| TOP 2 | Bericht des 1. Bürgermeisters |
Der 1. Bürgermeister berichtet:
1. KITA-Neubau
Die Installationsfirma hat den Einbau von Lüftung, Fußbodenheizung mit Verteiler, die Sanitärausstattung in den einzelnen Räumen und die Arbeiten im Technikraum, die Arbeiten an der Wärmepumpe so weit vorbereitet und teils abgeschlossen.
Der Trockenbauer hat seine Vorarbeiten für das Estrichverlegen erledigt.
Mit den einzelnen Firmen wurde der geplante Termin für den Estricheinbau noch einmal festgelegt und konnte dann auch planmäßig eingebaut werden. Der Estrich trocknet bereits durch ein spezielles Aufheizprogramm der Fußbodenheizung. Sobald der Estrich trocken ist, folgen die Bodenlegearbeiten.
Der Fliesenleger für die Nassräume ist organisiert und der Elektriker führt die Verkabelung noch durch.
Außen am Gebäude ist das Wärmedämmverbundsystem angebracht, die Spachtelung ist erfolgt und der Außenputz wird als nächstes angebracht. Das Gerüst wurde bereits abgebaut
Weitere Ausschreibungen wurden abgeschlossen und durch den Kindergartenzweckverband in seiner Oktobersitzung auf den Weg gebracht.
2. Glasfaserausbau in der Gemeinde Stadelhofen
Die Firma HEKO unterstützt die Telekom bei der Vermarktung von Glasfaser mit ihrem Telekom Infomobil. Es ist eine Art Glasfaser Tour geplant, die folgende Ortsteile der Gemeinde Stadelhofen besucht:
| 25.-27.11.2024 | Steinfeld, am Rathaus |
| 28.-29.11.2024 | Schederndorf, Brauerei Will |
| 02.-04.12.2024 | Stadelhofen, am Dorfplatz |
| 05.12.2024 | Wotzendorf, Milchhäusla |
| 06.12.2024 | Roßdorf am Berg, am Dorfplatz |
Das Telekom Infomobil berät und gibt Informationen rund um den Anschluss und die Beauftragung
3. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026
Die Firma Pfaffinger Bau hat die Häuser im Bereich des Hauptstrangs von „Wasserberg“ bis zur Hs.Nr. 49 angeschlossen und die neue Leitung wurde in Betrieb genommen. Die Straßenflächen in diesem Bereich wurden größtenteils bereits wieder hergestellt. Derzeit wird die Querung der Wiesent im Bereich der Hausnummer 25 ½ umgesetzt und voraussichtlich bis Ende der KW 48 eingebunden. Am 26.11.2024 um 19:00 Uhr findet eine Bürgerversammlung im Saal der Gaststätte Schrauder bezüglich des weiteren Verlaufes der Baumaßnahme statt.
Die weiteren Jour-Fix Termine finden alle 14 Tage, dienstags statt, jedoch bereits jeweils um 09.00 Uhr. Der nächste Jour-Fix wäre somit am 03.12.2024 um 08.30 Uhr.
4. Verabschiedung der Bamberger Mitgliedsgemeinden
Der Vorsitzende der ÖMR Obermain Jura, Herr Storath dankte den Vertretern der Gemeinde Stadelhofen, Königsfeld und Wattendorf für ihre Beteiligung, die eingebrachte Arbeit und vor allem die gute Zusammenarbeit in den Sitzungen. Die Gemeinden Stadelhofen, Königsfeld und Wattendorf, wechseln bekanntlich zur neu gegründeten ÖMR Bamberger Land.
| TOP 3 | Satzungsbeschluss zur Hebesatzsatzung 2025 |
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Im Freistaat Bayern wurde am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz verabschiedet, welches sich bei Grundvermögen vom Bundesmodell unterscheidet. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtige neue Bescheide erhalten müssen.
Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird und die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben. Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Die Gemeinde ist an die Grundlagenbescheide gebunden. Änderungen können nur beim Finanzamt beantragt werden. Aufgrund der großen Anzahl der durch das Finanzamt zu überprüfende Objekte ist davon auszugehen, dass nicht alle Änderungen rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden.
Es ist zu erwarten, dass Änderungen die aktuellen Zahlen nochmals beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist.
