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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 25/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Jagdgenossenschaft Großziegenfeld

BEKANNTMACHUNG

Am Freitag, den 17. Januar 2025 um 19.30 Uhr findet im Schulungsraum des Feuerwehrhauses in Großziegenfeld die nicht öffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Großziegenfeld statt.

Hierzu ergeht an alle Jagdgenossen herzliche Einladung.

T a g e s o r d n u n g

1.

Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2.

Protokoll der letzten Jahresversammlung

3.

Kassenbericht

4.

Bericht Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft

5.

Erwerb der Jagdhütte mit Grundstück zum Zweck der Verpachtung an den Jagdpächter

6.

Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

7.

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung

8.

Sonstiges, Wünsche und Anträge

Jagdgenossen, deren jagdbare Grundfläche sich gegenüber den Angaben im Jagdkataster durch Zuerwerb, Hofübergabe oder Veräußerung geändert haben, sind verpflichtet, diese Änderungen noch vor der Versammlung unter Vorlage entsprechender Nachweise nach § 3 Abs. 2 der Satzung gegenüber dem Jagdvorsteher bekannt zu geben und die entsprechende Änderung des Jagdkatasters zu beantragen.

Abwesende Jagdgenossen können sich durch schriftliche Vollmacht durch einen anderen Jagdgenossen vertreten lassen. Dabei darf jedoch ein Jagdgenosse maximal von einem anderen Jagdgenossen vertreten werden. Ohne schriftliche Vollmacht darf der Ehegatte, ein volljähriger Verwandter in gerader Linie oder ein ständig in seinem Dienst beschäftigte Person einen Jagdgenossen im Verhinderungsfall vertreten.

Großziegenfeld, den 01.12.2024
Jagdgenossenschaft Großziegenfeld
Georg Böhmer
Jagdvorsteher