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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Königsfeld

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsfeld - Aufstellungsbeschluss

Für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsfeld wurde die Fa. Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt. Hierzu muss nun der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat von Königsfeld beschließt die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Königsfeld umfasst in den Gemeindeteilen Königsfeld, Poxdorf, Huppendorf, Laibarös, Kotzendorf, Voitmannsdorf und Treunitz eine Gesamtfläche von rund 14,1 ha. Im Rahmen der Änderung werden etwa 6,2 ha als Gemischte Baufläche neu dargestellt. Darüber hinaus werden rund 3,2 ha in Gewerbliche Baufläche geändert. Zusätzlich werden ca. 3,2 ha Wohnbaufläche, ca. 0,5 ha Gemeinbedarfsflächen und ca. 0,2 ha öffentliche Grünflächen geschaffen. Rund 0,8 ha stehen wieder als landwirtschaftliche Flächen zur Verfügung.

Folgende Änderungen in den einzelnen Ortsteilen werden vorgenommen:

Gemeindeteil Königsfeld

Ausweisung einer Sonderbaufläche (für Gemeinbedarf) am Westrand (1.1-Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche südwestlichen Ortsrand (1.2- Bestand u. Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (1.3-Planung);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (1.4, 1.5, 1.8- Bestand und Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (1.6-1 Planung);

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (1.6-2 Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (1.7- Bestand);

Gemeindeteil Poxdorf

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südöstlichen Ortsrand (2.1- Bestand u. Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (2.2 -Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (2.3- Bestand);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am westlichen Ortsrand (2.4 -Bestand);

Ausweisung von Wohnbauflächen am nördlichen Ortsrand (2.5-1, 2.5-3- Planung);

Rücknahme einer Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand (2.5-2);

Gemeindeteil Huppendorf

Ausweisung einer gewerblichen Baufläche am nordöstlichen Ortsrand (3.2- Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (3.1- Planung);

Gemeindeteil Laibarös

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordwestlichen Ortsrand (4.1 -Bestand);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am nördlichen Ortsrand (4.2,4.3 -Bestand u. Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am nordöstlichen Ortsrand (4.4- Bestand u. Planung); Hier wird noch geprüft, ob die Fläche gemischte Baufläche ausgewiesen werden kann.

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südöstlichen Ortsrand (4.5-1,4.5-3 -Bestand u. Planung);

Ausweisung einer Öffentlichen Grünfläche am südöstlichen Ortsrand (4.5-2 – Bestand Spielplatz);

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (4.6,4.7 -Bestand u. Planung)

Gemeindeteil Kotzendorf

Ausweisung einer gemischten Baufläche am östlichen Ortsrand (5.1- Planung)

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nördlichen Ortsrand (5.2- Planung);

Ausweisung einer gemischten Baufläche am westlichen Ortsrand (5.3- Planung);

Rücknahme einer gemischten Baufläche am südlichen Ortsrand (5.4);

Ausweisung einer Öffentlichen Grünfläche in Ortsmitte (5.5 – Bestand Spielplatz);

Gemeindeteil Voitmannsdorf

Ausweisung einer gemischten Baufläche am nordwestlichen Ortsrand (6.1- Planung);

Ausweisung einer Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand (6.2- Bestand);

Ausweisung gemischten Baufläche und einer Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand (6.3-1, 6.3.2- Planung

Ausweisung einer gemischten Baufläche am östlichen Ortsrand (6.4- Planung)

Gemeindeteil Treunitz

Ausweisung einer Sonderbaufläche (für Gemeinbedarf) (7.1- Planung)

Ausweisung von gemischten Bauflächen am südlichen Ortsrand (7.2 -Bestand)

Im Zuge der Neuerstellung der Flächennutzungspläne sollen die Lagepläne auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Die Geltungsbereiche der 7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsfeld sind in den beiliegenden Lageplänen der einzelnen Ortsteile dargestellt. Die Lagepläne bilden einen Bestandteil dieses Beschlusses und sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Königsfeld; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden

Hr. Hellmich von der Fa. Weyrauther Ingenieurgesellschaft mbH wird die Änderungen zum Flächennutzungsplan erläutern.

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.11.2025 und beschließt, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Kommunalwahl 2026, Änderung bei der Berufung eines Gemeindewahlleiters

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, eine sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten (Gemeinde oder VG) oder dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter.

Der Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiter darf nicht

- als Bürgermeister/in kandidieren

- als Gemeinderat kandidieren

- die Aufstellungsversammlung eines Wahlvorschlags leiten

- Beauftragter für den Wahlvorschlag sein

- Wahlleiter bei mehreren Gemeinden sein

Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft vier Beisitzer und vier Stellvertreter und bestellt einen Schriftführer.

Der Beschluss vom 09.10.2025 muss geändert werden!

Beschluss:

Der Gemeinderat beruft für die Kommunalwahl 2026 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)

-

zum Wahlleiter:

Patrick Dippold, Kämmerer VG

-

zum stellvertretenden Wahlleiter:

Christine Löhrlein, VG

Verschiedenes; Nächste Gemeinderatssitzung

Der Förderbescheid vom ALE ist am 06.11.2025 per Mail eingegangen.

Verschiedenes; Sanierung Kapelle in Treunitz

Hier besteht nach Auskunft der Fa. Donath bezüglich des Hausbocks kein akuter Handlungsbedarf.