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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadelhofen

Bericht des 1. Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister berichtet:

1. KITA-Neubau

Die Bauarbeiten an den Außenanlagen sind abgeschlossen.

Derzeit stellt der Bauhof noch einen neuen Sandkasten mit Sonnensegel für die Krippenkinder auf.

Die Außenspielgeräte für Krippenkinder von der Grundschule sollen noch abgebaut und auf dem Außengelände der neuen Krippen einen neuen Platz finden.

Es erfolgen noch verschiedene Bepflanzungen, soweit es das Wetter zulässt.

2. WV Steinfeld Ortsnetzsanierung BA 2024-2026

Die Asphaltdeckschicht in den Seitenstraßen südlich der B22 ist aufgebracht. Die Wasserleitungsauswechslungen in den Seitenstraßen nördlich der B22 „nach Wölkendorf“ und „Richtung Hausnummer 57c“ sind abgeschlossen. Die betroffenen Hausanschlüsse werden in den nächsten Wochen an die neue Leitung angebunden. Parallel wird das letzte Stück Wasserleitung „nach Hohenhäusling“ ausgewechselt. Vor der Winterpause werden alle Straßenoberflächen mit Asphalt geschlossen.

Der nächste Jour-Fix ist am 18.11.2025 um 09.00 Uhr geplant.

3. Forstrevier Steinfeld

Das Forstrevier Steinfeld bekommt neue Unterstützung. Bisher wurde das Revier von Christian Schöne unterstützt. Ab November wird dieser Posten nun von Susanne Lorke übernommen. Sie hat gerade ihre Forstinspektorenprüfung abgelegt und wird das Revier nun bis Februar 2026 unterstützen.

4. Schwerverkehr Transport

Vom 05.11.2025 bis 04.01.2026 sind weitere zwei Fahrten Schwerverkehr Transporte aus und zum Windpark Wattendorf-Stadelhofen geplant. Hierbei kann es im beschriebenen Zeitraum auf der St 2190 bei Schederndorf, St 2190 im Bereich Wölkendorf und im Bereich St 2191 Stadelhofen zu Behinderungen kommen.

5. Glasfaserausbau

Die Tiefbauarbeiten für Glasfaser sind in Stadelhofen im Gebiet Löhren, Mühlweg und Wölkendorfer Straße abgeschlossen, der weitere Ausbau soll von der Weismainer Straße zum Dorfplatz, Richtung Hollfelder Straße und Sportplatz erfolgen. Hier werden im Anschluss an den Tiefbau, dann die Montagearbeiten der Hausanschlüsse für die Glasfaser folgen und die Beleuchtung dieser Anschlüsse.

Der Tiefbauarbeiten in Steinfeld und die dazu nötigen Querungen der B22 sind abgeschlossen, auch hier folgt als nächstes die Umsetzung der Hausanschlüsse und das Beleuchten. Die Asphaltierungsarbeiten erfolgen je nach Baufortschritt in den einzelnen Bereichen.

Zum Ausbau von der Ortschaft Schederndorf wurde das Hauptversorgungskabel von Stadelhofen über Wölkendorf, Richtung Schederndorf verlegt. Es werden noch sogenannte NVT-Verteilerkästen montiert und der weitere Ausbau soll in 2026 erfolgen.

Für Roßdorf am Berg wird der weitere Ausbau erst in 2026 geplant.

Im Moment läuft auch der Tiefbau für Glasfaser in Hohenhäusling mit den nötigen Hausanschlussarbeiten und Beleuchtungen der Anschlüsse. Je nach Witterung soll der Ausbau weiter erfolgen.

Die Asphaltierungsarbeiten allgemein, werden je nach Baufortschritt durch die Fa. Preißinger selbst erledigt und ausgeführt. Das Einblasen und Beleuchten der Glasfaser erfolgt auch durch die Fa. Preißinger und sollen soweit möglich in 2025 abgeschlossen werden.

Bericht des Forstreviers durch Herrn Jonas Popp

Herr Jonas Popp berichtet in der Sitzung über die Ausgangslage im Gemeindewald und seiner Bewirtschaftung.

