutzungsänderungen von Hallen und landwirtschaftlichen Gebäuden für gewerbliche bzw. Wohnzwecke (z. b. Scheune /Garage zu Schreinerwerkstatt – auch wenn kein Wasser bzw. Abwasseranschluss vorhanden ist! Hier ist die Art der Nutzung ausschlaggebend) |
(*)Achtung - Geschossfläche ist nicht gleich Wohnfläche!
Die Geschossfläche errechnet sich nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen (KG, EG, OG, DG).
Haben Sie weitergehende Fragen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der Beitragssachbearbeiterin der VG, Maria Waldhäuser, Tel. 09207 981-14,
waldhaeuser@steinfeld-oberfranken.de auf.