Der 1. Bürgermeister berichtet über nachfolgende Punkte:
| 1. | Kommunale Verkehrsüberwachung |
|
| Mit dem Markt Zapfendorf wurde Kontakt aufgenommen. Grundsätzlich wäre der Abschluss einer Zweckvereinbarung denkbar. Details müssen jedoch noch geklärt werden. |
| 2. | Wasserversorgung Hohenhäusling: |
|
| Das Schreiben des Gesundheitsamtes zur Besichtigung der Wasserversorgung Hohenhäusling liegt zwischenzeitlich vor. Die Forderungen werden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Wasserwart bearbeitet und dem Gemeinderat zu gegebener Zeit, falls nötig, zur Entscheidung vorgelegt. |
| 3. | Umlagerung von Holz auf gemeindlichen Wegen |
|
| Auf Hinweis des Gemeinderates, dass immer öfter Holzpolter oder ähnliches auf gemeindlichen Wegen nur umgeladen wird, wurde der Kontakt zur WBV Hollfeld und Bamberg gesucht, um Klärung und Abhilfe zu schaffen. |
|
| Beide WBVs erklärt, dass aufgrund der gestiegenen Energiekosten sich die Unternehmer neu organisiert haben. Einige Fahrzeuge sind teilweise ohne Ladekran gebaut. Dadurch kann pro Fahrt mehr Ladung aufgenommen werden und Energie/Kraftstoffkosten eingespart werden. Diese Vorgehensweise setzt voraus, dass sich mehrere Fahrzeuge im Wald bei den Polterabholungen treffen. |
|
| Auf bestimmten Touren fahren sich Fahrzeuge entgegen, um umzuladen bzw. voll beladen zu werden. Dies geschieht in der Regel auf Gemeindewegen. |
|
| Bei Schäden an Wegen und Grundstücken, die durch die Abholung/Umladung entstanden sind, bittet die WBV um zügige Mitteilung mit Datum, Kennzeichen, im besten Fall Fotos. Die WBV kümmert sich dann um die Schadensregulierung. |
| 4. | Erneuerung der Trafostation in Wölkendorf |
|
| Die Bayernwerk Netz GmbH plant die Erneuerung der Trafostation im Ortskern von Wölkendorf. Die neue Kompakttrafostation vom Typ 3124 wird im Bereich der Kirche auf einen Privatgrundstück platziert. Die Kabelanbindungen sollen über öffentliche Wege, vorrangig in Banketten und Seitenstreifen und teils in Privatgrundstücken verlegt werden. Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist ebenfalls durch Bayernwerk geplant. Die Erneuerungsmaßnahme dient der Sicherung der Stromversorgung von Wölkendorf und der Gemeinde Stadelhofen. |
| 5. | 20 kV-Leitung zwischen PWC-Anlage und Steinfeld |
|
| Die beiden geplanten Mobilfunksender in der Nähe der Autobahn A70 (GVS Steinfeld-Schederndorf und der PWC-Anlage Paradiestal) sollen durch die Bayernwerk Netz GmbH mit Energie angebunden werden. Im Zuge dessen ist auch die Verlegung einer 20 kV-Leitung mit einen HDPE Datenleerrohr geplant. |
|
| Beides dient der zusätzlichen Versorgung, Überschaltmöglichkeit im Reservefall und Sicherung der Energieversorgung, u.a. der Gemeinde Stadelhofen. Die Kabelverlegung erfolgt in mehreren Schritten. Im ersten Schritt sollen die beiden Mobilfunksender in der Nähe der Autobahn und der PWC-Anlage mit Energie versorgt werden. Die Kabeltrassen verlaufen in öffentlichen Wegen, öffentlichen und privaten Grundstücken. Die Maßnahme soll vom 09.01.-03.02.2023 stattfinden. Im zweiten Schritt werden nur die 20 kV-Leitung und das HDPE Datenleerrohr von der Autobahn nach Steinfeld verlegt. Die Trassierung/Verhandlung wird derzeit durch die Partnerfirma, ELE aus Scheßlitz ausgeführt. Die Maßnahme soll in 2023 durchgeführt werden. |
| 6. | Verbesserungsbeiträge Wasser Steinfeld |
|
| Die Schlussabrechnung für den Verbesserungsbeitrag wird in der KW 8 erfolgen. Der Beitrag ist dann innerhalb eines Monats zur Zahlung fällig. |
