Baukostenentwicklung
Der Vorsitzende begrüßt Herrn Vierhuff, Juragruppe zur Sitzung, der über den aktuellen Sachstand zum Bauablauf und zur Baukostenentwicklung berichtet.
• Treunitz:
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Mängel wurden behoben, außer die Mängel bei der Asphaltschicht.
Die Schlussrechnung liegt vor, muss aber noch geprüft werden. Das soll in den nächsten 1 – 2 Wochen erfolgen.
• Wiesentfels:
Die Maßnahme (von Treunitz kommend) rechterhand sind abgeschlossen. Im Moment wird ein Teil der Zufahrt Richtung Schloss bis zu dem kleinen Wegabzweig gebaut. Dies wird allerdings erst 2024 abgeschlossen werden, weil eine Notleitung für den Rest (bei der Engstelle) erforderlich ist, die über den Winter technisch nicht zweckmäßig ist.
• Umleitungsstrecke
Die Umleitungsstrecke ist über den Waldweg (Freienfels) geplant. Der Waldweg müsste ausgebessert bzw. verbreitert werden (mit Ausweichbuchten). Die Anlieger sollen im Rahmen einer Anliegerversammlung informiert werden. Die Kostentragung zwischen dem Zweckverband und der Stadt Hollfeld ist noch zu klären.
Die örtlichen Gemeinderäte weisen auf die steile Umleitungsstrecke hin und auch auf den schlechten Zustand des Waldweges bei Regen/schlechter Witterung hin.
Die Versammlung regt an, dass die „Bofrost-Straße“ als Umleitung genutzt wird, evtl. mit Ampelregelung. Es soll auf jeden Fall nochmals mit dem Eigentümer verhandelt werden, weil eine Entschädigung für die Nutzung des Privatgrundes vermutlich wesentlich günstiger kommt als die Verbreiterung und das Herrichten des Waldweges.
Mit der Feuerwehr, der Rettungsleitstelle und der Müllfirma muss das Problem vor Ort geklärt werden. Der stellv. Vorsitzende, Herr Rauh bittet um Information, wann der Termin stattfindet.
Ein Verbandsrat hinterfragt, warum für die Umfahrung Mehrkosten entstehen. Umleitungsstrecken müssen im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Herr Vierhuff erwidert, dass er zu Beginn der Planung die mögliche, beschilderte Strecke abgefahren ist. Dies hat sich allerdings mittlerweile als nicht machbar herausgestellt.
Außerdem fragt er, warum die Baustelle nicht abgeschlossen werden konnte, obwohl es geplant war. Es gab während der Baumaßnahme Probleme, die die Baufirma nicht verursacht hat.
Herr Vierhuff geht von einer Restbauzeit in 2024 von ca. 10 – 12 Wochen aus.
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels, Landkreis Bamberg
Der Kämmerer der VG, Patrick Dippold, hat die Gebührenkalkulation erstellt und stellt die Kalkulation in der Sitzung detailliert vor.
Die Gebührenanpassung hat zur Folge, dass die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung geändert werden muss.
Die Angelegenheit wird kontrovers diskutiert, weil die Bürger auch schon mit einer geänderten Vorauszahlung belastet werden und trotzdem eine sehr hohe Wassergebühr kalkuliert wird.
Der Kämmerer und die Geschäftsführung erläutern, dass, ohne Ergreifung aller Maßnahmen seit Aug. 2023 die Gebühr nochmals um mind. 0,80 – 1,00 €/m³ angehoben werden müsste.
In der Bürgerinfo-Veranstaltung im Aug. 2023 wurde immer daraufhin gewiesen, dass es das Ziel sein muss, die Zinsbelastung zu reduzieren. Die Zinsen während der Bauzeit können über die Verbesserungsbeiträge an die Bürger weiterverrechnet werden. Dies wirkt sich auf die Gebührenkalkulation günstig aus.
Außerdem handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, die sich ausschließlich über Beiträge und Gebühren finanziert.
Mit Königsfeld soll verhandelt werden, ob das zinsgünstige Darlehen weiterhin gewährt wird. Mit Hollfeld muss ebenfalls verhandelt werden, inwieweit eine Beteiligung erfolgen kann, z.B. über Wegeunterhalt, Verzicht auf Weiterverrechnung von Stromgebühren des FF-Hauses (Wehrabsenkung).
Beschluss:
1. Die Verbandsversammlung genehmigt die Gebührenkalkulation vom 17.11.2023 Die Wassergebühr beträgt ab 01.01.2024 damit 4,56 €/m³ netto.
2. Die Verbandsversammlung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels (BGS-WAS) als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung noch vor der Sitzung zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen werden erläutert.
Beschluss:
Auf Grund der Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband die Haushaltssatzung, die aufgrund der enthaltenen Kreditermächtigungen von 3.537.200,00 € durch das Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Der Höchstbetrag für den Kassenkredit zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
Finanzplan für die Jahre 2023 - 2027
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027 wurde beraten und erläutert.
Beschluss:
Der Finanzplan (gem. § 24 Abs. 1 KommHV) wird nach eingehender Beratung beschlossen. Der Finanzplan ist als Anlage dem Haushaltsplan beigefügt.
1. Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Treunitz-Wiesentfels, Landkreis Bamberg
In § 19a Wasserabgabesatzung WAS ist der Einsatz von Funkwasserzählern geregelt. Dazu gab es in den vergangenen Jahren erhebliche datenschutzrechtliche Debatten. Die Rechtsgrundlage in Art. 24 Abs. 4 GO soll nun geändert werden mit der Folge, dass § 19a WAS zum Ablauf des 31.12.2023 aufzuheben ist. Allerdings sind bis jetzt weder das Gesetz geändert noch die Mustersatzung des Bayer. Innenministeriums angepasst worden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, mit der Änderung der Satzung zu warten, bis die Gesetzeslage geändert ist und die neue Mustersatzung vorliegt.
Beschluss:
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.
Information über das Schreiben des Leiters der Bayer. Staatskanzlei, Dr. Florian Herrmann
Das Antwortschreiben der Staatskanzlei vom 25.10.2023 wurde an die VerbandsrätInnen übersandt. Die Verbandsversammlung sollte festlegen, ob weitere politische Lösungen angegangen werden sollen, da der bisherige Hilferuf nicht zum Erfolg, d.h. der Auszahlung der Zuschüsse, geführt hat.
Die Juragruppe ist ebenso mit „München“ und Vertretern der Staatsregierung im Gespräch, weil auch dort hohe Zuschusssummen ausstehen. Lt. Herrn Hümmer wird der Zweckverband Treunitz-Wiesentfels immer mit angeführt, um Lösungen zu finden.
Auch der Zweckverband wird sich nochmals schriftlich an die MdLs und Minister wenden. Die Verbandsräte tragen diesen Weg mit. Es muss weiterhin versucht werden, dass die Zuschüsse früher ausgezahlt werden und damit die Zinslast sinken wird.
Die Verbandsräte bitten den Vorsitzenden, im Gemeinderat abzuklären, ob Königsfeld weiterhin eine Geldanlage beim ZV Treunitz-Wiesentfels vorlegt. Der Vorsitzende geht davon aus, dass Königsfeld weiterhin helfen wird, die Bürger allerdings in der Bürgerversammlung kritisch hinterfragt haben, warum Hollfeld nicht finanziell unterstützt.
Mit Hollfeld soll deshalb verhandelt werden, ob eine finanzielle Unterstützung (vergleichbar mit dem zinsgünstigen Darlehen der Gemeinde Königsfeld) möglich ist.
Eine Beschlussfassung ist nicht erfolgt.