Verwaltungsgemeischaft Steinfeld für die Gemeinden
Königsfeld
Stadelhofen
Wattendorf
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bewerberinnen bzw. die Bewerber im Landkreis Bamberg wohnen. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Zum Amt eines Jugendschöffen sollen nicht berufen werden,
| - | Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder |
| - | Personen, die das 70. Lebensjahr bereits überschritten haben oder bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden |
| - | Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen |
| - | Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind |
| - | Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind |
| - | Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. |
Interessierte können sich bis 28. Februar 2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld, Frau Cornelia Engert oder direkt beim Fachbereich Jugend und Familie des Landkreises Bamberg (Tel.: 0951/85-531) mittels des einheitlichen Bewerbungsformulars, das Sie auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de herunterladen können, bewerben. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Amt des Schöffen/Jugendschöffen.
Die Gemeinde entscheidet nicht selbst über die Jugendschöffen, sondern reicht die Bewerbungen lediglich an das Landratsamt Bamberg weiter, wo der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg in seiner Sitzung am 22. März 2023 die Bewerbungen behandeln und über die Aufnahme in die Vorschlagslisten für das Amtsgericht Bamberg beraten wird.