| 7. | PWC-Anlage Paradiestal - Schadensfall |
|
| Aufgrund eines Schwelbrandes im Schaltkasten der PWC-Anlage Paradiestal (Steinfelder Seite) ist die nur bedingt einsatzfähig. Im Moment laufen weitere Untersuchungen und Prüfungen, um die Schadensbeseitigung durchführen zu können. |
Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 31 der Gemarkung Stadelhofen (hinter Löhren 21)
Die Bauinteressenten haben für das Grundstück Fl. Nr. 31 der Gemarkung Stadelhofen in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude. Das Grundstück ist mit Wasser- und Schmutzwasserleitungen erschlossen und befindet sich im Innenbereich von Stadelhofen (Mischgebiet). Das Niederschlagswasser soll in einer Zisterne aufgefangen und der Überlauf einer Versickerungsfläche zugeführt werden.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 31 der Gemarkung Stadelhofen wird erteilt.
Bauantrag Neubau eines 55,56 m-Schleuderbetonmastes mit 2 Plattformen und Outdoortechnik auf Betonbodenplatten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1451/1 der Gemarkung Steinfel
Die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) beantragt den Bau eines Mobilfunkmastes (Höhe: 55,56 Meter, Durchmesser: 1,84 bis 0,80 m) aus Schleuderbeton mit 2 Plattformen und Outdoortechnik auf Betonplatten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1451/1 der Gemarkung Steinfeld. Eigentümer des Grundstücks ist die Gemeinde Stadelhofen. Mit der DFMG muss noch bezüglich der Nutzung des Grundstücks Fl. Nr. 1451/1, Gemarkung Steinfeld, ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Der Mast dient dazu Mobilfunklücken zu schließen.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines 55,56 m hohen Betonmastes auf dem Grundstück Fl. Nr. 1451/1 der Gemarkung Steinfeld wird erteilt.
Bauantrag Neubau eines Einfamillienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 102 der Gemarkung Steinfeld (Steinfeld 47)
Ein Bauinteressent hat für das Grundstück Fl. Nr. 102, Gemarkung Steinfeld in der Gemeinde einen Bauantrag abgegeben. Beabsichtigtes Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Grundstück ist erschlossen und befindet sich im Innenbereich von Steinfeld (Mischgebiet). Bisher ist das Grundstück mit den Hausnummern 47 und 47 a bebaut. Das bisherige Gebäude Hausnummer 47 wird abgerissen und mit dem jetzt beantragten Bauvorhaben erneut bebaut.
Beschluss:
Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 102 der Gemarkung Steinfeld wird erteilt.
Strompreiserhöhung; Überlegungen zur Nachtabschaltung bei der Straßenbeleuchtung
Aufgrund der stark gestiegenen Strompreise für die Jahre 2023 - 2025 ist mit einem Anstieg der jährlichen Stromkosten von 60.000 € auf rd. 160.000 € zu rechnen. Der Gemeinderat bat um Prüfung, ob Einsparungen bei der Straßenbeleuchtung möglich sind.
Der Gemeinderat hatte in früheren Jahren den Beschluss gefasst, die Straßenbeleuchtungsanlage in der Zeit von 1:00 - 4:00 Uhr abzuschalten. 2017 wurde ein Antrag einer Wählervereinigung auf Verzicht auf die Nachtabschaltung abgelehnt. Aufgrund des Beschlusses vom 19.03.2018 wurde die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Stadelhofen auf LED umgerüstet. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, dass künftig zwischen 22:00 und 5:00 Uhr die sog. Halbnachtabschaltung zum Tragen kommen soll. In der vorgenannten Zeit sind die Straßenleuchten gedimmt.
