Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Stadelhofen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.083.200,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.510.300,00 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf — 0,00 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf — 513.000,00 €
festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Hinweis:
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 01.12.2025 bis 08.12.2025 öffentlich ausliegt.