3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Stadelhofen für die Gemeindeteile Eichenhüll, Hohenhäusling, Pfaffendorf, Roßdorf am Berg, Stadelhofen, Wölkendorf und Wotzendorf (BGS-EWS ohne Schederndorf/Steinfeld)

Die Abwassergebühren für den Gemeindeteil Pfaffendorf müssen neu festgesetzt werden. Die Kalkulation des Kämmerers für die Jahre 2026 – 2029 ist der Beschlussvorlage beigefügt.

Die Gebühr muss zum 01.01.2026 auf 2,98 €/m³ angehoben werden. Bisher betrug sie 2,51 €/m³.

Beschluss:

1.

Die Gebühren werden entsprechend der Gebührenkalkulationen der Kämmerei wie folgt festgesetzt:

3.

Pfaffendorf  —  2,98 €/m³

2.

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS ohne Schederndorf/Steinfeld) als Satzung. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird diesem als Anlage beigefügt.

Überörtliche Kassen- und Rechnungsprüfung der Gemeinde Stadelhofen für die Jahre 2020 - 2023 durch den BKPV - Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Im Jahr 2024 fand die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2020 – 2023 durch den BKPV statt. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde bittet um Bekanntgabe der Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Nr. 1 des Prüfberichts). Die Einzelfeststellungen werden noch bearbeitet und die Ergebnisse dem Landratsamt nach Beschlussfassung vorgelegt.

1. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und die Kassenlage waren im Berichtszeitraum geordnet.

Mit Ausnahme des Jahres 2021 lag das Nettosteueraufkommen der Gemeinde über dem Landesdurchschnitt.

Die Finanzierung des Investitionsbedarfs konnte die Gemeinde ohne Kredite sicherstellen. Der Schuldenstand hat sich im Berichtszeitraum zwar auf rd. 214 € je Einwohner erhöht, lag damit im letzten Berichtsjahr aber dennoch deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

In unserem Bericht wiesen wir auf noch unerledigte Feststellungen aus unseren Vorberichten hin. Darüber hinaus trafen wir Feststellungen zum Kostenersatz für die gemeindlichen Feuerwehren, wiesen auf die nicht fristgemäße örtliche Rechnungsprüfung hin. Schließlich regten wir eine Überprüfung der Mieten für der Verwaltungsgemeinschaft überlassene Gebäude an.

Der Gemeinderat nimmt von der Nr. 1 des Prüfungsberichts für die Jahre 2020 – 2023 Kenntnis.

Kommunalwahl 2026, Änderung bei der Berufung eines Gemeindewahlleiters

Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, eine sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten (Gemeinde oder VG) oder dem Kreis der Wahlberechtigten in der Gemeinde zum Wahlleiter.

Der Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiter darf nicht

-

als Bürgermeister/in kandidieren

-

als Gemeinderat kandidieren

-

die Aufstellungsversammlung eines Wahlvorschlags leiten

-

Beauftragter für den Wahlvorschlag sein

-

Wahlleiter bei mehreren Gemeinden sein

Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Der Wahlleiter ist Vorsitzender des Wahlausschusses. Er beruft vier Beisitzer und vier Stellvertreter und bestellt einen Schriftführer.

Der Beschluss vom 20.10.2025 muss geändert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beruft für Kommunalwahl 2026 (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl)

-

zum Wahlleiter:

Kirsten Weiß, VG

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zum stellvertretenden Wahlleiter:

Birgit Lieb, VG

Verschiedenes; Aufstellen der Christbäume

Der 1. Bürgermeister bittet die Gemeinderatsmitglieder bzw. Ortssprecher um das Aufstellen der Christbäume.

Verschiedenes; Termin örtliche Rechnungsprüfung 2024

Der Termin für die örtliche Rechnungsprüfung 2024 wird in Kürze vereinbart.

Verschiedenes; Nestschaukel Spielplatz Schederndorf

Die Nestschaukel beim Spielplatz in Schederndorf ist kaputt. Der Bauhof soll sich die Schaukel anschauen. Der Bauhof schaut sich aufgrund der Prüfberichte alle Spielplätze in der Gemeinde Stadelhofen an.