Herr Müller, Bayernwerk hat zwischenzeitlich folgende Auskunft erteilt:
| - | In Stadelhofen existieren 125 Leuchten mit Leuchtköpfen im automatischen Dimmprofil, ohne Steuerader. |
| - | Ein Betrieb der Straßenbeleuchtung komplett mit Halbnachtabschaltung, d.h. gedimmt, ist lt. Bayernwerk nicht zu empfehlen, weil die Gemeinde ihrer grundsätzlichen Beleuchtungspflicht nur bedingt nachkommt. |
| - | Bei Änderung der Zeiten für den Betrieb wären Funkuhren nötig, die einmalige Kosten von rd. 5.355 € verursachen würden. |
| - | Die Einsparung durch die Dimmung von 22:00 und 5:00 Uhr beträgt 24 kW/Nacht. |
| - | Eine Abschaltung zwischen 1:00 - 4:00 Uhr ist nicht zu empfehlen, weil dann die restlichen Leuchten von 22:00 - 1:00 Uhr von 4:00 bis 5:00 Uhr ungedimmt betrieben werden müssten. |
| - | Die Einsparung durch die Abschaltung zwischen 1:00 - 4:00 Uhr (ohne Dimmung in der Restzeit) betrüge ebenfalls 24 kW/Nacht. |
| - | Das Abschalten der Leuchten zwischen 22:00 und 5:00 Uhr wäre ohne Funkuhren und damit Einmaldiskussion möglich. Allerdings wäre ein Anschalten der Straßenbeleuchtung, z.B. bei Festen nicht ohne einen Servicetechnikereinsatz möglich. |
| - | 2020 betrugen die Gesamtausgaben für die Straßenbeleuchtung rd. 1.800 € brutto. Der Anstieg der Stromkosten auf geschätzt rd. 5.400 € und die gegenüberstehenden Investitionen und Nachteile heben sich zumindest im 1. Jahr nahezu auf. |
Für die Kläranlage Steinfeld soll die Installation einer PV-Anlage geprüft werden und zur Entscheidung vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet, dass auch künftig keine Nachtabschaltung erfolgen soll und die LED-Leuchten in der Zeit von 22:00 - 5:00 Uhr mit Halbnachtabschaltung leuchten sollen.
Bekanntgaben aus nichtöffentlichen Sitzungen
Erwerb einer Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 213, Schederndorf zum Zwecke des Baus eines Feuerwehrhauses
Die Gemeinde Stadelhofen erwirbt von Herrn Dominik Brehm, Schederndorf 4 a, 96187 Stadelhofen eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl. Nr. 213 der Gemarkung Schederndorf mit einer Größe von ca. 1.200 qm (östlicher Bereich, beim Sickerbecken) zum Preis von 5,00 €/qm, d. h. ca. 6.000,00 €.
Die Kosten des Grunderwerbs (Grunderwerbssteuer, Vermessung, Notar, Grundbuch usw.) übernimmt die Gemeinde.
Verschiedenes; Planungsauftrag Vorplatz
Aus dem Gemeinderat wird erneut darum gebeten, die Planung für die Sanierung und Umgestaltung des Rathausvorplatzes auf den Weg zu bringen.
Es wird darüber informiert, dass die Variantenstudie für die Schaffung eines Server- und Archivraums nach wie vor nicht vorliegt und deshalb die Gefahr besteht, dass ein sanierter Vorplatz durch eine Um-/Anbaumaßnahme am VG-Gebäude wieder in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Verschiedenes; Planungsauftrag Neubaugebiet Ulrichshöhe
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 27.02.2023 um 19 Uhr statt.