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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung Regelung von Aufwandsentschädigungen vom 11.12.2023

1. Satzung zur Änderung der

Satzung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld

Vom 11.12.2023

Die Gemeinde Königsfeld erlässt aufgrund von Art. 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 11 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) fol­gende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Aufwandsentschädigungen für Gerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Königsfeld:

§ 1

§ 4 - Höhe der Aufwandsentschädigung erhält folgende Fassung:

Die Höhe der jährlichen Aufwandsentschädigung beträgt für die Gerätewarte der

a)

Feuerwehr Königsfeld

-

für Gerätewarte  —  125 €

-

für Gerätewart Atemschutz  —  50 €

b)

Feuerwehr Huppendorf

-

für Gerätewarte  —  50 €

c)

Feuerwehr Kotzendorf

-

für Gerätewarte  —  50 €

d)

Feuerwehr Laibarös

-

für Gerätewarte  —  50 €

e)

Feuerwehr Poxdorf

-

für Gerätewarte  —  50 €

c)

Feuerwehr Treunitz

-

für Gerätewarte  —  50 €

d)

Feuerwehr Voitmannsdorf

-

für Gerätewarte  —  50 €

§ 5

Die Satzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Königsfeld, 11.12.2023
Norbert Grasser
1. Bürgermeister