In der Verwaltungsgemeinschaft Steinfeld haben die Gemeinden die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, gemäß §5 Ihrer Verordnung, auf die Eigentümer der anliegenden (oder auch hinter liegenden) Grundstücke übertragen.
Die Witterungsverhältnisse in den letzten Wochen veranlassen uns, alle Grundstückseigentümer auf diese Verpflichtung hinzuweisen. Durch nicht gereinigte Sinkkästen und Straßeneinläufe, können Schäden an ihren eigenen, aber auch an fremden Grundstücken entstehen, die es im Interesse aller zu vermeiden gilt.
Wir appellieren an ihr Verantwortungsbewusstsein und ihren Gemeinsinn.
Vielen Dank