Aktuell liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B jeweils bei 450 %. Im Durchschnitt ergaben sich für die Gemeinde Stadelhofen in den Jahren 2021 – 2024 bei der Grundsteuer A Einnahmen in Höhe von 60.122,76 € und bei der Grundsteuer B Einnahmen in Höhe von 87.473,92 €.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen ist bei der Grundsteuer A von einer Messbetragssumme vom Finanzamt zum Stichtag 01.01.2025 in Höhe von ca. 8.100,00 € und bei der Grundsteuer B von 65.100,00 € auszugehen.
Es wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 210 % und die Grundsteuer B auf 210 % anzupassen.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird auch in der Hebesatzsatzung mit aufgenommen und bleibt aktuell unverändert bei 360 %.
Beschluss:
Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wird beschlossen. Der vorliegende Entwurf ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
| TOP 4 | 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stadelhofen für die Gemeindeteile Eichenhüll, Hohenhäusling, Pfaffendorf, Roßdorf am Berg, Stadelhofen, Wölkendorf und Wotzendorf (BGS-EWS ohne Schederndorf/Steinfeld) |
Die Abwassergebühren für die Gemeindeteile Hohenhäusling, Roßdorf am Berg, Stadelhofen, Steinfeld und Wotzendorf müssen neu festgesetzt werden. Der Kämmerer ist derzeit dabei die Kalkulationen zu erstellen. In der Gemeinderatssitzung werden die Ergebnisse vorgestellt und erläutert.
| Gemeindeteil | Bisherige Abwassergebühr | Abwassergebühr ab 01.01.2025 |
| Eichenhüll | 2,22 €/m³ | 1,78 €/m³ |
| Hohenhäusling | 0,10 €/m³ | keine Änderung |
| Pfaffendorf | 2,51 €/m³ | |
| Roßdorf am Berg | 3,22 €/m³ | |
| Stadelhofen | 5,46 €/m³ | |
| Wölkendorf | 2,32 €/m³ | 3,10 €/m³ |
| Wotzendorf | 0,54 €/m³ | keine Änderung |
Beschluss:
1. Die Gebühren werden entsprechend der Gebührenkalkulationen der Kämmerei wie folgt festgesetzt:
| 1. | Eichenhüll | 1,78 €/m³ |
| 6. | Wölkendorf | 3,10 €/m³ |
2. Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS ohne Schederndorf/Steinfeld) als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
| TOP 5 | 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Gemeindeteils Steinfeld |
Der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühr Steinfeld läuft zum 31.12.2024 aus.
Die BGS-WAS muss aufgrund der überarbeiteten Gebührenkalkulation geändert werden, um den Gebührensatz für die Wassergebühr anzupassen.
Bis 31.12.2024 beträgt die Gebühr 2,74 €/m³ netto, ab 01.01.2025 liegt der Kubikmeterpreis bei 2,36 € netto.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Gemeindeteils Steinfeld (BGS-WAS Steinfeld) als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.
| TOP 6 | Bundestagswahl am 23.02.2025, Besetzung der Wahllokale |
Am 23.02.2025 findet die Bundestagswahl statt. Die Urnen- und Briefwahllokale müssten wieder besetzt werden. Neben dem Vorsteher und dem stellvertretenden Vorsteher sollen noch 3 – 7 Beisitzer bestellt werden.
Es gibt einen Stimmzettel und zwei Stimmen sind möglich.
Die offizielle Einladung kann erst versendet werden, wenn der Bundespräsident den Wahltermin festgesetzt hat. Damit ist erst Ende Dez. 2024 zu rechnen. Die Wahlhelfer erhalten vorab eine schriftliche Information.
Beschluss:
Folgende Gemeindebürger werden vom Gemeinderat für den Stimmbezirk 1, Stimmbezirk 2 und den Briefwahlvorstand berufen:
| Urnenwahllokal Steinfeld | |
| Schrauder, Wolfgang | Wahlvorsteher |
| Pauer, Ulrike | Stellvertr. Wahlvorsteherin |
| Grasser Frank | Schriftführer |
| Düthorn, Ludwig | Stellvertr. Schriftführer |
| Rudrof, Josef | Beisitzer |
| Türkon, Matthias | Beisitzer |
| Urnenwahllokal Grundschule Stadelhofen | |
| Will, Volker | Wahlvorsteher |
| Schmitt, Willibald | Stellvertr. Wahlvorsteher |
| Göhl, Christian | Schriftführer |
| Göhl, Pia | Stellvertr. Schriftführerin |
| Freitag, Oswin | Beisitzer |
| Kunzelmann, Thomas | Beisitzer |
| Briefwahlvorstand Stadelhofen | |
| Barth, Thomas | Wahlvorsteher |
| Stark Mirjam | Stellvertr. Wahlvorsteherin |
| Dippold, Markus | Schriftführer |
| Kohlmann, Sabine | Stellvertr. Schriftführer |
| Deinhart, Peter | Beisitzer |
| Barth, Maren | Beisitzer |
| Rudrof, Elena | Beisitzer |
| Schrenker, Georg | Beisitzer |
| Müller, Carina | Beisitzer |
Es wird für alle Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € gewährt.
