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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aus dem Gemeinderat am 20.11.2023

Bericht des 1. Bürgermeisters

1. UW Würgau - Anschluss Trinkwasserleitung-Zuwegung Wasserhaus Hohenhäusling

Der Bau der Trinkwasserleitung von Würgau zum Umspannwerk ist abgeschlossen. Die Zuwegung um das Wasserhaus für Hohenhäusling wurde nach Rücksprache von der CDM Smith GmbH nachgearbeitet und ist jetzt in Ordnung.

2. Kabelverlegearbeiten der Bayernwerk Netz GmbH nach Steinfeld

Die für die Kabelverlegearbeiten erforderliche Straßenrechtliche Anordnung wurde noch einmal verlängert. Die Leitungsverlegung soll in der gemeindlichen Straße, Steinfeld 55 bis Sportplatz und Wertstoffcontainern (Abzweigung Richtung Schederndorf), voraussichtlich bis zum 01.12.23 abgeschlossen sein.

3. FW Haus Neubau Schederndorf

Für den Neubau eines Feuerwehrhauses in Schederndorf konnte ein gemeinsamer Termin abgestimmt werden. Es findet ein Abstimmungsgespräch am 22.11.23 mit Herrn Lützner von der Regierung von Oberfranken, dem Planungsbüro Just, der Verwaltung und Verantwortlichen der FFW Schederndorf statt.

4. Wasserversorgung Steinfeld, Sanierung Wasserleitungsnetz in Steinfeld BA 1-Wasserberg

ie noch zu erledigenden Restarbeiten der Wasserleitungsauswechselung am „Wasserberg“ wurden durch die Firma Pfaffinger ordnungsgemäß erledigt.

5. Verstärkung im Forstrevier Steinfeld

Herr Lorenz ist geprüfter Anwärter und unterstützt ab sofort Frau Meyerhofer in Sachen Beratung, Förderung und allen anderen anfallenden Arbeiten im Forstrevier Steinfeld.

Er wird voraussichtlich bis Mitte Februar 2024 tätig sein.

6. PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Stadelhofen

Der Gemeinderat ist unter festgelegten Kriterien grundsätzlich bereit, mögliche PV-Freiflächenanlagen als Bürgerenergieprojekte entlang der Autobahn A 70 zuzulassen.

Es wird gebeten, keine Flächensicherungsverträge voreilig zu unterschreiben, die von verschiedenen Projektanten angeboten werden.

Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Bereich Krenbühl II, Gemeinde Stadelhofen

Nachdem die Grundstücksverhältnisse geklärt sind

beabsichtigen die Eigentümer der Fl. Nrn. 2639 und 2639/1, der Gemarkung Stadelhofen, die Grundstücke je mit einem Wohnhaus mit Garage zu bebauen.

Der Gemeinderat hat sich in vorhergehenden Sitzungen mit Thema bereits ausgiebig befaßt und stand der Sache positiv / befürwortende gegenüber.

Zumal die Grundstückseigentümer sich dazu bereit erklärten Erschließungsbeiträge zur Erschließung des Gebietes Krenbühl zu entrichten.

Durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung kann jungen, ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ihre Bauwünsche zu verwirklichen, was einer Abwanderung aus dem ländlichen Gebiet entgegenwirkt und die ländlichen Strukturen stärkt.

Die Erschließung des Gebietes kann wie folgt gesichert werden:

Verkehrserschließung:

Im Norden direkter Anschluss an die Kreisstraße,

im Süden Anschluss an die Erschließungsstraße Krenbühl.

Abwasser - Schmutzwasser:

Anschluss an den örtlichen Kanal in der Straße Krenbühl.

-Oberflächen- Regenwasser:

Das Niederschlagswasser soll grundsätzlich zur Wiederverwendung in einem Behältnis /Speicher (Zisterne o. dergl.) gesammelt werden.

Überschüssiges Wasser soll auf dem Grundstück selbst zur Versickerung (Sicker-

stränge, Rigolen, Sickerschacht o. dergl.) gebracht werden.

Der Überlauf kann dem örtlichen Kanal in der Straße Krenbühl zugeführt werden

Wasser:

Hausanschlüsse an die Wasserversorgung der Gemeinde Stadelhofen.

Strom / Telefon:

Stromanschluß am bestehenden Ortsnetz der Bayernwerk Netz GmbH.

Telefonanschluß an das bestehende Ortsnetz der Telekom.

Entsprechende Verhandlungen und Kostenübernahme durch die Bauwerber.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich "Krenbühl II" in Stadelhofen.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplanauszug im M. 1 : 5000 ersichtlich und beinhaltet bzw. berührt die Grundstücke Fl. Nr. 2639 und 2639/1, sowie teilweise das Grundstück Fl. Nr. 2940 (10 m Zufahrtsstreifen im östl. Grundstücksbereich) der Gemarkung Stadelhofen.

Der Lageplanauszug bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beizuheften.

Mit der Ausarbeitung wird das Architekturbüro Georg Dietz, Weismain, beauftragt.

Die Kosten für die Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung und das durchzulaufende Verfahren sind von den Bauwerbern / Nutznießern (Holzschuh, Witterauf) zu tragen.

Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und den Bauwerbern ist zu schließen.

Erlass einer Einbeziehungssatzung für den Bereich "Pfaffendorf West", Gemeinde Stadelhofen

Die Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 1318/1, der Gemarkung Wölkendorf, Herr und Frau Schoberth, beabsichtigen das Grundstück mit einem Wohnhaus mit Garage zu bebauen.

Eine Bauvoranfrage wurde in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2023 bereits behandelt.

