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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadelhofen

Landkreis Bamberg

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Stadelhofen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.083.200,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.510.300,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf  —  0,00 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf  —  513.000,00 €

festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Stadelhofen, 19.11.2025
Gemeinde Stadelhofen
Volker Will, 1. Bürgermeister

Hinweis:

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen, Zimmer 02, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit liegt (§ 4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan gemäß Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO vom 01.12.2025 bis 08.12.2025 öffentlich ausliegt.