| TOP 7 | Einbau einer zweiten Wohnung durch Aufstockung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, einschließlich Abbruch der Garage; Gemarkung Steinfeld, Flur-Nr. 155 |
Der Antragsteller beantragt den Einbau einer zweiten Wohnung durch Aufstockung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, einschließlich Abbruch der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 155 der Gmkg. Steinfeld.
Der Antragsteller beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus durch eine bauliche Aufstockung, Umbauten sowie eine Erweiterung so anzupassen, dass eine zweite Wohneinheit geschaffen werden kann. Im Zuge der Umbaumaßnahmen soll zudem die vorhandene Garage abgerissen um die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses zu realisieren.
Das Vorhaben soll gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt werden.
Die geplante Aufstockung und Erweiterung des Wohnhauses, soll im Einklang mit der umliegenden Bebauung erfolgen.
Die Gebäudehöhe wird sich an den bestehenden Höhenvorgaben orientieren.
Die bestehende Struktur wird angepasst, um eine zweite Wohneinheit mit separatem Zugang zu ermöglichen. Diese Maßnahmen berücksichtigen eine optimale Nutzung des vorhandenen Bauraums und eine ansprechende Architektur.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze errichtet.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für den Einbau einer zweiten Wohnung durch Aufstockung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, einschließlich Abbruch der Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 155 der Gemarkung Steinfeld wird erteilt.
| TOP 8 | Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Gemarkung Wölkendorf, Flur-Nr. 1318/1 |
Der Antragsteller beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses mit einer dazugehörigen Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1318/1 der Gemarkung Wölkendorf, OT Pfaffendorf.
Ziel des Bauvorhabens ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Form eines freistehenden Wohnhauses mit Doppelgarage.
Für das betroffene Grundstück existiert derzeit noch keine endgültige Einbeziehungssatzung/Ortsabrundungssatzung. Diese Satzung, die eine geordnete bauliche Entwicklung und Anpassung an das Ortsbild sichern soll, befindet sich zurzeit in der Planungsphase. Der Gemeinderat der Gemeinde Stadelhofen hat in seiner Sitzung vom 18.09.2023 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Pfaffendorf-West“ zugestimmt.
Mit den Bauwilligen wurde ebenfalls eine Kostenvereinbarung geschlossen.
Gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) ist für das Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erforderlich, um den Standort in Übereinstimmung mit der kommunalen Entwicklungsplanung zu genehmigen.
Da die Einbeziehungssatzung noch nicht rechtskräftig ist, bedarf das Vorhaben der Abstimmung mit den bauplanungsrechtlichen Vorgaben des Landratsamtes Bamberg, das in diesem Fall die letztentscheidende Instanz ist.
Das Bauvorhaben ist insgesamt positiv zu bewerten und es stehen keine wesentlichen Bedenken gegen das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage entgegen.
Das Vorhaben entspricht zudem den städtebaulichen Zielen der Gemeinde, die darauf abzielen, die Bebauung behutsam zu erweitern und gleichzeitig das typische Ortsbild zu bewahren. Es liegt kein wesentlicher Widerspruch zur bestehenden Planung vor.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Stadelhofen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB für das geplante Bauvorhaben eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1318/1 Gmkg. Wölkendorf.
Diese Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Landratsamt Bamberg im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis eine endgültige Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens vornehmen wird.
| TOP 9 | Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung |
Neubau eines Feuerwehrhauses Schederndorf, Fl.Nr. 213/1 - Lösungsvariante 3
Die Raumgrößen und die Innenaufteilung wird grundsätzlich akzeptiert.
Um weitere Kosten zu sparen, soll der Planer das Gebäude als rechteckiges Gebäude mit einem durchgezogenen Dach in Sandwich-Bauweise planen und auch die Kostenschätzung zur Lösungsvariante 4 vorlegen.
| TOP 10 | Verschiedenes |
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am Montag, 16.12.2024 um 18 Uhr statt.
Die Vorbesprechung soll, falls erforderlich, am Montag, 09.12.2024 um 16.15 Uhr stattfinden.