Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schederndorfer Gruppe hat am 25. Juni 2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Von der Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Bamberg vom 1. September 2025 Nr. 11.1 – 941.3 Kenntnis genommen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde im Amtsblatt des Landkreises Bamberg Nr. 11 /2025 vom 25. September 2025 gemäß Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG amtlich bekannt gemacht.
Aufgrund der Verbandssatzung und Art. 41 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 48.380,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.835,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Betriebskostenumlage |
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| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| (2) | Investitionsumlage |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 8.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Hinweis:
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während des ganzen Jahres in der Wohnung des Verbandsvorsitzenden Georg Schmitt, Gräfenhäusling 23, 96196 Wattendorf nach vorheriger Absprache zur Einsicht bereitliegt (§4 Bekanntmachungsverordnung) und der Haushaltsplan vom 15. Dezember bis einschließlich 22. Dezember 2025 öffentlich aufliegt.