Der Sachstand ist somit dem Gemeinderat ausgiebig bekannt.

Durch die Aufstellung der Einbeziehungssatzung kann jungen, ortsansässigen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden ihre Bauwünsche zu verwirklichen, was einer Abwanderung aus dem ländlichen Gebiet entgegenwirkt und die ländlichen Strukturen stärkt.

Die Erschließung des Gebietes kann wie folgt gesichert werden:

Verkehrserschließung:

Direkter Anschluss an den vorhandenen Ringweg.

Abwasser - Schmutzwasser:

Anschluss an den örtlichen Kanal,

der Schmutzwasserkanal läuft am Grundstück Fl. Nr. 1318/1 vorbei.

Oberflächen- Regenwasser:

Das Niederschlagswasser soll grundsätzlich zur Wiederverwendung in einem Behältnis / Speicher (Zisterne o. dergl.) gesammelt werden.

Überschüssiges Wasser soll auf dem Grundstück selbst zur Versickerung (Sicker-

stränge, Rigolen, Sickerschacht o. dergl.) gebracht werden.

Der Überlauf kann den örtlichen Kanal (Graben) zugeführt werden

Wasser:

Hausanschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Stadelhofen.

(Die Gemeinde verbindet die vorhandenen Enden zu einer Ringleitung)

Strom / Telefon:

Stromanschluss am bestehenden Ortsnetz der Bayernwerk Netz GmbH.

Telefonanschluss an das bestehende Ortsnetz der Telekom.

Entsprechende Verhandlungen und Kostenübernahme durch die Bauwerber.

Die Löschwasserversorgung im sog. Ringweg in Pfaffendorf ist zu prüfen, ebenso wo der Anschluss des Baugrundstücks an Wasser und Kanal möglich ist. Für den Fall, dass ein überlanger Hausanschluss erforderlich ist, muss der Antragsteller die Kosten dafür tragen. Dies wurde in der Kostenvereinbarung für die Einbeziehungssatzung bereits geregelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz Nrn. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich "Pfaffendorf West" im Ortsteil Pfaffendorf.

Der Geltungsbereich ist aus dem beiliegenden Lageplanauszug im M. 1 : 5000 ersichtlich und beinhaltet bzw. berührt das Grundstück Fl. Nr. 1318/1, der Gemarkung Wölkendorf.

Der Lageplanauszug bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses und ist der Sitzungsniederschrift als Anlage beizuheften.

Mit der Ausarbeitung wird das Architekturbüro Georg Dietz, Weismain, beauftragt.

Die Kosten für die Ausarbeitung der Einbeziehungssatzung und das durchzulaufende Verfahren sind von den Bauwerbern / Nutznießern (Herrn und Frau Schoberth)) zu tragen.

Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und den Bauwerbern ist zu schließen.

Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen

Wasserversorgung Steinfeld; Sanierung Leitungsnetz BA 2024 - 2026

Der Gemeinderat stimmt den Ergebnissen der Unterlagen/Leistungsphasen vom 26.09.2023 zu.

Ebenso besteht Einverständnis damit, die Wasserleitung im Bereich der HsNr. 88, Fl.Nr. 174/4, Gemarkung Steinfeld in den öffentlichen Grund zu verlegen.

Entwässerungseinrichtung Steinfeld; Kanalbestandserfassung und Erstellung eines Kanalkatasters

Das IB Weyrauther erhält den Auftrag für die Kanalbestandserfassung und Erstellung eines Kanalkatasters für den Gemeindeteil Steinfeld lt. Angebot vom 19.09.2023 zum Angebotspreis.

Modernisierung E-Sirene SES 600 als Dachmontage inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen TETRA Sirenen-Steurerempfänger mit Sirenen FRT für die FF Steinfeld auf dem Rathaus Steinfeld

Die Gemeinde Stadelhofen ist mit der o. a. Neubeschaffung zum Angebotspreis einverstanden.

Neubau E-Sirene SES 600 als Wandmontage inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines modularen TETRA Sirenen-Steuerempfänger mit Sirenen FRT für die FF Wotzendorf an der Dorfgemeinschaftshalle Wotzendorf

Die Gemeinde Stadelhofen ist mit der o. a. Neubeschaffung zum Angebotspreis einverstanden.

Beschaffung neuer Spielgeräte für den Spielplatz Steinfeld

Aufgrund der vorliegenden Spielplatzkonzeption mit dem Hügel am Spielplatz Steinfeld erfolgt die Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten bei der Fa. Westfalia mit einem Angebotspreis lt. Angebot vom 11.09.2023 (für Spielgeräte, ohne Aufbau).

Der Aufbau erfolgt durch die Dorfgemeinschaft Steinfeld.

Verschiedenes

Die nächste Sitzung findet am Montag, 18.12.2023 um 18:00 Uhr statt. Im Anschluss daran ist eine Weihnachtsfeier bei der Gaststätte Schrenker geplant.

Verschiedenes; Bürgermeisterklausurtagung

Dem 1. Bürgermeister war die Teilnahme der Bürgermeisterklausur kurzfristig nicht möglich. Künftig sollte der 2. bzw. 3. Bürgermeister informiert werden, die Vertretung wahrzunehmen.

Verschiedenes; Wegerückbau im Windpark Wattendorf-Stadelhofen

Die Arbeiten für den Rückbau der Feldwege haben zwischenzeitlich begonnen.

Gemeinderat Eberlein regt an, dass ein ca. 200 m langes Teilstück des Flurbereinigungswegs Richtung Gräfenhäusling durch Naturstrom gepflastert werden soll. Der 1. Bürgermeister soll die Frage mit Naturstrom klären.